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Maria von Burgund nebst dem Leben ihrer Stiefmutter Margarethe von York, Gemahlin Karls des Kühnen, und allerlei Beiträgen zur Geschichte des öffentlichen Rechts und des Volkslebens in den Niederlanden zu Ende des fünfzehnten Jahrhunderts aus französischen, flämischen, holländischen und teutschen Quellen / von Dr. Ernst Münch
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gewesen, und dass der Selige noch kurz vorder letzten Schlacht in seiner Gegenwart diespätem Tractate mit Frankreich förmlich wi-derrufen habe. Wer nun wohl das Recht be-sitze, Marien zu zwingen, dass sie nicht ihremeigenen Herzen folge % *).

Das Beilager durch Vollmacht war jedochnicht so rasch vollzogen worden, als die Un-geduld der meisten Chroniken und Geschicht-schreiber alsbald zu Gent nach Ankunft derGesandten geschehen lässt; denn diejenigenGlieder der Stände, welche zu Gent sich be-fanden, konnten wohl im Namen der einenStadt, aber nicht auch in dein der übrigen ent-scheiden. Maria rief also eine allgemeine Ver-sammlung der niederländischen Stände nach Lö-wen zusammen, wohin auch die kaiserlicheGesandtschaft eingeladen ward. Nach einerweitläufigen Rede des Erzbischofs von Mainz,worin Längstbekanntes abermal auseinanderge-setzt wurde, gaben die Generalstaaten ihre Ein-willigung, und es wurde zugleich die Ileiraths-Abrede in urkundlicher Form niedergesetzt undbesiegelt **), gemäss der niederländischen Staats-und Privat-Rechte. Die beiden Prälaten kehr-ten (den 22. Heumond) mit dem Documente undmit freundlichen Schreiben und Geschenken der

*) Müllers Reichstags-Theatrum 1. c.

") Vergl. die Beilagen.