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Maria von Burgund nebst dem Leben ihrer Stiefmutter Margarethe von York, Gemahlin Karls des Kühnen, und allerlei Beiträgen zur Geschichte des öffentlichen Rechts und des Volkslebens in den Niederlanden zu Ende des fünfzehnten Jahrhunderts aus französischen, flämischen, holländischen und teutschen Quellen / von Dr. Ernst Münch
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bieterische Pflicht, in allen übrigen Städten,wo es noch nicht geschehen, die verschiedenenRechte zu beschwören.

Der Herr von Crevecoeur war mit bedeuten-dem Kriegsvolk in Artois, und vorzugsweisebei Therouane und in den Umgegenden gela-gert; er hatte den Grafen von Nivers und meh-rere andere Feldhauptleute von Rang bei sich.Diese entsandte er vor Arras zu neuen Angrif- ;fen auf die Stadt. Sie verbrauchten Kriegs- >listen und Geschosse wider die Besatzung mitgleicher Geschicklichkeit und setzten dem Be-fehlshaber Wouter van Oyn jeden Tag hefti-ger zu.

Inzwischen war der Graf von Romont und derLandgraf von Hessen, welche von dieser GefahrNachricht erhalten hatten, in Eilmärschen vorgedachter Stadt angekommen. Unter dem don- 1nernden Schlachtruf;Hie Oesterreich und Bur-gund! fielen die teutschen Knechte über diefranzösischen Bogenschützen mit grossem Un-gestüm her und zerstreuten ihre Reihen. Cre-vecoeur floh nach Blangey. Die gefangenenLandleute aus der Gegend, welche mehrere jTage hindurch von dem Feinde muthwillig ge- Iquält worden, entliess man nach Hause; dieSieger plünderten die Leichname der Erschla-genen und warfen sie darauf in eine einzigegrosse Grube; darauf hielten die beiden Feld-herren ihren Einzug in die Stadt und wurden

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