Barrege
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Barriörentractat
Barrege, ein leichtes Zeug zu Frauenkleidern, ent-weder aus Baumwolle, Seide und Baumwolle, oder Seideund Leinen bestehend. Ursprünglich ward es in Frankreichin den Thälern von Barrsges und Auzons, dann in Parisund Nimes fabricirt, jetzt liefern es aber auch sehr vieledeutsche Fabriken, z. B. in Chemnitz, Plauen, Greitz, Elber-feld, Wien rc. Es wird jetzt in Frankreich durch den ölous-seimo äs lome verdrängt.
Barrel, ein englisches Flüsstgkeitsmaaß. 1) EinBarrel Wein hat 31>/2 Gallons oder 63 Pottles oder 126Quarts oder 232 Pinten und ist — 7212 >/z franz. Kubik-zoll oder 2 Eimer 4^/, Quart preußisch; 2 Barrels gehenauf 1 Hogshead, 4 auf 1 Pipe und 8 auf 1 Tonne (Tun).
— 2) Ein Barrel Ale (oder weißes ungehopftes Bier) hat32 Gallons — 32'/g Jmperial-Gallons oder 64 Pottlesoder 128 Quarts oder 236 Pinten, und ist — 7327 franz.Kubikzoll oder 2 Eimer 4'/z Quarts preuß. Bon diesenBarrels machen 1'/? einen Hogshead aus. — 3) Ein Bar-rel Porter (gehopstes oder Braunbier) hält nach der Acte34 Geo. 3. c. 69 36 Gallons, jetzt 36 Jmperial-Gallonsoder 72 Pottles oder 144 Quarts oder 288 Pints und ist
— 8242»/z franz. Kubikzoll oder — 2 Eimer 20^ Quartpreuß. Es gehen von diesen Barrels l'/? auf 1 Hogshead,3 auf 1 Pipe und 6 auf 1 Tonne (lun).
Barre» , franz. äs I'or ou äs I'orgent on dsrres, SllIlnzots, engl. dar, ital. vsrgs ä'oro o ä'argento, nennt manim Handel und Münzwesen länglich-viereckige Metallstückeaus Gold oder Silber von verschiedenem Feingehalt. Siewerden auch wohl Planchen (franz. pioacbes, lingols) ge-nannt. Ihr Gehalt an reinem Metall (Gold oder Silber)wird geprüft und durch ein Zeichen daraus bemerkt. DieBanken und Bankiers nehmen die Barren als baares Geldan, und auf manchen Geldcurszetteln findet man die jedes-maligen Preise des Goldes und Silbers in Barren notirt.Wenn ein Barren unter der Hälfte reines Gold oder Silberenthält, so heißt die Masse Billon, Billon-Gold, Billon-Silber. Ersteres ist also weniger als 12 karatig, letzteresgeringer als 8 lothig. Im Handel muß man die rauheMark oder das Brutto-Gewicht von der feinen Mark,nach welcher der Preis stets bestimmt wird, unterscheiden.In Augsburg wird das Barren-Gold von dem Gold inPlatten (sä bsnäsieltes) unterschieden.
Barri«rentractat , span.4ssiento,d.h. Ver-pachtung. Die Nothwendigkeit, in dem spanischen In-dien (Amerika) Neger aus Afrika zu haben, um dieselbenals Sclaven bei der Arbeit in den Bergwerken zu gebrau-chen, und das Unvermögen, worin sich Spanien seit demWerfall seiner Monarchie in Ansehung seiner Schifffahrt be-fand, veranlaßte schon die spanischen Könige Philipp IV.und Carl II.. mit den Engländern und Holländern wegendieses Handels Tractate zu schließen. Bis zum Jahre 1761waren die Engländer im Besitz davon. Sie verloren aberden Assiento, als Philipp von Anjou den spanischen Thronbestieg und sich die Seemächte mit dem Kaiser wider dasbourbonische Haus verbanden. Denn zu dieser Zeit wurdeder Handel der französischen Guinea-Compagnie durcheinen förmlichen Traktat vom 2. August 1701 auf lOJahre,nämlich vom 1. Mai 1702 bis zum 1. Mai 1712 zugestan-
den, dergestalt, daß es dieser Compagnie, welche nun denneuen Namen der Assiento - Compagnie annahm,erlaubt sein sollte, binnen der bestimmten Zeit 48000 Regerbeiderlei Geschlechts und von dem verschiedensten Alter (undzwar jedes Jahr4800 Stück) nach dem festen Lande und denInseln, die den Spaniern in Amerika gehörten, zu führen,jedoch mit der Bedingung, daß einestheils diese Neger nichtaus der, dlinos äsl Labo vsrcke genannten Gegend Guinea'sgenommen würden, weil diese nicht zu der Arbeit tauglichsind, wozu man sie in Westindien gebraucht; anderntheilsdie Compagnie dem König von Spanien wegen seiner Rechte33>/z Piaster für jeden Neger bezahlen sollte. Dieser Ver-trag, dessen Bedingungen und Vortheile in 34 Artikelnerklärt waren, bestand bis zu Ende der Frist, für welcheman ihn geschlossen hatte. Die Franzosen erachteten als-dann entweder selbst nicht für dienlich, den Handel fortzu-führen, weil sie vielleicht ihre Rechnung nicht dabei fanden,oder die Engländer waren schuld, daß Frankreich den Assientofahren lassen mußte. Dem sei, wie ihm wolle, Spanienschloß zu Utrecht 1713 mit England einen neuen Assiento-Tractat, der hernach im Utrechter Frieden bestätigt, vonGroßbritannien aber der in diesem Reiche errichteten Süd-seecompagnie überlassen wurde. In diesem Vertrage, deraus 42 Artikeln und 1 Rebenartikel besteht, wurde ausge-macht, daß solcher 30 Jahre, nämlich vom 1. Mai 1713bis 1. Mai 1743 dauern und die Engländer berechtigt seinsollten, binnen dieser Zeit 144000 Neger beiderlei Geschlechtsund von jedem Alter, und zwar jedes Jahr 4800 Stück,nach dem spanischen Indien zu bringen; doch so, daß fürjeden Neger dem König von Spanien 33>/z von dem Werthevon 8 Stück bezahlt würde. In dem Additionalartikel aberwar der englischen Assiento-Compagnie zugestan-den, daß sie die 30 Jahre über, jedes Jahr ein Schiff von800 Tonnen nach den spanischen Kolonien in Amerika ab-schicken und die am Bord habenden Waaren auf den Märk-ten zu Porto-Belo und Vera-Cruz verkaufen könnte, ohnedie geringste Abgabe von der Ladung zu bezahlen, weshalbman dieses Schiff das Perm iß oder Permisfions-schiff, auch wohl das Assien toschiff nannte. Doch !waren diese Bedingungen beigefügt, damit die Assienkisten Iweder direkt noch indirekt einen verbotenen Handel trieben, «der König von Spanien aber den vierten Theil sowohl vondem Gewinn, den ein solches Schiff einbrachte, als von demAssiento der Reger, ebenso noch 3 Proc. von dem Gewinnder 3 andern, den Engländern gehörigen Theile genießensollte. Dieser Vergleich wurde hierauf sowohl in der madri-der Deklaration wegen des Assiento vom 26. Mai 1716, alsauch in dem 2. Artikel des Friedens zwischen Spanien undEngland vom Jahre 1721 und endlich in dem besondernArtikel des sevillischen Tractats vom Jat>re 1724 bestätigt.Allein König Philipp V. beschwerte sich immer, daß dieEngländer bei der Gelegenheit stets verbotenen Handel trie- 'ben, und die darüber vorgefallenen Zwistigkeiten wurden end-lich so stark, daß sich der König von Spanien im Jahr 1737 !
weigerte, der englischen Südsee-Eompagnie die gewöhnliche !Schedula wegen des nach Amerika zu schickenden Permis-sionsschiffes zu geben. Beide Höft geriethen darüber An-fangs in einen Notenwechsel, und endlich kam es im Decbr. !1739 zum öffentlichen Kriege, von welcher Zeit an die !