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gewesen, und dass der Selige noch kurz vorder letzten Schlacht in seiner Gegenwart diespätem Tractate mit Frankreich förmlich wi-derrufen habe. Wer nun wohl das Recht be-sitze, Marien zu zwingen, dass sie nicht ihremeigenen Herzen folge % *).
Das Beilager durch Vollmacht war jedochnicht so rasch vollzogen worden, als die Un-geduld der meisten Chroniken und Geschicht-schreiber alsbald zu Gent nach Ankunft derGesandten geschehen lässt; denn diejenigenGlieder der Stände, welche zu Gent sich be-fanden, konnten wohl im Namen der einenStadt, aber nicht auch in dein der übrigen ent-scheiden. Maria rief also eine allgemeine Ver-sammlung der niederländischen Stände nach Lö-wen zusammen, wohin auch die kaiserlicheGesandtschaft eingeladen ward. Nach einerweitläufigen Rede des Erzbischofs von Mainz,worin Längstbekanntes abermal auseinanderge-setzt wurde, gaben die Generalstaaten ihre Ein-willigung, und es wurde zugleich die Ileiraths-Abrede in urkundlicher Form niedergesetzt undbesiegelt **), gemäss der niederländischen Staats-und Privat-Rechte. Die beiden Prälaten kehr-ten (den 22. Heumond) mit dem Documente undmit freundlichen Schreiben und Geschenken der
*) Müllers Reichstags-Theatrum 1. c.
") Vergl. die Beilagen.