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Erster Band. A - G.
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Branntweinsteuer

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Brasilien

Hebungssatz der Wirklichkeit näher gebracht und im Jahre1824 auf 1 Sgr. 6 Pf. für 20 Quart Maischraum festge-stellt, daneben aber ein zweiter, ermäßigter Steuersatz zu1 Sgr. 4 Pf. pro 20 Quart Maischraum zum Vortheil fürlandwirthschaftliche Brennereien normirt, welche, obgleichdurch die fortschreitende Industrie und den steigenden Absatzder größeren städtischen Fabrikationsanstalten in Nachtheilgestellt, doch genöthigt waren, das Brennerei-Geschäft derErreichung landwirthschastlicher Zwecke willen fortzusetzen.

In dieser Höhe wurde die Branntweinsteuer auch imKönigreich Sachsen und in den thüringischen Vereins-staaten angenommen, bis vielleicht die Erfahrung einerallgemeinen Störung der dem Besteuerungssatz zu Grundeliegenden Verhältnisse gebieten wird, von dem in der Ge-setzgebung selbst ausgesprochenen Vorbehalt Gebrauch zumachen, jene Erhebungssätze durch anderweite Festsetzungauf den ursprünglichen Steuersatz von 1 Gr. 3 Pf. für dasQuart Branntwein zu 80 Proc. Alkoholgehalt zurückzu-führen.

Bei der Vereinigung von Preußen, Sachsen und denthüringischen Staaten 1833 und 1834 zum Zollverein nah-men diese Staaten auch die preußische Gesetzgebung rücksicht-lich der Branntweinfabrikation mit der Bestimmung an,daß die inländische Branntweinsteuer, die in Preußen, Sach-sen und den thüringer Staaten auskommt, zusammengewor-fen und dann nach dem Verhältniß ihrer Bevölkerung getheiltwird; ferner, daß für den aus den anderen Jollvcreinslän-dern, Baiern, Würtemberg, Baden, den beiden Hessen,Nassau, Frankfurt a. M. in Preußen, Sachsen und die thü-ringischen Staaten eingeführten Branntwein eine verhält-nißmäßige Uebergangsabgabe entrichtet werde. Dieselbe be-trägt:

1) in Preußen, Sachsen, den thüringischen Staaten undBraunschweig für 1 Ohm » 120 Quart, bei 80 Proc. nachTrolles 6 Thlr. — 10 Fl. 30 Kr.; aber für Branntweinaus dem Fürstenthum Waldeck, weil in diesem Bereinsstaatdie Branntweinfabrikation nur mit der Hälfte des in Preu-ßen, Sachsen, den thüringischen Staaten und Braunschweiggültigen Steuersatzes belegt ist, nur die Hälfte dieses Satzes,und eben so für den in dieses Land aus anderen als den un-ter 1 genannten Vereinsstaaten eingeführten Branntwein,also nur 3 Thlr. per Ohm.

2) in Baiern, rechts vom Rhein, per Ohm für 1 Ei-mer baierisch — 0,497932 Ohm preußisch 1 Thlr. — 1 Fl.48 Kr.

3) in Würtemberg, per Eimer würtemb. — 2,13918Ohm preuß. 2 Thlr. 28 Sgr. 8«/, Pf. ---- 8 Fl.

4) in Kur-Hessen, per Ohm preuß., bei 80 Proc. Al-kohol nach Tralles: a) im Hauptlande 3 Thlr. — 8 Fl. 18Kr.; d) in der Grafschaft Schaumburg 6 Thlr. — 10 Fl.30 Kr.

8) im Großherzogthum für 1 großherzogl. Hess. Ohm— 1,164481 preuß. Ohm bei 80 Proc. Alkohol nach Tralles3 Thlr. 13 Sgr. 1-/, Pf- -- « Fl- 8 Kr.

Für den aus dem Zollverein in das Ausland ausgeführ-ten Branntwein wird eine Steucrrückgütigung oder Bonisi-cation gezahlt, für 1 Quart zu 80 Proc. Alkoholstärke nachTralles 10 Pfennige, nach der Bekanntmachung vom 18.Oklbr. 1838, später nach der Verordnung vom 12. Decbr,

1841 9 Pf. für den Branntwein, der nach Baiern, Wür-temberg, Baden, Kur-Hessen, dem Großherzogthum Hessen,Nassau und Frankfurt a. M. ausgeführt wird.

Brasilien, Kaiserreich in Süd-Amerika, das gegenO. an den atlant. Ozean, im S. an Uruguay, im W. an diela-Plata-Staaten, Paraguay, Bolivia, Peru, Ecuador,im R. an Neu-Granada, Venezuela stößt; 144,333 QM.,mit ohngefähr 6 Will. Menschen, ohne die noch unabhängi-gen Indianer des Landes. Der allergrößte Theil des Lan-des ist noch unbebaut. Das Land ist meist gebirgig, auchsehr sumpfig an den Ufern der Flüsse und mit Urwald be-deckt. Die Gebirge treten nahe an die Küste, die am weite-sten im Cap Roque in den Ozean hinausreicht. Jenseit desKüstengobirges beginnt das Tafelland, das sich westwärtsbis zu den Flüssen Paraguay und Madeira abdacht, wo diegroße, meist sumpfige Niederung beginnt. Auf dem Hoch-lande stehen gegen 6000 Fuß hohe Gebirge, deren Westseitedie Lagerstätte der Diamanten enthält. Der größte Flußdes Landes ist der Amazonen-Strom nebst den Zuflüssen,dessen Waffergebiet mit dem des Mississippi verglichen wer-den kann. Die vorzüglichsten Produkte sind Kasse, Zucker,Baumwolle, Reis, das unter dem Namen Brasilienholz oderBlauholz bekannte Farbeholz, besonders in der Prov. Per-nambuco, wo es Pao da Rainha (Königin-Holz), Gelb-holz, Mais, Eacao, Tapoica, Manioc, Viehzucht, die derAusfuhr Hörner und Häute liefert, aus dem MineralreichGold und Diamanten , deren Ertrag bedeutend, aber derenAusbeutung nicht immer mit demselben Eifer betriebenwurde. Die ertragreichsten Goldminen-Distrikte befindensich in den Provinzen MinaS-Geraes, Goyaz, San-Paulound Matto-Grosso. Der Diamanten-Distrikt liegt in derunwirthlichen Serro-do-Frio der Provinz Minas-Geraes.Die Gold-Ausbeute berechnet man von 1600 bis 1820 zu4,033,801 portug. Mark oder 129,762,246 Pfd. Sterling,oder für die Zeit von 1700 bis 1810 zu 80 Mill. Pfd. Stcrl.und für 1810 bis 1829 zu 4,110,000 Pfd. Sterl., und denErtrag der Diamanten von 1730 bis 1822 auf 10,330,000Thlr. Die industriellen Bedürfnisse werden durch fremdeEinfuhr befriedigt, bei der vorzugsweise England mit 18Mill. Thlrn., Frankreich mit 6V2 Mill. Thlrn., dann dieVercinigten-Staaten in Nord-Amerika, u. auch Deutschland,aber nur mit 2^ Mill. Thlrn., durch Hamburg, Bremen u.Triest,außerdem Holland, Portugal, Belgien u. Schweden be-theiligt sind; aber in dem Bezug brasilianischerRohproduktenimmt Deutschland mit der Ausfuhr für 13 Mill. Thlr. denersten Platz, und England den zweiten mit 10 Mill. Thlrn.ein. Der Verkehr concentrirt sich in den Küstcnhandels-plätzcn, vorzüglich in Rio-Janciro, dann in Para oderBelem, Sari- Luis-de-Maranham, Ceara, Macayo, Pa-rahyba.

Nach dem Budget von 1843 betrugen die Staatsein-nahmen 16,800,000, die Staatsausgaben aber 23,120,866Milrels, und die Staatsschulden im Jahr 1841 98 Mill.Thaler.

Münzen- und llechnimgsmesse.

Man rechnet in ganz Brasilien, als einer ehemaligenportugiesischen Kolonie, nach Reis oder Rees, einer unge-thcilten Scheidemünze, die als wirkliche Einheit nicht ge-prägt ist. Deshalb wird im großen Verkehr wie im Klein-