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Maria von Burgund nebst dem Leben ihrer Stiefmutter Margarethe von York, Gemahlin Karls des Kühnen, und allerlei Beiträgen zur Geschichte des öffentlichen Rechts und des Volkslebens in den Niederlanden zu Ende des fünfzehnten Jahrhunderts aus französischen, flämischen, holländischen und teutschen Quellen / von Dr. Ernst Münch
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177
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! von Burgund sei der Krone Frankreich ver-wandt und lehenpflichtig. Demnach sei es nn-i gebührlich und den französischen Gesetzen zu-wider, dass sie als Prinzessin von Geblüt zu einer Ehe schreite, ohne \ orwissen und Ein- willigung des Königs. Allein der Botschaftervernahm schon zu Strassburg, wohin er erstEnde Juni's gelangte, dass von keinem Reichs-tage die Rede, und Maximilian bereits aufdem Wege nach Köln sei; daher hielt er es fürzweckmässiger, seine Rückreise nach Frank-reich anzutreten. Er hatte zn Mainz, wo dieGesandten der Maria schon vorher die Gemii-ther wider ihn aufgereizt und den Erzherzog,wiewohl vergeblich, erwartet hatten, und nach-mals auch zu Köln, welche Stadt äusserst feind-lich gegen die Plane Ludwigs XI. sich zeigte,grosse Gefahren bestanden, und unter allenFürsten nur den einzigen Herzog von Jülich ge-funden, welcher seiner sich annahm, jedochauch dieser mehr in der Absicht, um vor derVolkswuth ihn zu schützen, als um seine Auf-träge zu befördern *). Auf Unrwegen kam Ga-guin demnach durch die Champagne und Artoisnach der Heimath zurück.

Höchst anziehend ist in den Chroniken, zu-mal in den wonderlijcken Oorloghen, der Gram,

*) Vergl. R. Gaguini Annal. Rer. Gallicar. L. X.. p. 275.Müllers Reichstags - Theater S. 57.

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