Bank
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3. Banknoten,
werden entweder von denen unterzeichnet, aus deren Rech-nung sie ausgegeben werden, oder von einem ihrer Beam-ten , dessen Unterschrist für sie bindend ist. Eine Rote derBank von England von 8 Psd. St. lautet also: —
Sank von England.
A>>. Ich verbreche an Herrn Thomas ttipponoder den Inhaber aus verlangen die Snnunevon fünf Pfand zu zahlen.
1833, 9. September, vondon, 9. September 1833.
/nr den Gouverneur und die Gesellschaft derLand von England.
Fünf Pfund ll. V.
Im Original.
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1833, 9, Kezite»rie-', /.onetou, 9. 1833.
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Es ist keine besondere Wortformel bei einer Banknotenöthig, denn die wesentlichen Erfordernisse sind, daß sie aufeine bestimmte Summe lautet (in England und Wales nichtunter 3 Psd. St., in Schottland und Irland nicht unter1 Psd. St.), gegen baares Geld auf Verlangen des Inha-bers umgetauscht wird und gehörig gestempelt ist. Anwei-sungen oder Scheine von Bankiers gehören nicht unter dieBenennung Banknoten.
Die Cirkulation von Roten für weniger als 8 Psd. St.wurde durch das Gesetz (13 Georg III. c. 81) von 1766 bis1797 beschränkt. Im Jahre 1808 wurden (48 GeorgIII. c. 88.) alle Banknoten, Anweisungen und andere solcheScheine für weniger als 20 Schillinge für null und nichtigerklärt und Strafen von 20 Schilt, bis 3 Pfd. St. nachdem Ermessen der Richter für die Ausgeber derselben gesetzt.Durch 7 Georg. IV. c. 6. wurde bestimmt, daß die Ausgabevon Banknoten oder Anweisungen für weniger als 3 Pfd. St.von der Bank von England oder von andern englischenBankiers mit dem 3. April 1829 aufhören solle.
Die Banknoten oder Scheine, die auf Verlangen zahl-bar sind, haben in England folgende Stempeltaxe
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30-.
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Diese Noten können, nachdem sie bezahlt worden sind,von neuem ausgegeben werden, so oft man es für zweck-mäßighält, vorausgesetzt, daß dies durch eine Person ge-
schieht, welche darüber einen Erlaubnißschein gelöset hat,der jährlich erneuert werden muß und 30 Pfd. St. kostet.
Diese Bedingungen beziehen sich indeß nicht auf dieBank von England; die Stempelabgabe von den Noten die-ser Anstalt ist zu 3300 Pfd. St. für eine Million ihrerNoten berechnet.
Roten oder Wechsel, die nicht sogleich zahlbar sindauf Verlangen des Inhabers, dürfen nicht zum zweitenMale ausgegeben werden.
6. Die Bank von England in Verbindung mitder Regierung.
Die Bank von England leitet das ganze Bankwesender britischen Regierung. „Sie wirkt nicht blos als eine ge-wöhnliche Bank," sagt Dr. Smith, „sondern als eine großeStaatsmaschine. Sie empfängt und zahlt den größtenTheil der Annuitäten, welche man den Gläubigern schuldigist; sie läßt Schatzkammerscheine cirkuliren und schießt derRegierung den Betrag der Land - und Malzsteuern vor, dieoft erst mehrere Jahre später eingehen."
7. Borschüsse der Bank in Diskonto !k.
Der größere Theil der Papiere der Bank ist ursprünglichals Vorschüsse oder Anleihen an die Regierung auf die An-weisung gewisser Zweige des Einkommens und durch denAnkauf von Schatzkammerscheinen und Barren ausgegebenworden, aber die Ausgabe derselben im Discontiren an Pri-vatpersonen ist demungeachtet zu jeder Zeit beträchtlichgewesen und war während des Krieges und in schlimmenZeiten sogar sehr groß. Im Allgemeinen treten die Direkto-ren der Bank nicht in Konkurrenz mit den Privatbankiersin gewöhnlichen Bankgeschäften und in der D.iscontirungkaufmännischer Wechsel. Seit dem Frieden ist deshalb derZinsfuß der Bank etwas höher als der gewöhnliche gewesenund die Folge davon war, daß man in gewöhnlichen Zeitensich wenig mit Diskontos an sie wendete. In schwierigenUmständen dagegen, wenn Mangel amGeldmarkt stattfindet,oder auf den gewöhnlichen Wegen nicht zu erhalten ist, wasman sucht, steigt der Diskonto schnell zu dem Diskonto derBank, und sowohl Privatbankiers als das Publikum imAllgemeinen wenden sich nun an die Bank, die so eine Un-terstützungsbank wird und als solche in manchen kriti-schen Gelegenheiten, besonders 1793, 1813 und 1816, 1823bis 1826 und 1838 dem öffentlichen Kredite und dem Han-dclsinteresse des Landes die wesentlichsten Dienste geleistethat. Diese Hochhaltung des Diskonto bei der Bank ver-räth keineswegs eine Vernachlässigung der Interessen derKaufleute, sondern zeigt vielmehr das Streben, dieselbenselbst zum Nachtheile der Bank zu fördern, indem dieselbegewöhnliche Bankgeschäfte Privatbankiers überläßt und nurin schwierigen Fällen allen zu Hülfe kommt.
Im 1.1818 discontirte die Bank 39,788,300Pfd. St.;1816: 43,663,800 Pfd. St.; 1828 nur 8,792,000 Pfd.St.,1830: 6,480,800 Pfd. St.; am 1. Jan. 1839 für Londonallein 396,000 Pfd. St., dagegen am 3. December 1839:3,926,000 Pfd. St.
Der Verlust durch schlechte Schulden im Diskonto derBank in London betrug im jährlichen Durchschnitt von1791 bis 1831, beide Jahre mit eingerechnet, 31,698 Pfd. St.(Anh. zu dem Berichte über den Freibrief der Bank Rc.60.)
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