Baden
170
Baden
an Steinkohlen:
die
in
1837
1838
1839
1840
1841
1842
1843
1844
Einfuhr. .Ausfuhr. .Durchfuhr .
Ctr.
29,634
4439
38,663
1903
20,943
789
23,329
1717
30
23,624
896
22
22,966
1164
22,927
1081
82
13,241
1196
an Lumpen zur Papierfabrikation:
die in
1837
1838
1839
1840
1841
1842
1843
1844
Einfuhr. . Ctr.
876
2817
4344
4721
8303
8747
3232
6725
Ausfuhr. . -
2
2
2
1
7
1
2
—
Durchfuhr. -
—
-t.
—
23
5
—
—
—
Hierin hat Baden unter den Zollvereinsstaaten diestärkste Einfuhr, ein Beweis, daß hier eine beträchtlichePapierfabrikation stattfindet, obschon nur 33 Papiermüh-len, weniger als in Preußen, Barern, Sachsen und Wür-tembcrg, thätig sind.
Badens Lage, Naturprodukte, Industrie, Straßen,Schifffahrr, Eisenbahnen und Märkte nähren einen sehrlebhaften Verkehr im Innern, so wie nach Außen. Außerden schon erwähnten bedeutenderen Handelsplätzen hat jedekleine Stadt und fast jeder Flecken Märkte. Für denFruchthandel, der in Baden beträchtlich ist, bestehen, vor-züglich in den Amtsstädten, besondere wöchentliche Frucht-märkte, und für den Vichhandel auch eigene Biehmärkte,namentlich zu Heidelberg für Schlachtvieh, das von hierbis Mainz geht. Die Schifffahrt besteht auf dem Boden-See, dem Rhein, Neckar und Main, wo Mainz mit seinemFreihafen ein Hauptplatz ist. Der Verkehr zu Lande wirddurch die Eisenbahn befördert, welche das ganze Land vonMannheim bis Basel durchzieht. Einen sehr lebhaftenVerkehr mit dem Auslande, Frankreich und der Schweiz,beweist die steigende Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr.An Frankreich grenzt Baden in einer Länge von beinahe23 Meilen, wo die Zollstätten Reufrcistett, Kehl, Alt-Brei-sach und Leopoldshafen sind; an die Schweiz in einer Längevon ohngefähr 20 Meilen, wo das westlichste GrenzzollamtSchusterinsel am Rhein ist, durch das der Verkehr sowohl
nach Frankreich als nach der Schweiz geht. Die übrigenZollstätten gegen die Schweiz sind Rheinfelden, Waldshut,Stühlingen, Randegg, Constanz und Ludwigshafen. Na-türlich muß das Land in diesen glücklichen Verhältnissengewinnen.
Den Antheil Badens an dem Ertrage des Zolls s.Deutscher Zollverein.
Münzen, Maaß, Sennchl.
Münzen und llechnnng. Baden hatte bis zur Annahmeder Münz-Convention der süd-deutschen Staaten 1838(1837, 23. Aug.) den 24 Guldenfuß, der jedoch durch denUmlauf der Kronenthalcr und andere Geldsorten in derThat ein 24./,, sogar 24»/z Guldenfuß war. Uebrigensänderte jene Uebereinkunft im Geldwesen nichts, als daß der241/2 Guldenfuß gesetzlich zur Norm der Münzprägung an-genommen wurde. Der Gulden blieb, wie früher, in KüKreuzer, und 1 Kreuzer in >/- und >/, Kr. getheilt.Demnach hat 1 neuer Gulden — 171/7 Silbergroschenpreuß., — 48"/,g alte Kreuzer.
Die 1838, am 30. Juli zu Dresden von den deutschenAollvereinsstaaten abgeschlossene Münzcvnvention ließ denin den südlichen deutschen Staaten herrschenden Münzfußbestehen, aber im Artikel 7 wurde die Ausprägung einerBereinsmünze in Silber zu >/, der Mark fein, zu2 Thlrn.3>/2 Gulden festgesetzt. Vgl. Deutschland,Münz-, Maaß- und Gewichtswesen.
Wirkliche üandesinünzen find:
1. Goldmünzen.
Stück auf die
Feingehalt in der
Stück auf die
köln. Brutto-
Bruttomark.
köln. Mark fein
1) Ehemals, bis 1819:
mark.
Karat.
Grän.
Metall.
Ducaten, nach dem Reichsfuß, gesetzmäßig.
67. —
23
8,00
67,943662
Karolinen, zu 3 Goldgulden, - - .
(davon giebt es halbe und ganze im verhältnißmäßigen Werth.)
24. —
jS18j ) 3
6,00 i8,00 f
31,133133
Rheingold-Ducaten, gesetzmäßig.
63,697183
22
6,00
67,943662
2) Von 1819 bis 1827:
Zehnquldenstücke, aesetzmäßia.
34. —
21
8,00
37,6618384
Fünfquldenstücke, - -.
68. —
21
8,00
73^3230769
3) Vom Jahre 1828:
Zehnthalerstücke oder doppelte Ludwigsd'or, zu 1000 Kr., aesekmäüia
20,4000
21
8,00
22,396923
Fünfthalerstücke oder einfache Ludwigsd'or, zu 300 Kr., - -
40,8000
21
8,00
48,193846
4) Seit 1832 wieder, wie ehedem:
Rheingold-Ducaten, gesetzmäßig ......
63°"/..-
22
6,00
67°Vr.