Bank
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als in denen der materiellen Güter. Die neuere seit be-weist dies täglich.
Diese Erörterung zeigt die Abhängigkeit des Nutzenseiner Bank von ihrem Kredit, und den Zusammenhang desKredits mit dem Werthbesitz oder Kapital und dessen ge-schäftlichen Gebrauchs. In diesem innigen Zusammenhangeliegt aber auch die Ursache der Nachtheile und des Unheils,die durch ein Bankgeschäft entstehen können, sobald mehrZettelgeld, das immer nur ein Schuldschein auf einen be-stimmte» Ncnnwerth von Baar ist, verausgabt wird, alsdann möglicherweise aus dem Bankfond wieder eingelöstwerden kann. Lautete der Geldschein oder das Zettclgeldnicht auf Baar, sondern auf irgend einen anderen Nenn-wcrth, den die Bank zu beschaffen vermöchte, so würdeder Kredit der Bank nicht vom Mangel an Baarschaft,wohl aber vom Mangel ihres besondern Rennwerths ab-hängen und sinken. Allerdings hat das von einer Bank,so wie von jeder anderen Kreditanstalt ausgestellte Zettel-geld oder Kreditschcine volle Gültigkeit, so lange keineZweifel über deren Gültigkeit oder Werth entsteht. Unddies kann eben nur dann geschehen, wen» eine Bank oderKreditanstalt den Kredit über ihre Kräfte in Anspruchnimmt. Die Ausgabe von Zettclgeld oder Kreditschcincn,geschehe es durch ein Privatgeschäft oder durch den Staat,ist also keinesweges eine so gleichgültige Sache, dass sichdarin maaßlos schalten ließe, mag dadurch immerhin dieCirkulation einstweilig gehoben worden sein; denn dies ge-schieht ja immer nur vermöge des Iredits. Das verrufeneVerfahren Law's hat dies genügend bewiesen, um vonanderen Beispielen zu schweigen.
4. Wie die Begründung und Einrichtung einer Bankvon dem Bedürfniß in der Gegenwart abhängt, so mußauch deren Verwaltung den jedesmaligen Verhältnissender Zeit und des Landes entsprechen. Sie ohne diese Rück-sichten, allein einem gewissen staatsökonomischen Systemgemäß einzurichten und zu verwalten, das hieße ein Ge-bäude ausführen und bewohnen wollen, dem der Grundfehlt. Keineswegs ist dem Bedürfniß durch die bloße Grün-dung, wie sie auch sei, schon genügt, wenn nicht auch dieEinrichtung und Verwaltung dem besonderen Landesvcr-hältniß angemessen ist. Insofern kann hier auch nicht vonspeciellen Regeln darüber die Rede sein.' Soll dem Verkehrgeholfen und nicht irgend ein Sondcrintercsse gefördert wer-den, so müssen die besonderen Grundsätze und Regeln auseiner genauen Erwägung aller betreffenden Umstände in demKulturzustande, in den Verhältnissen des Handels, der In-dustrie und des Ackerbaues, so wie in der Staatsverfaffungund Gesetzgebung abgeleitet werden. Eine unmittelbare Nach-bildung wird jedesmal rücksichtlich des Erfolgs mißglücken.Deshalb wird hier auf diesen Gegenstand auch nur im Allge-meinen aufmerksam gemacht. In jedem Staat mit eigen-thümlicher Verfassung und Volksbildung und Volksthä-tigkeit bestimmen diese Verhältnisse die Einrichtung undBerwaltung der Bank. In Preußen, oder Sachsen, oderHamburg, oder jedem andern deutschen Staat eine Bankganz so wie die englische oder französische einzurichten, hießekinc Thorheit begehen. Nur Eins bleibt ausschließlichi überall sicher. Jede Bank darf als Kredit-Institut durch> >hre Zettelausgabe den Kredit nicht über ihre Kräfte
anspannen, vielleicht getäuscht durch gewisse theoretischeAnsichten über die Bedeutung des Jettelgeldes und über des-sen Verhältniß zu dem baaren Gelde. Wie man auch dieSache darstellen mag, Zettelgeld ist und bliebt nur Kredit-papier, das nur so lange fremdes Kapital in die Cirkulationzu ziehen vermag, als sein Kredit oder das Vertrauen, daßdurch dessen Annahme nichts verloren werden kann, unver-sehrt ist; verliert es diesen, so gilt es nichts. Für dieWahrheit dieser Sätze zeugen alle kommerziellen Krisen, indenen die Banken litten, schwankten oder sogar brachen,mögen auch die Theoretiker das Zcttelgcld immerhin baldein Ersatzmittel, bald einen Repräsentanten, also einen Stell-vertreter des Geldes nennen: die Praxis des Verkehrs erwiesdie Nichtigkeit dieser Behauptungen. Trotz dem bleibt eswahr, was Adam Smith über die Bedeutung der Bankenfür den Verkehr sagt, nämlich: „das Banken vermag dieIndustrie des Landes zu heben, nicht, indem es etwa dasKapital das Landes vermehrte, sondern indem es einengrößeren Theil dieses Kapitals in Thätigkeit setzt."
Als eine der beachtenswerthesten Erscheinungen fürdas Bankwesen, insofern nämlich dessen hauptsächlichsteRücksicht der kommerzielle Verkehr und die industrielle Reg-samkeit ist, muß die Konkurrenz bezeichnet werden.Dieselbe steigert den Verkehr und drängt zu größerer Thä-tigkeit in der Produktion; aber indem dies geschieht, wer-den auch mehr Kapitalien in Anspruch genommen, um mitVortheil zu bestehen. Da natürlich die nöthigen Kapita-lien bisher anderwärts verwendet wurden, und von hiernicht so schnell weggezogen werden können, so entsteht dieAufgabe, die nöthigen Kapitalien so schnell als möglich zurErfüllung der Bedingungen bei einer Konkurrenz zu ge-winnen. Für solche Fälle sind nun die Banken diejenigenAnstalten, welche mit ihrem Kapital und dem davon abhän-gigen Kredit Hülfe gewähren. Allerdings ist auch die Kon-kurrenz wieder, wenn eine Bank sich über ihre Kräfte hin-aus dabei bctheiligt hat, diejenige Klippe, woran.eine Bankscheitert. Daher ist der Bankverwaltung gerade dann,wenn im Verkehr die größte Regsamkeit herrscht, die Vor-sicht am nöthigsten; denn der geringste Unfall, der denVerkehr lähmt, wirkt auf die Bank vermöge ihres Kre-dits widerwärtig ein. Wollte sie also, um den regenVerkehr noch mehr zu kräftigen, auf ihren Kredit Kapita-lien beziehen, die ihre Kräfte übersteigen, so verursacht sieselbst ihren Sturz und zieht noch andere i» dies Unheil.
Wie der wachsende Verkehr die Konkurrenz steigert,so entwickelt sich auch das Bedürfniß cinci^ Bank, da-mit die Kapitalien, welche der kommerzielle Verkehr be-darf, immer in Bereitschaft sind. Denn obschon mit demVerkehr ein gewisser Kredit zwischen den Producenten, denGewerbtreibenden und kaufmännischen Geschäftsleuten ver-bunden ist, und sich mit den übrigen Krcditpapicren, näm-lich Wechseln, Anweisungen,. Staatspapieren ec. hilft, sogenügt derselbe doch noch keineswegs, weil der entsprechendeGüterwerth erst erzeugt und als Besitz gewonnen werdensoll, während der Verkehr zur Ausführung von Unterneh-mungen schon vorräthige Baarschaft oder möglichst theil-bare Cirkulationsmiktel bedarf, wo jene Hülfsmittel desKredits in der schnellen Cirkulation aus einer Hand in dieandere nicht ausreichen.
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