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Erster Band. A - G.
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170
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Baden

170

Baden

an Steinkohlen:

die

in

1837

1838

1839

1840

1841

1842

1843

1844

Einfuhr. .Ausfuhr. .Durchfuhr .

Ctr.

29,634

4439

38,663

1903

20,943

789

23,329

1717

30

23,624

896

22

22,966

1164

22,927

1081

82

13,241

1196

an Lumpen zur Papierfabrikation:

die in

1837

1838

1839

1840

1841

1842

1843

1844

Einfuhr. . Ctr.

876

2817

4344

4721

8303

8747

3232

6725

Ausfuhr. . -

2

2

2

1

7

1

2

—

Durchfuhr. -

—

-t.

—

23

5

—

—

—

Hierin hat Baden unter den Zollvereinsstaaten diestärkste Einfuhr, ein Beweis, daß hier eine beträchtlichePapierfabrikation stattfindet, obschon nur 33 Papiermüh-len, weniger als in Preußen, Barern, Sachsen und Wür-tembcrg, thätig sind.

Badens Lage, Naturprodukte, Industrie, Straßen,Schifffahrr, Eisenbahnen und Märkte nähren einen sehrlebhaften Verkehr im Innern, so wie nach Außen. Außerden schon erwähnten bedeutenderen Handelsplätzen hat jedekleine Stadt und fast jeder Flecken Märkte. Für denFruchthandel, der in Baden beträchtlich ist, bestehen, vor-züglich in den Amtsstädten, besondere wöchentliche Frucht-märkte, und für den Vichhandel auch eigene Biehmärkte,namentlich zu Heidelberg für Schlachtvieh, das von hierbis Mainz geht. Die Schifffahrt besteht auf dem Boden-See, dem Rhein, Neckar und Main, wo Mainz mit seinemFreihafen ein Hauptplatz ist. Der Verkehr zu Lande wirddurch die Eisenbahn befördert, welche das ganze Land vonMannheim bis Basel durchzieht. Einen sehr lebhaftenVerkehr mit dem Auslande, Frankreich und der Schweiz,beweist die steigende Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr.An Frankreich grenzt Baden in einer Länge von beinahe23 Meilen, wo die Zollstätten Reufrcistett, Kehl, Alt-Brei-sach und Leopoldshafen sind; an die Schweiz in einer Längevon ohngefähr 20 Meilen, wo das westlichste GrenzzollamtSchusterinsel am Rhein ist, durch das der Verkehr sowohl

nach Frankreich als nach der Schweiz geht. Die übrigenZollstätten gegen die Schweiz sind Rheinfelden, Waldshut,Stühlingen, Randegg, Constanz und Ludwigshafen. Na-türlich muß das Land in diesen glücklichen Verhältnissengewinnen.

Den Antheil Badens an dem Ertrage des Zolls s.Deutscher Zollverein.

Münzen, Maaß, Sennchl.

Münzen und llechnnng. Baden hatte bis zur Annahmeder Münz-Convention der süd-deutschen Staaten 1838(1837, 23. Aug.) den 24 Guldenfuß, der jedoch durch denUmlauf der Kronenthalcr und andere Geldsorten in derThat ein 24./,, sogar 24»/z Guldenfuß war. Uebrigensänderte jene Uebereinkunft im Geldwesen nichts, als daß der241/2 Guldenfuß gesetzlich zur Norm der Münzprägung an-genommen wurde. Der Gulden blieb, wie früher, in KüKreuzer, und 1 Kreuzer in >/- und >/, Kr. getheilt.Demnach hat 1 neuer Gulden — 171/7 Silbergroschenpreuß., — 48"/,g alte Kreuzer.

Die 1838, am 30. Juli zu Dresden von den deutschenAollvereinsstaaten abgeschlossene Münzcvnvention ließ denin den südlichen deutschen Staaten herrschenden Münzfußbestehen, aber im Artikel 7 wurde die Ausprägung einerBereinsmünze in Silber zu >/, der Mark fein, zu2 Thlrn.3>/2 Gulden festgesetzt. Vgl. Deutschland,Münz-, Maaß- und Gewichtswesen.

Wirkliche üandesinünzen find:

1. Goldmünzen.

Stück auf die

Feingehalt in der

Stück auf die

köln. Brutto-

Bruttomark.

köln. Mark fein

1) Ehemals, bis 1819:

mark.

Karat.

Grän.

Metall.

Ducaten, nach dem Reichsfuß, gesetzmäßig.

67. —

23

8,00

67,943662

Karolinen, zu 3 Goldgulden, - - .

(davon giebt es halbe und ganze im verhältnißmäßigen Werth.)

24. —

jS18j ) 3

6,00 i8,00 f

31,133133

Rheingold-Ducaten, gesetzmäßig.

63,697183

22

6,00

67,943662

2) Von 1819 bis 1827:

Zehnquldenstücke, aesetzmäßia.

34. —

21

8,00

37,6618384

Fünfquldenstücke, - -.

68. —

21

8,00

73^3230769

3) Vom Jahre 1828:

Zehnthalerstücke oder doppelte Ludwigsd'or, zu 1000 Kr., aesekmäüia

20,4000

21

8,00

22,396923

Fünfthalerstücke oder einfache Ludwigsd'or, zu 300 Kr., - -

40,8000

21

8,00

48,193846

4) Seit 1832 wieder, wie ehedem:

Rheingold-Ducaten, gesetzmäßig ......

63°"/..-

22

6,00

67°Vr.