Bank
26 L
Bank
Halbjahr vom 1. (13.) Juli bis Ende Decbr. 1844 und vom1. (13.) Januar bis zum letzten Juni 1845:
1844 1848
Drachm.
L.
Drachm.
L.
in Kasse baar . . .
608,237
45
726,943
40
Banknoten im Umlauf
894,830
—
981,300
—
Effekten discontirt .
813,099
19
737,741
20
Vorschuß in Conto-
Corrent ....
356,186
18
874,096
1
Darleihen auf Gold
und Silber . . .
10,268
44
10,264
22
Hypothek. Obligatio-
nen. Kapital. .
762,123
12
2,711,337
68
Zinsen . .
2,327,482
13
2,207,353
41
Immobilien der Bank
17,632
39
18,402
39
Debitoren ....
27,939
48
29,130
87
Rückstände
Effekten ....
1343
40
6477
76
Hypotheken . . .
87,310
30
111,819
84
Pfandvorschuß . .
2286
—
2169
35
Anweisungen, Wechsel
7300
—
6000
—
Ausstände in Blanco
9414
60
8938
23
Interessen auf
Effekten ....
30,012
80
29,495
60
Hypotheken . . .
141,840
4
136,013
21
Gold und Silber .
310
11
432
15
Conto-Corrent. .
17,334
15
34,912
47
Nebertrag . . . .
24,103
89
23,153
13
Gewinn.
3099
46
13,648
32
Rein-Gewinn insge-
sammt ....
180,836
32
208,459
86
Davon:
Reserve-Fonds . .
3854
40
8036
80
Dividende . . .
128,063
—
140,988
75
Superdividende. .
21,934
—
30,211
87
Uebertrag . . .
23,519
32
27,188
60
Gesammtsumme des be-
wegten Kapitals .
7,396,318
85
7,788,862
70
Wechsel sind meist durch Hypotheken gedeckt und dieverpfändeten Hypotheken dreifach versichert außer den Zin-sen, die davon gezogen werden. Bei einer solchen Vorsichtkönnen Einbußen nicht leicht geschehen.
G r o ß - B r i t a n n i c n.
Die Darstellung des britischen Bankwesens beginntmit den Banken in England, und hier mit der:
Bank von England.
1. Geschichtliche Skizze der Rank.
Diese große Anstalt, welche die erste Giro- und Zettel-Bank nicht blos in England, sondern in ganz Europa ge-wesen ist, wurde im Jahre 1694 gegründet. Der Haupt-unternehmer war William Paterson, ein unternehmenderund kluger Schotte. Da die Regierung um diese Zeit we-gen Geldmangel sehr in Verlegenheit war, theils wegen derMangel und Mißbrauche in der Besteuerung und theilswegen der Schwierigkeit, Anleihen zu machen, da die revo-lutionäre Regierung nicht für feststehend gehalten wurde,
so entstand die Bank aus einem Darleihen von 1,200,099Pfd. St. für den öffentlichen Dienst. Die Unterzeichnetenwurden, außer daß sie 8Proc. auf die vorgeschossene Summeund jährlich 4000 als die Kosten der Verwaltung, im Gan-zen 100,000 Pfd. St. jährlich, erhielten, zu einer Gesell-schaft unter dem Namen Gouverneur und Gesell-schaft der Bank von England erklärt. Die Charte oderActe ist vom 27. Juli 1694 datirt. Sie erklärt unter an-dern, daß „sie dem Gesetze nach befugt sein sollen, jedesGut, Land, Renten und Besitzung zukaufen, zu genießenund zu behalten für sich und ihre Nachfolger; alle Artenvon Waaren zu kaufen und zu erwerben, worin sie nichtdurch eine Parlamentsacte beschränkt würden, und auchüber diese weiter zu verfügen."
„Daß die Leitung und Regierung der Korporationdem Gouverneur, dem Vicegouverneur und 2 Direktorenüberlassen werde, welche zwischen dem 28. März und23. April jedes Jahres unter den qualificirten Gliedern derGesellschaft gewählt werden sollen."
„Daß keine Dividende zu irgend einer Zeit von demgenannten Gouverneur und der Gesellschaft gegeben werde,außer von den Zinsen, dem Gewinne oder Ertrage von demgenannten Kapitalfonds oder solchem Verkehre, der durcheine Parlamentsacte erlaubt ist."
„Sie müssen geborene Unterthanen von England odernaturalisirt sein, und in ihrem eigenen Namen und fürihren eigenen Gebrauch folgenden Antheil an dem Kapital-fonds der Korporation haben, nämlich der Gouverneur4000 Pf. St., der Vicegouverneur 3000 Pf. St. und jederDirektor 2000 Pfd. St. w. rc."
Der Korporation ist untersagt, sich in irgend eine ArtHandelsunternehmung als den Verkehr mit Wechseln undin Gold oder Silber einzulassen. Sie ist autorisirt, Geldauf Güter und Waaren vorzuschießen und in öffentlicherVersteigerung diejenigen Güter und Waaren zu verkaufen,welche in einer gewissen Zeit nicht wieder eingelöset wor-den sind.
In dem Jahre der Gründung der Bank wurde auchverordnet, daß die Bank „weder mit Waaren und Gütern(ausgenommen ungemünzte Metalle) handeln, noch derKrone gehörige Ländereien oder Einkünfte kaufen, nochIhren Majestäten und deren Erb- und Nachfolgern aufirgend ein Einkommen rc. einen Vorschuß oder ein Dar-leihen geben sollte, wenn solches nicht durch eine Acte desParlaments bewilligt worden." Im Jahre 1697 erfolgtedie Verordnung, daß das Vermögen der Bank, so langedieselbe bestehe, von jeder Steuer und Auflage frei sein undjeder Gewinn der Bank nur zum Vortheile der Gesellschaftje nach dem Antheile eines Jeden verwendet werden solle.
Im Jahre 1697 wurde ferner beschlossen, jede Rach-machung des Siegels der' Kompagnie solle für Felonie an-gesehen werden.
Im Jahre 1696 bei der großen Umprägung der Mün-zen kam die Bank iiL große Verlegenheit und mußte selbstdie Einlösung ihrer Roten einstellen, welche einen bedeu-tenden Verlust erlitten; indessen überstand die Anstalt dieseKrisis in Folge des klugen Benehmens der Direktoren unddes Beistandes der Regierung. Aber man fand es zu dieser
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