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Zwöflter Band.
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Die orientalische Frage.

ger Capitel des ersten Buchs von Thucydidcs. Er wird daselbst gelegentlich erzähltfinden, wie Themistokles die Lacedämonier hinzuhalten wußte, die in Bezug auf dieKriegshafen- und Festungßbauten Athens dieselben Anwandlungen haben mochtenwie die britischen Bevollmächtigten in Bezug auf die Ostküste des Schwarzen Meeres,und wie er nicht eher Rede und Antwort gab, als bis die langen Mauern die er-fodcrliche Höhe erreicht hatten, um jede Einrede selbst abzuwehren.

Dritter Garantiepunkt: die Donauschiffahrt und die Grenzberichtigung. *)

Die Weisung des Grafen Clarendon an Lord Zohn Russell, als dieser zu denWiener Conferenzen abging (22. Febr. 1855), sagt, der Zweck, Rußlands Einmi-schung in die freie Donaufahrt abzuschaffen, wäre am wirksamsten wol dadurch zuerreichen, daß man der Türkei das im Frieden von Adrianopel von ihr abgetreteneGebiet an den Donaumündungen wieder zurückgeben ließe und es zusammt der freienSchiffahrt unter den Schutz der Großmächte stellte. Gehe Rußland aber mit auf-richtigem Willen auf die Discussion ein, so sei vielleicht Grund zu der Erwartungvorhanden, daß die Einsetzung eines Syndikats mit den nöthigen Vollmachten zurBeseitigung der Hemmnisse genügen werde.

So bescheiden waren Lord Clarendon's Erwartungen von den Vorschlägen, dieer für erreichbar hielt, und denen auch Frankreich sich anschloß, während im De-cember 1854 schon Hr. Drouin de l'Huys durch den Baron BourqueNey dem FürstenEortschakow, wie es heißt, einen Wink darüber hatte geben lassen, daß Frankreichauch ein Maximum sich vorbehalte/ im Nothfall nämlich den Russen den Besitz derDonaumündungen und selbst Bessarabiens zu entziehen.

Diese Drohung hat weniger als nichts gewirkt. Wie hätten die Russen, nachden Erfahrungen, die sie seit Adrianopel gemacht, im Ernste glauben können, daßirgendeine der Großmächte anders als mit vollendeter Gleichgültigkeit die Interessender Donauschiffahrt betrachten werde?

Es war der Frhr. Prokesch von Osten, der den betreffenden Garantiepunktin Wien näher entwickelte. Die beiden Sitzungen vom 21. und 25. März 1855,'in welchen dies geschah, geben Zeugniß von dem Widerspruch der russischen Bevoll-mächtigten gegen Alles und Jedes. Sie verwahren sich gegen das Wort Syndicat,sie verwahren sich, und zwar im Namen der Dardanellenconventio», gegen den Vor-schlag, daß jede der vertragschließenden Mächte das Recht haben solle, an der Donau-mündung ein oder zwei Kriegsfahrzeuge aufzustellen; sie verwahren sich gegen denGedanken, das Donaudelta soweit zu Neutralismen, als die Freiheit der Bewegungund die Wirksamkeit der permanenten Commission es erheischen werde. Sie behan-delten die andern Mächte wie diese, nachdem sie jahrelang sich Alles, das Unglaub-lichste, hatten gefallen lassen, es eben verdienten.

Auch -auf dem Pariser Congreß (28. Febr.) machte Graf Orlow den Versuch,die in den Präliminarien enthaltene Besugniß der contrahirenden Mächte zur Auf-stellung bewaffneter Schiffe vor der Mündung des Stroms nachträglich noch, undzwar aus dem Gesichtspunkt der Neutralisirung des Schwarzen Meeres, zu bestrei-ken. Diesmal ward ihm jedoch bestimmt entgegengetreten, und Graf Buol nahmselbst für die stationirten Schiffe die freies«, nach der Eigenthümlichkeit des Diensteserfoderliche Bewegung in Anspruch.

Ein Zwischensall, dem Rußland fremdblieb, verzögerte noch das Einverständniß.Der Graf Walewski machte geltend, es handle sich um die Anwendung der bekann-ten Grundsätze des Wiener Congreffes auf die Donau in ihrem ganzen Laufe; dieöstreichischen Bevollmächtigten lehnten diese Ausdehnung der gegenwärtigen Verhand-lung ab: die Schiffahrt der obern Donau habe niemals zu Streitigkeiten Anlaß ge-geben. Da in der That wohlerworbene Rechte dritter Parteien in Frage kommen,

«) David Urquhart, „Iko oktbs vsnudo" (Lcndon 1851); C. F. Wurm, „Wer

Briefe über die freie Donauschiffahrt" (Leipzig 1855).