Band 
Erster Band. A - G.
Seite
264
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Bank

26 L

Bank

Halbjahr vom 1. (13.) Juli bis Ende Decbr. 1844 und vom1. (13.) Januar bis zum letzten Juni 1845:

1844 1848

Drachm.

L.

Drachm.

L.

in Kasse baar . . .

608,237

45

726,943

40

Banknoten im Umlauf

894,830

—

981,300

—

Effekten discontirt .

813,099

19

737,741

20

Vorschuß in Conto-

Corrent ....

356,186

18

874,096

1

Darleihen auf Gold

und Silber . . .

10,268

44

10,264

22

Hypothek. Obligatio-

nen. Kapital. .

762,123

12

2,711,337

68

Zinsen . .

2,327,482

13

2,207,353

41

Immobilien der Bank

17,632

39

18,402

39

Debitoren ....

27,939

48

29,130

87

Rückstände

Effekten ....

1343

40

6477

76

Hypotheken . . .

87,310

30

111,819

84

Pfandvorschuß . .

2286

—

2169

35

Anweisungen, Wechsel

7300

—

6000

—

Ausstände in Blanco

9414

60

8938

23

Interessen auf

Effekten ....

30,012

80

29,495

60

Hypotheken . . .

141,840

4

136,013

21

Gold und Silber .

310

11

432

15

Conto-Corrent. .

17,334

15

34,912

47

Nebertrag . . . .

24,103

89

23,153

13

Gewinn.

3099

46

13,648

32

Rein-Gewinn insge-

sammt ....

180,836

32

208,459

86

Davon:

Reserve-Fonds . .

3854

40

8036

80

Dividende . . .

128,063

—

140,988

75

Superdividende. .

21,934

—

30,211

87

Uebertrag . . .

23,519

32

27,188

60

Gesammtsumme des be-

wegten Kapitals .

7,396,318

85

7,788,862

70

Wechsel sind meist durch Hypotheken gedeckt und dieverpfändeten Hypotheken dreifach versichert außer den Zin-sen, die davon gezogen werden. Bei einer solchen Vorsichtkönnen Einbußen nicht leicht geschehen.

G r o ß - B r i t a n n i c n.

Die Darstellung des britischen Bankwesens beginntmit den Banken in England, und hier mit der:

Bank von England.

1. Geschichtliche Skizze der Rank.

Diese große Anstalt, welche die erste Giro- und Zettel-Bank nicht blos in England, sondern in ganz Europa ge-wesen ist, wurde im Jahre 1694 gegründet. Der Haupt-unternehmer war William Paterson, ein unternehmenderund kluger Schotte. Da die Regierung um diese Zeit we-gen Geldmangel sehr in Verlegenheit war, theils wegen derMangel und Mißbrauche in der Besteuerung und theilswegen der Schwierigkeit, Anleihen zu machen, da die revo-lutionäre Regierung nicht für feststehend gehalten wurde,

so entstand die Bank aus einem Darleihen von 1,200,099Pfd. St. für den öffentlichen Dienst. Die Unterzeichnetenwurden, außer daß sie 8Proc. auf die vorgeschossene Summeund jährlich 4000 als die Kosten der Verwaltung, im Gan-zen 100,000 Pfd. St. jährlich, erhielten, zu einer Gesell-schaft unter dem Namen Gouverneur und Gesell-schaft der Bank von England erklärt. Die Charte oderActe ist vom 27. Juli 1694 datirt. Sie erklärt unter an-dern, daß „sie dem Gesetze nach befugt sein sollen, jedesGut, Land, Renten und Besitzung zukaufen, zu genießenund zu behalten für sich und ihre Nachfolger; alle Artenvon Waaren zu kaufen und zu erwerben, worin sie nichtdurch eine Parlamentsacte beschränkt würden, und auchüber diese weiter zu verfügen."

„Daß die Leitung und Regierung der Korporationdem Gouverneur, dem Vicegouverneur und 2 Direktorenüberlassen werde, welche zwischen dem 28. März und23. April jedes Jahres unter den qualificirten Gliedern derGesellschaft gewählt werden sollen."

„Daß keine Dividende zu irgend einer Zeit von demgenannten Gouverneur und der Gesellschaft gegeben werde,außer von den Zinsen, dem Gewinne oder Ertrage von demgenannten Kapitalfonds oder solchem Verkehre, der durcheine Parlamentsacte erlaubt ist."

„Sie müssen geborene Unterthanen von England odernaturalisirt sein, und in ihrem eigenen Namen und fürihren eigenen Gebrauch folgenden Antheil an dem Kapital-fonds der Korporation haben, nämlich der Gouverneur4000 Pf. St., der Vicegouverneur 3000 Pf. St. und jederDirektor 2000 Pfd. St. w. rc."

Der Korporation ist untersagt, sich in irgend eine ArtHandelsunternehmung als den Verkehr mit Wechseln undin Gold oder Silber einzulassen. Sie ist autorisirt, Geldauf Güter und Waaren vorzuschießen und in öffentlicherVersteigerung diejenigen Güter und Waaren zu verkaufen,welche in einer gewissen Zeit nicht wieder eingelöset wor-den sind.

In dem Jahre der Gründung der Bank wurde auchverordnet, daß die Bank „weder mit Waaren und Gütern(ausgenommen ungemünzte Metalle) handeln, noch derKrone gehörige Ländereien oder Einkünfte kaufen, nochIhren Majestäten und deren Erb- und Nachfolgern aufirgend ein Einkommen rc. einen Vorschuß oder ein Dar-leihen geben sollte, wenn solches nicht durch eine Acte desParlaments bewilligt worden." Im Jahre 1697 erfolgtedie Verordnung, daß das Vermögen der Bank, so langedieselbe bestehe, von jeder Steuer und Auflage frei sein undjeder Gewinn der Bank nur zum Vortheile der Gesellschaftje nach dem Antheile eines Jeden verwendet werden solle.

Im Jahre 1697 wurde ferner beschlossen, jede Rach-machung des Siegels der' Kompagnie solle für Felonie an-gesehen werden.

Im Jahre 1696 bei der großen Umprägung der Mün-zen kam die Bank iiL große Verlegenheit und mußte selbstdie Einlösung ihrer Roten einstellen, welche einen bedeu-tenden Verlust erlitten; indessen überstand die Anstalt dieseKrisis in Folge des klugen Benehmens der Direktoren unddes Beistandes der Regierung. Aber man fand es zu dieser

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