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Die orientalische Frage.
wenn jede ausschließliche Befugung vor den Grundsätzen von 1814 weichen sollte,so glaubten die östreichischen Bevollmächtigten sich an, ihre Regierung wenden zumüssen, konnten indessen am 18. März anzeigen, daß Ostreich zustimme und daß esfür die Durchführung der Principien auch ein Opfer nicht scheuen werde.
Der Pariser Vertrag setzt nun zwei verschiedene Behörden ein zu Gunsten derDonau. Die erste Commission, zu welcher jede der vertragschließenden Mächte einenBevollmächtigten abordnet, soll die erfoderlichen Stromarbeiten bestimmen und aus-führen lassen; die Kosten sollen durch eine mit Stimmenmehrheit festzusetzende, füralle Flaggen gleiche Abgabe aufgebracht werden. Die zweite Commission besteht ausBevollmächtigten der Uferstaaten. Als Baiern durch Frankreich genannt war, machteOstreich Würtembergs Recht geltend. Es sollen demnach Abgeordnete sein von Öst-reich, Baiern, der Pforte,und Würtemberg, ferner Commiffare für jedes der dreiDonaufürstenthümer. Diese permanente Behörde soll die Reglements der Schiffahrk-und Strompolizei ausarbeiten, und über die Ausführung der Grundsätze sowol alsInstandhaltung des Fahrwassers auch nach Auflösung der europäischen Commissionwachen, deren Vollmachten sodann (wie man erwartet nach zwei Jahren) auf dieCommission der Uferstaaten übergehen werden.
Die Grenzberichtigung steht mit dieser Angelegenheit in Verbindung. DerArt. 20 des Friedens sagt: „Im Tausch gegen die im Art. 4 aufgezählten (also denRussen abgenommenen) Städte, Häfen und Gebiete, und um die Freiheit der Donau-schiffahrt besser zu sichern, willigt der Kaiser von Rußland in die Berichtigung derbessarabischeu Grenze."
Als es sich nun um die Ermittelung der neuen Grenze handelte, verfuhren dierussischen Bevollmächtigten nach dem allezeit bewährten Grundsatz, viel mehr zu be-gehren als sie wußten, daß sie erhalten würden, um sich den Anschein der Nach-> giebigkeit geben zu können. Nach mehren aus dem Felde geschlagenen Versuchen,
i und da die Willigkeit und Friedensliebe der Westmächte bereits eine Belobung von
Seiten des Hrn. von Brunnow verdient hatte (10. März), lief man allseitig in denHasen eines Verbesserungsantrags ein, mit welchem Rußland nicht eben unzufriedenzu sein brauchte, da es eben sein eigener Antrag war. Der ofstciöse Ausleger ge-steht, man habe den Russen zwar die eine Straße gesverrt, durch welche sie dieWalachei noch im Jahre 1833 überfallen, habe aber die andere, durch welche sie nachder Moldau zu marschircn pflegten, ihnen offengelassen.
Neue Streitigkeiten. Die Grenzberichtigung auf dem „Nachcongreß".
Die Ausführung ist nicht immer das Leichteste bei Grenzbestimmungen, insbe-sondere wenn man auf der Karte Linien gezogen hat, die in der Weise sich in derWirklichkeit nicht wohl nachziehen lassen. Wer kennt mcht den Zwist der Engländermit den Amerikanern, der lediglich darauf beruht, daß die Karte, die einem Frie-
i densschluß des vorigen Jahrhunderts beigegeben war, Berge enthielt, wo keine Berge,
und Flüsse, wo keine Flüsse waren? Noch etwas schwieriger mag es gewesen sein,wenn, wie Lord Palmerston mit gewohnter Scherzhaftigkeic dem Unterhause erzählte,„die Namen auf der Karte russisch standen, sodaß natürlich kein Mensch sie lesenkonnte". Im Sommer und Spätjahr 1856 drangen ins Publicum Gerüchte, es^ gebe zwei Bolgrad (oder, wie ein französisches Journal zur Abwechselung druckte,zwei Belgrad), man könne nicht wissen, welches das rechte sei, und nicht allein dieGelehrten, sondern auch Rußland einerseits und die Westmächte andererseits seiendarüber verschiedener Ansicht. Zugleich erfuhr man, daß die Schlangeninsel, derSulinamündung gegenüber, von den Russen beseht worden sei, und daß Thätlichkei-ten daselbst entweder stattgefunden oder doch zu erwarten seien. Dies und Ähnliches,hieß es, werde auf besondern Confercnzen — einem Nachcongreß — geschlichtet werden.
Im December 1836 brachte die „Incköpsuckanee" eine russische, von einemSchreiben des Hrn. von Brunnow an den Grafen Walewski vom 27. Oct.^1856begleitete Denkschrift, die erste amtliche Kunde von der Sache, die in die Offcnt-