Bank
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aufgelöst. Seitdem wurden fortwährend Projekte zu einerneuen Bank gebildet, welche als Rationalbank zuAthen bestehen sollte, keines aber kam zur Ausführung;endlich gegen Ende September 1838 wurden die Bera-thungen der Bank-Kommission geschloffen und die Anträgederselben der Regierung vorgelegt. Ueber den Stand derDinge giebt ein athener Journal jener Zeit folgende nähereNotizen: Zweierlei Vorschläge sind es, welche die Bank-Kommission beschäftigen; der eine geht vom Hrn. v. Eynardaus und wird durch Hrn. Regny vertreten, der anderewurde von dem englischen Consul in Smyrna, Hrn. Farry,gemacht. Die Vorschläge des Hrn. v. Eynard beziehen sichauf die Errichtung einer Wechselbank und der ihr zubewilligende Zinsfuß wird 6 bis 8 Procent betragen.Ihr Kapital besteht in 2 Millionen Drachmen und wirddurch Actien zu 1000 Drachmen gebildet. Die eine Hälftedieser Actien wird die Regierung übernehmen und dazuGelder von der dritten Serie der Anleihe verwenden; miteinem Viertel sämmtlicher Actien tritt Herr v. Eynard bei,und das übrige Viertel soll der freien Konkurrenz überlassenwerden. Die Bank wird Billets zu 100 bis 300 Drachmenausgeben und dieselben jederzeit ungesäumt bei der Präsen-tation honociren. Sie wird dergleichen Bankbillets biszum dreifachen Betrage ihres Kapitalstockes emittiren. IhreDauer wird auf 10 bis 18 Jahre festgesetzt werden. Sieerhält den Namen „GricchischeNationalbank"undwird allem Anscheine nach in wenigen Monaten in's Lebentreten. — Die Vorschläge des Hrn. Farry betreffen dieErrichtung einer Hypothekenbank. Die von der Bank-Kommission bereits angenommenen und der Regierung zurGenehmigung vorgelegten Grundzüge derselben sind folgende:Die Kapitalien der Hypothekenbank bestehen in 13 Millio-nen Drachmen. Dieselbe emittirt keine Billets, sondernmacht nur Baarzahlungen. Ihre Dauer wird auf 12 Jahrefestgesetzt, der Zinsfuß auf 10 bis 12 Proc. Sie leihtsowohl auf Hypotheken unbeweglicher Güter, als auf Faust-pfänder. Die Regierung ist bei der Hypothekenbank nichtbetheiligt. Die Bank wird ihre Geschäfte sechs Monatenach erfolgter Sanction ihrer Statuten beginnen.
Um dem Bedürfniß des Handels zu entsprechen, wurdefrüher schon ein londner Haus zur Gründung einer Zet-telbank auf 30 Jahre privilegirt. Diese Bank sollte dieBeförderung des Handels, der Gewerbe und des Ackerbaueszum Hauptzweck haben und ein Grundkapital von ohnge-fähr 300,000 Pfund Sterling besitzen; sie steht unter derAufsicht und dem Schutze der Regierung, während aber ihrVermögen Privateigenthum bleibt. Ihre Geschäfte beste-hen hauptsächlich in Darleihen auf Grundstücke und Gcldes-werth, so wie in der Ausgabe von Scheinen, auf denInhaber (an poiteur) lautend, die jederzeit gegen baarcsGeld umgewechselt werden können, und deren kleinste Ab-schnitte von 23 Drachmen sind. Diese Scheine werden auchvon den königlichen Kassen zum vollen Nennwerthe alsZahlung angenommen. Die Theilnahme an den Vorthei-len der Anstalt ist auch der Regierung gestattet.
Ohngeachtet dieser verschiedenen Plane schwebte dieseAngelegenheit im Ungewissen bis in das Jahr 1841, wo inAthen ein Bankgeschäft als Rationalbank ins Lebentrat. Nämlich eine königl. Ordonnanz vom 23. Januar
(6. Febr.) 1841 bestätigte zur Jahresfeier der Landung desKönigs Otto in Rauplia, die Bildung einer Rationalbankauf Actien in Athen, die auch in den größeren Städten desKönigreichs Zweigbanken einrichten darf. Die Dauerder Bank, die eine Privatanstalt ist, wurde vorläufig auf23 Jahre und das Gesellschaftskapital vorläufig auf 3 Mil-lionen Drachmen festgesetzt. Das Kapital ist durch 3000Actien, je zu 1000 Drachmen, auch in Halbe und Viertelgetheilt, zusammengebracht. Das Bankgesetz vom 30. März(11. April) bestimmte den Bestand der Bank, sobald 2600Actien gezeichnet sind, und daß die ^Regierung mindestens1000 Actien übernimmt. Die Actien lauten beliebig ent-weder auf den Inhaber (au porteur) oder auf den Namenund gewähren 35 Drachmen Dividende, also 3>/2 Proc.,außerdem noch eine Superdividende. Die Bank wurde am1. (13.) Juli 1841 eröffnet. Ihr Geschäftskreis umfaßt:1) Darleihen auf Hypotheken, auf Pfänder von Gold, Sil-ber und baarem, gesetzmäßig in Griechenland cirkulirendemGeld, aber deren Summe darf bei Grundstücken höch-stens die Hälfte, bei Pfändern höchstens ein Fünftel desSchätzungs-Werthes, und deren Zinsen nie über 10 Proc.betragen. Für die Darleihen sind »/z des Actien-Kapitalsbestimmt. 2) Wechsel discontiren, der Disconto darf jedochin der Regel nicht über 8 Proc. sein, kann aber erhöht wer-den. 3) Ausgabe von stcmpelfreien Noten, zu mindestens28 Drachmen Rennwerth, die auf den Inhaber und aufSicht lauten; jedoch darf der Betrag der Banknoten nie -/sder in der Bank vorhandenen Baarschaft übersteigen, unddie Bank muß wenigstens '/, des Betrages der Noten baarund für die übrigen ^ den doppelten Betrag in hypothe-karischen Obligationen in Kasse haben. Die Regierung ga-rantirt die Sicherheit der Actien so lange, bis das Kataster,welches die Grundlage des Eigenthums bilden soll, in Grie-chenland eingeführt ist. In dem gleichzeitig mit dem Bank-gesetz erschienenen Reglement über das Verfahren bei Dar-leihen auf Hypothek, in Ermangelung eines Katasters, wirdfestgesetzt, daß in der Gemeinde, wo das zu hypvthcci-rende Grundstück liegt, die Absicht des Anleihers und derBetrag der gewünschten Summe im Regierungsblatt, sowie durch wiederholtes Ausrufen in den Kirchen veröffent-licht und 4 Monate hindurch jeder Widerspruch gegendie Hypothecirung geprüft werden soll. Die Bank stelltauch Anweisungen aus. Zur Bildung eines Reserve-Fonds werden 20 Proc. vom Gewinn zurückgelegt. DieDirektoren der Bank werden durch die Generalversammlungder Actionäre aus ihrer Mitte gewählt, und die Regierungernennt einen Aufsichtsbeamten. Die Verwaltung erhält3 Proc. vom Gewinn Vergütung. Die Processe der Bankgegen säumige Schuldner werden summarisch und vor allenanderen Angelegenheiten erledigt. — Mit dieser Bank istseit 1845 auch eine Sparkasse und eine Agentschaft inSyra verbunden. Zweigbanken sind in Rauplia und Pa-tras. — Gleichzeitig erhielt auch die von dem englischenConsul im Piräus, Grccn, beabsichtigte Wechselbank,mit einem vorläufigen Kapital von 2 Millionen Drachmen,die königl. Genehmigung, die Einrichtung derselben unter-blieb jedoch.
Die Rechnungsabschlüsse der Rationalbank be-wiesen ein Steigen des Geschäfts. So waren in dem