Berlin
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Berlinerblau
bogen: Aachen-Mastr. 4 Proc. 83-/< Geld. Berg-Märk. 71'/- Br. -/, Geld. Rhein. Pr. Stm. 4 Proc. 88 Br.4 Proc. 81'/, Geld. Berl.-Anh. llt. v. 4 Proc. 88-/2 Geld. Sächs.-Schles. 4 Proc. 97'/, Geld. Thüring. 4 Prvc. 89Cöln-Minden 4 Proc. 87-/. bis 88 bez. u. Br. Mail.- bez. u. Geld. Ungar. Central 4 Proc. 91-/, u. 92 bez.Vened. 4 Proc. 119 Geld. Nordb. (Fr. Wilh.) 4 Proc. und Br.
Russisch Englische Anleihe 8 ->/»So. 1 Anleihe (Hope) 4So. 2.3.4.Anl.(Stiegl.) 4->/»So. Poln. Schatz-Obl. 4->/„Poln. Pfandbr. alte 4 °/o
So. So. neue 4->/,
So. Partial » »99 Fl. 4 ->/j,So. So. L 399 Fl. —
Ausländische Fonds.
119-/2 Br.
92'/, Geld9 t-/» Br.
8t bez.
94'/, Geld93--/,- bez. u. Geld78>/-bez. fZ.93.699Fl.97'/. Geld
Poln. Bank-C. llit. 4. 399 Fl. 8 "/„ 93-/. Br.
Poln. Bank Cert.l zinslose p. 6. 18 Geld
Illt. 8. 299 Fl./ 8 °/„ p. c. 33-/. Br.
Hamburg. F. C. St.-Anl. 3'/^ °/» 88-/2 Br.
So. Staats-Pr.-Anl. 199 Mk. B. 82 Br. fCurs 189jHess. Prämien-Sch. a 49 Rt. 32 bez.
Sardin. Präm.-Anl. s 36 Fr. 9-/« Br.
Neue Badische Anl. -> 38 Fl. 19-/. Br.
Mchfti-llso ist hier 14 Tage nach der Annahme desWechsels.
llesptkllage sind drei angeordnet, ist aber der dritteRespekttag ein Sonntag-, Fest- oder Bußtag, so muß am,Tage vorher bezahlt werden. Dasselbe gilt bei Wechselnauf jüdische Handelshäuser. — Wechsel auf kürzer als achtTage oder unter halb Uso gestellt, genießen keine Respekt-tage. Vgl. Preußen.
Die Corporation der berliner Kaufmann-schaft erhielt durch das Statut vom 2. März 1828 Be-stand und die königl. Genehmigung. Seitdem können diegesetzlichen kaufmännischen Rechte, namentlich in Rücksichtauf die Glaubwürdigkeit der Bücher, auf Wechselfähigkeit,
^ auf Geschäftstüchtigkeit der Handlungsgchülfen, auf Zinsen^ und Provision !c., allein durch die Aufnahme in die Kauf-! Mannschaft erlangt werden. Die Corporationsgeschäfte soj wie das Corporationsvermögen verwalten die aus derKauf-
! Mannschaft gewählten „Aeltesten der Kaufmannschaft zu
! Berlin."
> plahgebräuche.
Ein Stück Garn hat 29 Gebinde, -> 49 Faden, s 3'/ipreuß. Ellen.
Bei'm Kauf von Spiritus versteht sich gewöhnlich pr.Faß von 299 preuß. Quart von 84 Proc. nach Trolles (—49 Proc. nach Richter) Alkohol-Gehalt, oder wie gewöhn-
> lich angegeben wird 19,899 Proc. Hiernach wird Spiritus
von jedem anderen Gehalt berechnet. — Für Fastagewird bei Spiritus in Fässern mit Holzreifen pr. Faß 1-/»Thlr., mit eisernen Reifen 1'/. Thlr. berechnet, oder die lee-ren Gebinde werden zurückgenommen.
Gewöhnlich werden die Waaren nach dem Ctr. oder' Pfd. verkauft. — Bei Getreide-Lieferungen aus Polen istf es Gebrauch in Berlin 28 Scheffel auf den Mispel zu rech-nen; dagegen wird er bei'm Verkauf, nach Uebereinkommenentweder 24 oder 28 Scheffel gerechnet. — Getreide undRaps werden ebenso pr. Mispel von 28 oder 24 Scheffeln,
, je nach Uebereinkunft, gemessen. — Gerechnet werden:
! englisch Blech pr. Kiste; Butter, schlesische pr. Faß von 39
Quart, aber preuß., pommer. und Mecklenburg, pr. Ctr.;Citronen pr. 199 Stück; Glätte, harzer und goslarsche pr.Tonne, englisch pr. Ctr.; Rum pr. 192 Quart; Sardellenpr. Anker; Seife, grüne Korn-Seife pr. 289 oder 249 Pfd.,
Soda-Seife, franz. oder ital. pr. Ctr.; Thran, Hamburger,dänischer und Drei-Kronen-Thran pr. Tonne, Südsee-Thran pr. Ctr.; Weinessig, hiesiger pr. Oxhoft, französ.pr. Tiercon.
Die tsurlage wird bei Waarengeschäften mit 1 Procentvom Verkäufer abgemacht.
Tara ist meist die wirkliche, indessen namentlich beiKasse, Rüböl und Talg Netto-Tara; bei englischen und bor-deaurer Syrup, Rosinen, Schwefel in Kisten 19 Proc.; beiHamburger Syrup wird die Hamburger Tara mit 4 Proc.Aufschlag (avsnce) in preuß. Gewicht berechnet, was mangewöhnlich, aber unrichtig Gutgewicht nennt; bei zantischenund triester Korinthen 14 Proc., letztere auch Netto-Taramit 29 Proc. Zuschlag auf die wiener Tara; bei Baumölüber 1999 Pfd. 14 Proc., 899 Pfd. 16 Proc., unter 399Pfd. 18 Proc.; Hanföl 18 Proc., ohne Kalk an den Fäffer-boden.
Berlinerblau, Pariserblau, Erlangerblau,Mineralblau, franz. LIeu So krusse, englisch prussianbluo, Lerlin klue, ital. 4r»rro Si Herlino r Seils prussis, eineFarbe, die im Jahr 1794 durch DieSbach und Dippel inBerlin entdeckt wurde; jedoch that erst Scheele im Jahr1782 dar, daß es blausaures Eisen sei. Das im Handelvorkommende reinste Berlinerblau nennt man Pariser-blau oder Englischblau. Bei der Bereitung des Ber-linerblaus richtet sich die Wahl der Materialien nach der zuerzeugenden Güte des Fabrikats. Es wird bereitet, indemman in eine Eisenorydauflösung (eine Auflösung von Eisen-vitriol oder salpetersaurem Eisenoxyd) Blutlauge (die Auf-lösung von blausaurem Kali) gießt, wodurch ein blauer Nie-derschlag entsteht. Um gewöhnliches Berlinerblau zu berei-ten, setzt man der Eiscnauflösung noch Alaun (der schwefel-saure Thonerde ist) zu, und hierdurch fällt zugleich dieThonerde des Alauns mit nieder, wodurch das Volumen undGewicht vermehrt, jedoch die Schönheit der Farbe vermin-dert wird. Zu den feineren Sorten, besonders des Pariser-blaues, nimmt man krystallisirtes, ja selbst mehrmals un-krystallisirtes Blutlaugensalz, zu dem gewöhnlichen Berliner-blau fast immer rohe Blutlauge, und zu ganz geringen Sor-ten selbst die Mutterlauge von der Darstellung des krystalli-sirten Blutlaugensalzes. Der Eisenvitriol, den man zurAuflösung benutzt, muß frei von Kupfer sein, weil sonst ein
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