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Erster Band. A - G.
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9000 belaufen haben, hob sich späterhin fortdauernd undim Jahre 1792 bis auf 12,200. Von 1794 an aber wirk-ten die sich immer mehr nach Hamburg hinziehenden Wech-selgeschäfte so wichtig und anhaltend darauf ein, daß dieseFolienzahl im Jahr 1800 bis auf 20,000 kam und nochimmer höher stieg (siehe I. G. Busch sämmtliche Schriftenüber Banken und Münzwesen, Hamburg, 1801). Diedamalige Anzahl der Bankthcilnehmer, d. i. solcher, die inden Büchern der Bank ein eigenes Folium hatten, wird aufohngefähr fünf hundert angegeben. — Obschon in derRegel durch die Bank keine Summen unter 100 Markgezahlt oder übertragen werden können, so wird doch immergegen Neujahr, an gewissen, zu dieser Ausnahme be-sonders bekannt gemachten Lagen, auch ein geringerer Be-lauf überschrieben. Jeder Banktheilnehmer sorgt übrigensdafür, daß sein Bank-Conto wenigstens hundert Mark aus-weise, um der Kosten, welche für eine neue Rechnungsle-gung gezahlt werden müssen, überhoben zu sein. — ZurZiehung der Bilanz ward die Bank sonst immer gegenJahresablauf auf 14 Tage geschlossen, in welcher Zeit alsodurchaus keine Ueberträge durch Ab- und Zuschreiben aufden Bankbüchern gemacht werden konnten; allein dieseSperrung besteht jetzt nicht mehr und man kann jetzt, ledig-lich mit Ausnahme des 2. Januars, so wie der Sonn - undFesttage, jeden Tag auf die übliche Weise Schulden durchdieselbe abtragen und einziehen.

Wer indessen mehr auf seiner Rechnung abzuschreibenaufgiebt, als er darauf wirklich gut hat, muß für das zuviel Aufgegebene 3 Proc. Strafe bezahlen. — Es sind beider Bank 6 Buchhalter, 6 Schreiber und 6 Wäger, —welche noch besonders 2 Aufwärter haben, — angestellt unddie Oberaufsicht führen dabei 2 Senatoren, 2 Oberalte,2 Kämmereibürgcr und noch 5 besonders dazu, jedesmalauf 8 Jahre, erwählte und beeidigte Kaufleute, die hierBankbürger genannt werden und bei ihrem Abgänge vor2 Handlungsdeputirtcn Rechnung ablegen. Allen bei derBank betheiligten Personen ist das strengste Geheimhalten,sowohl über die auf den einzelne» Contcn oder Bankrech-nungen befindlichen Summen, als in Betreff der Totul-summe des Bank-Vermögens, zum unverbrüchlichen Gesetzgemacht.— Für die Anlegung einer Rechnung in den Bank-büchern, so wie für jedes neue Folium, ist ein Species-thaler zu erlegen; wer dergleichen aber viele nöthig hat,kann darum handeln und erhält selbige dann oft für dieHälfte des vorgeschriebenen Belaufs. Für jeden Zettel, denman zur Auszahlung bei der Bank nach 1 Uhr bis 8 Uhrüberreicht, sind 2 Schilt. Curant besonders zu bezahle».

Obgleich das Geschäft der Hamburger Bank nur dasGiro war, so lieh sie doch auch Geld auf edle Metalle gegen2 Proc. Zinsen. Die Bank wich allerdings dadurch vonihrer eigentlichen Bestimmung ab, obschon jeder, der eineAnweisung auf die Bank besaß, rechtlichen Anspruch auf dieZahlung in der Species-Münze hatte. Indessen schwächteoder gefährdete sie-doch dadurch den Bankfonds keineswegs,weil sie die Summen nicht in Zetteln, sondern in Baar aus-gab, sie machte ihn also vielmehr fruchtbringend. Diesgeschah namentlich im siebenjährigen Kriege, wo der Königvon Preußen nebst anderen deutschen Fürsten gutes Silber-geld aufkauften, um dasselbe in geringhaltiger Münze wie-

der auszuprägen. In diesem Abgang der vollwichtigenMünze lag die Ursache, daß die Interessenten der Bank ihreGeldgeschäfte nicht durch das gewöhnliche Ab- und Zuschrei-ben abmachten, sondern die bcraren Species von der Banksich auszahlen ließen. Da nun außerdem große Summen,wenn auch gegen genügenden Silber - und Goldwerth, aus-geliehen waren, so mußte man in diesen Verhältnissen eineInsolvenz der Bank, d. h. allerdings nur Mangel an ge-münzter Baarschaft fürchten, wenn die Baarzahlung derGuthaben fortgesetzt würde. Ohne also die Darleihen zukündigen oder damit ganz aufzuhören, verweigerte sie imI. 1734 ihren Interessenten die Baarzahlung, machte derenGeschäfte nur durch das gesetzliche Ab - und Zuschreiben abund stellte auf die Guthaben Bankanweisungen aus. Indiesen Verhältnissen stieg der Preis des Silbers beträchtlich.Eine Mark fein Silber oder 9>/, Species, die ursprünglichzu 27 Mark 12 Schill. Hamburger Banco festgesetzt war,galt 1737 schon 30 Mark 6 Schill., 1738 aber 30 Mark14 Schill. und 1739 sogar 32 Mark 12 Schill. Ebensostieg der Curs aller anderen Silber-Curantmünze gegenHamburger Banco und namentlich auch das dänische Curant,das, nach dem Münzfuß von 11>/z Thlr. auf die feine Markgeprägt, gegen 100 Hamburger Species oder Banco nur1221/2 Rthlr. dänisches Curant gelten sollte, in den 1.1757bis 1789 107 Rthlr. dänisch Curant — 100 hamb. Speciesstand. Die Bank änderte jedoch bald ihr Verfahren undschon im I. 1760 stand der Preis des Silbers wieder auf27 Mk. 12 Schill. Dessenungeachtet unterbrach sie im I.1766 noch einmal ihre Baarzahlung (vgl. Büsch, Ge-schichte der Hamburg. Handlung).

Ganz entsagte die Bank diesem Wirkungskreise nicht,sie giebt aber jetzt nur Vorschüsse auf spanische und ameri-kanische Piaster, die sie nach dem Gewicht annimmt und dieersteren zu 14 Loth 3 Grän rechnet, 108 Mark Brutto —96 Mark 6 Loth sein. Indessen hat sich die Bank bei demsehr ungleichen Feingehalt jener Münzsorten vorbehaltenzu bestimmen, wie sie dieselben annehmen will. So leihetsie auf die kölu. Mark fein Silber in Säulenpiastern 27 Mk.7 Schill. Banco, in mejikanischcn Piastern nur 27 Mark3 Schill. Banco. Alle diese Vorschüsse werden auf 3 Monategegen 1 Schill. Banco Zinsen auf jede Mark fein Silber für je3 Monate gemacht, jedoch auch mit dem Vorbehalt, daß dasDarleihen jeden Tag gekündigt werden kann. Zahlt derSchuldner nach acht Lagen der Kündigung die Summenicht zurück, so kann die Bank das Pfand zu ihrem Nutzenverkaufen. Indessen prolongirt sie auch die Summe, wennvor Ablauf der Zahlungsfrist darum angehalten und derZins für die frühere Frist bezahlt worden ist. Das Pfandkann, durch die persönliche Erklärung und Uebcrtrag in denBankbüchern, von dem ersten Anleihcr an einen anderenBankintereffcntcn übergehen.

Bei besonderer Veranlassung und »ach vorher gesche-hener Genehmigung der Bank giebt sie auch Vorschüsse aufKupfer, jedoch nur in mäßigen Summen. Sie zahlt auf100 Pfd. Kupfer 37 Mk. 8 Schill. Banco.

Der Gewinn der Bank aus den ihr zufließenden Ein-nahmen , die theils in den Zinsen, theils in den Folienge-bühre» bestehen, wird zu den Vcrwaltungskosten und zurBildung eines eigenen Bankfonds benutzt.