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Erster Band. A - G.
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Borar

Don

Sonnenuntergang werden erstere wieder geschloffen, dasHauptthor aber bleibt so lange offen, bis der Abendschuß er-folgt ist. Kein Boot, mit Ausnahme derjenigen, welche zurMarine der Compagnie oder zu den Kriegsschiffen Sr. Ma-jestät von Großbritannien gehören, darf sich den Treppender Schiffswerfte annähern, sondern alle müssen sich dereigens zu diesem Behufe erbauten Dämme bedienen; ebenso wenig dürfen über erstere Lcbensmittel, Vorräthe oderGepäcke, dieKauffahrteifahrern zugehören, transportirl wer-den. Nach Abfeuerung der Nachtkanone ist es Niemandem,der zu den in den Hafen liegenden Schiffen gehört, gestattet,in dem Hafenbassin zu landen oder in dasselbe zu gehen, essei denn, daß er in dem Range eines dienstthuenden Offizierssteht oder die von dem Hafencapitän oder einer andern be-vollmächtigten Behörde die ausdrückliche Erlaubniß dazuerhalten hat. Die Mannschaft von Booten darf, nach demThorschlüsse, ihre an den Hafentreppen liegenden Bootenicht mehr verlassen. Kleine Schiffe dürfen Brennholz oderandere Ladungen nur erst nach erhaltener Erlaubniß vonSeiten des Hafcninspektors verkaufen. Die in dem Hafen-bassin befindlichen Schiffe und Fahrzeuge dürfen auf demHafendamme kein Bauholz ausladen. Keine Waaren irgendeiner Art dürfen, ohne schriftliche Erlaubniß des Hafenin-tendanten, über die Schiffswerfte von oder zu irgend einemin dem Bassin liegenden Schiffe transportirt werden. Auchsollen die Schiffe oder Fahrzeuge im Hafenbassin, ohne be-sondere Genehmigung des Oberinspektors, bei welchem eineschriftliche Eingabe über den Zweck zu machen ist, wederFeuer noch Licht an Bord haben. (S. Slilburn's OriontuILommerce; llombaz Lalemlar onck lloxisior kor 1843; liellv'sOambist; keport vn Ids Oommerco ol Oomdaz clc. in1841/42).

vuozz- und llnkergeld für die Schiffe und Boote, dieeinen Piloten nicht nehmen, beträgt jährlich, nach der ver-schiedenen Größe der Fahrzeuge von 10 bis 230 Tonnen,3 bis 33 Rupien. Das Lootsen-Geld für ein Linien-schiff oder von 30 Kanonen während des Monsuns 140 Ru-pien, in der schönen Jahreszeit 100 Rupien; für eine Fre-gatte oder Kriegs-Schaluppe während des Monsuns 100Rupien, in der schönen Jahreszeit 73 Rupien; fremdeKriegsschiffe zahlen überhaupt 40 Rupien mehr. — DieLeuchtthurmabgaben der Schiffe werden auch jährlichberechnet, entweder 13 Rupien per 100 Tonnen, oder

2 Rupien.

MHgebrüuche. Eisen wird pr. Candy, Zink pr. Cent-ner, Wolle pr. Candy, Baumwolle pr. Ballen, Opium pr.Kiste, Saffran pr. Pfund verkauft.

Die Commissionsgebühren für Verkauf vonKaufmannsgütern und Besorgung von Fracht betragen

3 Proc.; für Abschließung von Versicherungen 2 Proc.; imHandel mit Rindvieh 8'/s Proc.; für Einkassirungen vonGeldern 1 Proc.; für zurückgehende protestirte Wechsel1 Proc; für consignirte Güter 2>/z Proc.

heißt in Frankreich und Belgien ein Schein,der eine Anweisung auf eine bestimmte Summe Geldes istund von der Regierung ausgestellt wird.

Bona, Stadt auf der Küste der algerischen Pros.Constantine, am mittelländ. Meer, zwischen dem Cap Rose

O. und dem Cap Hamrah W., mit 7000 Einw., einerCitadelle, schlechtem Trinkwaffer und einer Rhede.

, heißt im Englischen: Verbindlichkeit, Bürg-schaft, auch Obligation, Bürgschein, und bezeichnet im eng-lischen Zollwcsen den öffentlichen Verschluß von Waaren, dieversteuert werden müsse», wenn sie in England in den Han-del kommen sollen. Sie werden bis zum Verbrauch unver-steuert in öffentliche Lagerhäuser verschlossen, bis sie zurConsumtion in England herausgenommen und versteuert,oder auch zollfrei wieder ausgeführt werden

Bönhafe, s. Mäkler.

Bonification, s. Rückvergütung.

eeikiiei», s. Cession, Concurs.

Bonn, Kreisstadt in Preußen, Regierungsbez. Köln,links am Rhein, mit 10000 E., einer Universität, Akademie derNaturforscher, Handelsschule, Porzellanfabriken, Seiden-,Baumwoll- und Wollmanufaktur, Commissionshandcl rc.

Stadt ,n

Frankreich, Depart. Loire, Arrond. Montbrison, auf einemhohen Berge, mit 2231 Einw., Handel mit Schiffbauholznach St.-Rambert, Schiffbau, Fabriken für Schlofferwaa-ren aller Art und Spitzen-Handel.

belgisches Feldmaaß.

Bönnigheim, Stadt im Ober-Amt in Würtemberg,Neckarkreis, mit 2294 Einw. und Schreibfederfabriken.

Bolzten, s. Leinwand.

bezeichnet im englischen Fonds-Geschäftden baaren Ueberschuß, der sich bei Einzahlungen auf Anlei-hen der Regierung nach dem Tageskurs der betreffendenStaatspapicre crgiebt; alle diese Staatspapiere, die mandurch die gemachten Einzahlungen erworben hat, heißen zu-sammen Omnium, jedes einzelne aber 8cript., abgekürzt vonLubscripUnn.

Boot, franz. Imwau, engl. baut, ital. Iiatelii, heißenoffene Fahrzeuge von verschiedener Größe und Gestalt, dieentweder mit Rudern oder mit Segeln fortbewegt werden.Größere Schiffe führen einige Böte zu verschiedenen Zweckenbei sich auf dem Verdeck; Kriegsschiffe drei bis vier, Kauf-fahrer selten mehr als zwei: das Schiffsboot odergroße Boot, und die Schaluppe oder englisch «Amor. —Lootsen-Böte sind die Böte zum Dienst der Lootsen.

Boppard, Kreisstadt in Preußen, Prov. Nicder-Rhein, Regierungsbez. Köln, am Rhein, mit 4000 Einw.,Weinbau, Baumwollspinnerci, Baumwollweberei, Fabrikirdener Tabakspfeifen, Gerberei, Schifffahrt.

Borax, heißt fast in alle» Sprachen eben so, und istein aus Borarsäure und Natron bestehendes Salz, das alsNaturprodukt jedoch nicht frei von Unrcinigkeiten, in Per-sien, Tibet, China, Japan vorkommt und vor seinem Ge-brauche gereinigt (rafsinirt) wird. — Man findet den Bo-rax mehr oder minder mit einer seifenartigen Masse ver-mengt, hauptsächlich in Ostindien am Grunde und den Uferneines durch salzige Quellen unterhaltenen großen Sees, 10Tagereisen nördlich von Tez-Hoo-Lomboo in Tibet; auch imBezirk Sembul soll es solche Seen geben. Auf Ceylon, inder südlichen Tartarei, so wie in Südamerika unfern Potosiin den Gruben von Viquinta soll roher Borax sich finden.