Bank
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Bank
II »den.
Pfand-Rechnung. . . . 1,0l9,182Thlr. 8Rgr.—Pf.
Visconti. 474,626 - 8 - 3 -
Conto-Corrent gegen Wech-selpfand. 60,237 - 3-3-
Ausw. Wechsel-Rechnung . 384,896 - 3 - — -
Conto-Corrent gegen hypo-thekarische Sicherheit. . 228,843 - 2 - 5 -
Hypotheken-Rechnung . . 012,816 - 26 - 4 -
Staatspapiere .... 124,383 - — - — -
Baare Depositen. . . . 33,040 - — - —-
Kassa. 1,307,045 - 24 - 8 -
Agentur-Rechn. in Dresden 30,477 - 21 - 2 -
Banknoten in Kassa. . . 1,040,690 - — - — -
Kassa-Scheine .... 616 - 20 - — «
Disconto-Rechn. für rück-ständige Zinsen . . . 3746 - 8 - — -
Einrichtungskosten-Rechn. 8793 - 20 - 7 -
4,727,343Thlr.28Rgr. 6Pf.Stand der Bank im Bankjahr 1844 bis 1845 in:Activa:
Pfand-Conto .... 898,330Thlr.12Ngr. 8Pf.
Disconto-Wechsel-Conto 517,913
-
21
s
— -
Conto-Corrent-Wechsel. 128,826
-
17
-
— -
Wechsel auf auswärts . 630,660
-
8
-
8 -
Hypothek.-Corrent-Conto 234,488
-
16
-
— -
Hypotheken-Conto . . 11,171
-
26
-
— -
Staatspapiere. . . . 100,203
-
16
-
5 -
Depositen . . . . . 21,683
-
—
-
— -
Baarbestand der Kasse . 2,336,379
-
23
-
8 -
Agentur-Conto in Dresden:
Banknoten. 527,000
-
—
-
- -
Kassenschein-Wechselzah-
lungs-Conto . . . 3700
-
—
-
— -
Disconto-Debitoren. , 2316
-
4
-
- -
Subscriptions-Kosten . 931
-
24
-
5 -
Kosten-Rechnung. . . 4023
-
28
-
7 -
Passiva:
Bankactien; 6000 Stück
» 280 Thlr. . . . 1,800,000
-
—
-
— -
Banknoten. 3,330,000
-
—
-
— -
Kassenscheine älON/g Proc. 4822
-
6
-
7 -
Reservefonds .... 29,367
-
3
-
3 -
Depositen ..... 127,448
-
13
-
4 -
Saldo der Kreditoren . 839,507
-
20
-
2 -
Unbezahlte Actien-Cou-
pons...... 10,003
-
—
-
— -
Unbezahlte Dividenden . 402
-
10
-
— -
RückzinscnaufDepositeinc. 8630
-
18
-
— -
Gewinn-u.Verlust-Conto 64,674
-
20
s
4 -
8,644,838Lhlr. 4Ngr.—Pf.
Der Curs der Bank-Actien war im Oktober 1843:181 Proc. pr. 100, 1846, am 4 Sept. aber 165 Proc.,d> h. exklusive Zinsen, in Folge der herrschenden Geldkrisis.
W ü r t c m b e r g.
Stuttgart. Die hier bestehende königl. würtem-vrrgische Hofbanque soll dem inländischen Handel Hülfe durch
Kredit gewähren und macht Disconto-, Wechsel-, Leih- undConto-Corrent-Geschäfte. Sie wurde im I. 1802 durchden ersten König Friedrich mit bedeutenden Kapitalien ge-gründet. Der vollziehende Borstand ist ein Bankdirektor;die berathenden und controlirenden Bevollmächtigten sindsowohl Kaufleute als andere Personen, die gewählt werden,und die Intendanz ernennt der König.
Frankreich.
In Frankreich sind die Bankgeschäfte und besondersdas Jncasso-Geschäst auf das In- und Ausland allgemeingeworden, je mehr sich die industrielle Thätigkeit mit demHandelsverkehr entwickelt haben. So lange diese nicht einGemeingut des Volks waren, sondern wie das Borrechteines besonderen Standes behandelt wurden, gediehen siebei aller Bedeutung nicht so frisch, so sehr sich auchdie Regie-rung durch Verordnungen und Verträge darum bemühte.Jetzt bestehen in sehr vielen Städten des Landes sowohlöffentliche als Privatbanken. An die Spitze der Uebersichtderselben muß Paris mit dem Hauptinstitut, der Bankvon Frankreich, gestellt werden. An dieselbe knüpftsich die Geschichte des Bankwesens in Frankreich.
Ohngeachtet die Regierung Ludwigs XIV. über Frank-reich einen Glanz verbreitete, so war derselbe doch nichtsweniger als der Lichtschein des Glücks; denn bei dem Todedes Königs lastete auf Frankreich die ungeheure Schuld von3111 Millionen und außerdem waren die Steuern und Ab-gaben auf mehrere Jahre voraus genommen. Das von demdamaligen Regenten von Frankreich, dem Herzog von Or-leans, eingesetzte Finanzkollegium suchte zwar das Finanz-wesen zu ordnen, aber vergebens, weil die Mittel und wohlauch die nöthige Kenntniß dazu mangelten. In dieser Ver-legenheit vertraute man sich dem berüchtigten SchottenJohann Lawan, der mit der willkürlichen Vermehrungdes Zettelgeldes den Nationalreichthum vermehren zu kön-nen wähnte. Allerdings war diese Ansicht willkommen,weil man keine bessere Hülfe zu finden wußte. Unter die-sen Umständen erhielt Law im 1.1716 das Privilegium zueiner Jettelbank, als Privatunternehmen, 1717 brachte er dasPrivilegium der westindischen und 1719 das Privilegium derostindischen Gesellschaft an sich. Im I. 1718 ging die Bankauf königl. Rechnung über, und Law ward zum Lontrülour ge-nöiol äos klnonces erhoben. Schon hatte er den Tabackspacht,das Münzrccht, die Generalpachtcn, so wie die Einnahmesämmtlicher Staatseinkünfte mit der Bank vereinigt. Aufdiese Weise gelang es ihm leicht, das baare Geld im Landean sich zu ziehen und dagegen das ganze Land mit Aettelgeldzu überfluten. Auf diese Weise soll die Zettelmasse bis überdrei Milliarden Livres erhöht worden sein. Außerdem wurdedas Geld um mehr als die Hälfte schlechter ausgemünzt undLaw bestimmte sogar die Regierung zum Verbot des baarenGeldes. Dadurch floß die Baarschaft aus dem Lande undes blieb demselben nichts als das Zettelgeld, das sich immermehr entwerthete. Es trat eine schwere Krisis ein, Lawfloh, und das Zutrauen zum Zettelgcld und zu Bankunter-nehmungen war vernichtet. Die ausführlichsten Belehrungenüber diese Bank finden sich (auf 12 Folioseiten) im 1. Bandevon lacguos Lavar^'s viclioimaire univorsel äe commerce.kiourelle Läilion. karis, 1761, in groß Folio; so wie in