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Maria von Burgund nebst dem Leben ihrer Stiefmutter Margarethe von York, Gemahlin Karls des Kühnen, und allerlei Beiträgen zur Geschichte des öffentlichen Rechts und des Volkslebens in den Niederlanden zu Ende des fünfzehnten Jahrhunderts aus französischen, flämischen, holländischen und teutschen Quellen / von Dr. Ernst Münch
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schafft werden konnten. So erzwang denn dieNoth den Vertrag über einen einjährigen Waf-fenstillstand.

Der König bequemte sich diessmal zu un-gewöhnlichen Opfern. Um mit dem teutschenReiche nicht ferner in Feindseligkeiten zu sein,und die burgundischen Händel nicht zu Affairendes Kaisers und des Reichs zu machen, machteer sich anheischig, alle seine Truppen aus demHcnncgauschen zu ziehen. Er stellte hiefiirdie nöthigen Ordres aus. Quesnoi, zu dessenVerbrennung er nichtsdestoweniger heimtückischgerathen hatte, ward, da der Feldherr edlerals der König dachte, unbeschädigt dem Herrnde Bossut, Bevollmächtigten des Erzherzogs,übergeben.

In besonderer Lage befand sich Dornik.Diese Stadt, welche man als im Königreichegelegen ansah, war nichtsdestoweniger von flan-drischen Städten umgeben. Besatzung und Ein-wohner hatten nicht aufgehört, trotz des Waf-fenstillstandes, Ausfälle und Streifzüge zu ma-chen, sodass die letztgenannten Städte aufsUebelste mitgenommen wurden, und den Unter-händlern Maximilians darüber Rache schworen,dass sie ihre Stellung, jener Stadt gegenüber,festzusetzen vergessen hatten. Es musste somitin Bezug auf Dornik ein besonderer Vertraggeschlossen werden. Solches geschah zu grossemVerdruss derjenigen, für welche die Plünderung