Bank
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durchging, die nun bis zum 1> Febr. 1849 in Wirksamkeitbleibt. Uebrigcns wird diese Maaßregel nicht blos auf Eng-land, sondern auch auf Deutschland und alle anderen Ländereinwirken, die Getreide nach England gesendet haben.
Den großen Einfluß, welchen in Großbritannien dieGetrcidepreise auf die Bankgeschäfte haben, wird eine Ueber-sicht der Getreidepreise zu London in verschiedenen Jahrenbeweisen. Es galt:
1801 der Quarter durchschn. 118 sk. 3 ä.
1803
— 8 -
s
73
--
1809
s
-
93
- 7 -
1810
-
s
106
- 2
1811
-
s
99
- 6-
1812
s
123
- 3 -
1813
-
106
- 6-
1814 nach guter Ernte
72
- 1 -
Bullion
Durchschn.
Werth der
in der Bank
Preis
Einfuhr
1834
8,272,000
46 sb.
2 -I.
3,101,730
1838
6,329,000
39 -
4 -
34,684
1836
7,663,000
48 -
6 -
81,177
1837
4,032,000
83 -
10 -
499,430
1838
10,126,000
64 -
7 -
4,594,014
1839
2,323,000
70 -
8 -
7,513,864
1840
4,143,000
69 -
4 -
3,493,670
1841
4,486,000
69 -
— -
7,483,912
1842
9,638,000
88 -
1 -
6,070,383
1843
12,273,000
34 -
1 -
1,794,000
1844
16,013,000
32 -
7 -
2,030,283
In dieser Uebersicht wird man die schweren Jahre leichterkennen, wenn man die vorhergehende Darstellung berück-sichtigt. Es ist nicht zu verkennen, daß die neuen Maaßre-geln wegen der Bank und der Getreideeinfuhr in Großbri-tannien, so wie die große, wachsende Bewegung in Frank-reich, zu Gunsten des Freihandels zu Veränderungen imBölkerverkehr führen werden, von denen auch Deutschlandnicht unberührt bleiben kann.
3. Baares Geld der Bank in der Kasse;
Regulirung ihrer Notenausgabe.
In der neuern Zeit stellten die Bankdirektorcn als Re-gel auf, so viel gemünztes Geld und Barren inden Kassen zu haben, als, wennderCursal paristeht, zu einem Drittel der Bankverbindlich-keiten hinreicht, dieEinlagen und die Noten-ausgabe gerechnet; so daß, wenn die cirkulirendenNoten und die Staats- und Privateinlagen in den Kassender Bank sich auf 27,000,000 oder 30,000,000 belaufen,sie den Zustand der Anstalt nicht für vollkommen zufrieden-stellend ansehen, so bald dieselbe nicht 9,000,000 oder10,000,000 Pfd. St. in gemünztem Gelde oder in Barrenbesitzt. Die Notenausgabe der Bank ist, wenigstens in dengewöhnlichen Fällen, wie sich Horsley Palmer ausdrückt,nach der „Handlungsweise des Publikums" bestimmt; d. h.sie wird gesteigert während eines günstigen Curses oderwenn Barren zur Auswechselung in Banknoten geschicktwerden, und sie wird verringert bei ungünstigem Curs oderwenn man Roten zur Bezahlung an die Bank schickt. Wenn
der Eurs so günstig wäre, daß die Bank weit mehr Barrenaufhäufte, als zu dem dritten Theile jener Verpflichtungenhinreichte, so würden die Direktoren gerechtfertiget sein, imFalle sie eine größere Anzahl Staatspapiere ankauften oderihren Disconto erhöheten. Indessen die Regel der Bankist, außer in außerordentlichen Umständen, das Publi-kum das Umlaussmittel mittelst des Cursesselbst bestimmen zu lassen.
4 Die Noten der Bank von England alsgesetzliche Zahlungsmittel.
Insofern die Ausgabe und Baareinlösung der Bank-zettel stets ein Gegenstand war, davon die Sicherheit derBanken abhängt, wenn Krisen eintreten, so mußte manauch darauf bedacht sein, alle Verhältnisse, welche dabeimitwirken, so bestimmt als möglich zu ordnen, um mögli-chen Gefahren für Erwerb und-Eigenthum vorzubeugen.Das Erste ist, daß jede Bank, die eingerichtet wird, einfür ihren Geschäftskreis genügendes Kapital hat, magsie Banknoten ausgeben oder auch nicht. Besonders noth-wendig wird diese Forderung in dem Falle, wenn die BankZettel ausgiebt. Es ist die Pflicht der Regierung, an dieErfüllung dieser Forderung das Bestehen einer Zettelbankzu knüpfen; indessen auch darüber muß sie wachen, daßnicht eine maßlose Ausgabe von Zetteln im Verhältniß zumbaaren Fonds geschehe, und daß überhaupt das Geschäftso betrieben wird, daß der Bankfonds eine Bürgschaft fürdie Einlösung der ausgegebenen Bankzettel sein kann.
Eine Bürgschaft der Art sind bei der Bank von Eng-land die 14,686,000 Pf. St., welche die Bank der Regie-rung geliehen hat; diese müssen geopfert werden, ehe dieBesitzer der Noten dieser Bank den geringsten Verlust erlei-den können. Die englische Bank ist deshalb, wie Nr. Smithmit Recht gesagt hat, eben so fest begründet wie die englischeRegierung.
Es ist ungemein schwer, die Ausgabe von falschenNoten zu verhindern. Es sind hierzu verschiedene Planevorgeschlagen worden, und obgleich sich nicht glauben läßt,daß jemals eine unnachahmbare Rote erzeugt werdenkann, so meint man doch, die Verfälschung könne durchkluge Vereinigung verschiedener Arten des Stiches schwergemacht werden. Sei dem wie ihm wolle, so viel ist gewiß,daß in der Zeit von 1797 bis 1819, als die Bank von Eng-land Ein pfundnoten ausgab, die Verfälschung einegroße Ausdehnung gewonnen hatte. Der Wunsch, diesesVerfahren zu hindern und die Häufigkeit von Todesstrafenzu mindern, scheint einer der Hauptgründe gewesen zu sein,welche 1821 zur Unterdrückung der Einpfundnoten führten.
Nach dem Gesetze von 1834 sollten alle Noten nach demBelieben der Inhaber in guten Münzen bezahlt werden.Aber der Nutzen dieser Einrichtung war sehr zweifelhaftund wir sehen das Gesetz 3 und 4 Will. IV. c. 98, welchesdie Noten der Bank von England überall außer bei derBank und ihren Zweigbanken für alle Summen über 3 Pfd.zum gesetzlichen Zahlungsmittel macht, für eine große Ver-besserung an. Die ungerechte Verpflichtung, welche derBank von England nach dem alten Systeme auferlegt war,brachte sie in eine sehr schwierige und gewagte Stellung.