Braumalz
Brasilien -- 457 —
hohe Tarisirung derselben von der Regierung, theils durchangeführte schlechte, und dadurch zugleich der Staatskreditgelitten. Sein Werth wird mit dem cirkulirenden Papier-geld der Bank von Rio-Ianeiro verglichen.
IV. Papiergeld:
Dies ist neben dem Kupfergelde das allgemeineZ a h l m i t t e l, sowohl von der Bank (s. den Artikel Bank,Süd-Amerika) als von der Regierung in Umlauf gesetzt,während die wenigen Gold- und Silbermünzen in dem gold-reichen Brasilien nur eine Waare sind. An Papiergeldwaren 1843 im Umlauf 41,800 Contos; außerdem auch vonder Regierung ausgegebene Schatzkammerfcheine, imJahr 1842 gegen 8000 Contos; und 1843 überhaupt Pa-piergeld gegen 47,000 Contos --- 82,031,282 Thlr. Sowie schlechtes, nachgemachtes Kupfergeld eingeführt wordenist, so auch 1843 von Portugal aus Papiergeld. Die brasi-lianische, theils in England, theils durch mehrere im Landeselbst gegen Staatsobligationen oder 4polieos contrahirteAnleihen entstandene Staatsschuld betrug 1843: 120,000Contos.
Die wirklich vorhandenen G oldmünzen sind 1) dievodra--- 12,800 Reis; — 2) die sleia vobra (halbe v.),hier gewöhnlich losnesos genannt, — 6400 Reis; 3) diedloeäa ä'ouro 4000 Reis. Im Münz-Tarif vom 18. Ok-tober 1833 sind die Goldmünzen von 6400 Reis Nenn-werts, , im gesetzlichen Gewicht von 4 Oitavas, auf 10,000Reis; die Goldmünzen von 4000 Reis Nennwerth, im ge-setzlichen Gewicht von 2 Oitaras 18 6ranos, auf 3623 ReisPapiergeld gesetzt. Uebrigens entscheidet über den Werthim Umlauf der Curs.
Die wirklichen Silbermünzen sind: 1)4 pe?a äe3 Macas — 960 Reis; — 2) 4 pe?a äo 2 patacas ---- 640Reis; — 3) 4 pataca ---- 320 Reis; — 4) 4 mcia pataca(halbe k.) — 160 Reis; — 8) 0 tostao — 100 Reis. Indem Münz-Tarif von 1833 wurde die Ausprägung desSil-b-rgeldes zu 1200, 800, 400, 200, 100 Reis festgesetzt.
Bon fremden Münzen cirkuliren besonders portugie-sische loaneses — 7800 Reis; spanische vobloncs, sowie spanische und mejicanische Piaster (1843) ----2,100 Reis. — Die portugiesischen Reis verhaltensich zu den brasilianischen Papier-Reis wie 18zu 41.
Ein besonderes Handelsgesetzbuch giebt es inBrasilien noch nicht, obschon Handels-Tribunale bestehen.Sie entscheiden die ihnen vorgelegten Rechtsfälle nach eige-nem Ermessen, namentlich mit Rücksicht auf das französische^ Handelsgesetzbuch. — Seit dem 21. Oktbr. 1843 ist einStempelgesetz für die inländischen Stempel gegeben.Die vom Auslande kommenden Wechsel bezahlen nur dieHälfte der inländischen. Ist der fremde Wechsel nicht ge-stempelt und die gesetzliche Stcmpelgebühr nicht bezahlt, sokann er weder protestirt noch vor Gericht gebracht werden;nur die Wechsel der brasilianischen Regierung so wie derenSchatzschcine (Itiikcics äo Vdesouro), und Billets i> OrdreI sind stempelfrei. Wer einen nicht gestempelten Wechsel un-! terschreibt, acceptirt, kauft oder bezahlt, verfällt einer Geld-! strafe von 8 Proc. nach dem Werth des Wechsels.
Die brasilianischen Maaße sind die in Portugal ge-
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bräuchlichen, mit wenigen Aenderungen. Die Maaß-Ein-heit ist der kalmo äe Lravoiro (Spanne) —8 kollegaäas oderkollizas (Zolle). Außerdem giebt es ein kalmo äe crrreiroavantesaäo (gutes Maaß) — 8>/, kollegaäas. Ein kleinererist der kalmo 6a lunta, — 10 kollegaäas, 1 kalmo äa luuta— 0,91 kalmo äe Oaveiro. — Bei Geweben braucht manaußer der Vara und dem llovaäo aranlesaäo das englische Varä,hier Varia genannt, 3 Veras — 6 Varäs, — 6 brabanter El-len ; zuweilen auch die alte pariser 4uno, 100 — 106 Laras,--- 128 Varäs.
Das Mcilmmaaß oder große Meile hat in Portugal28,168 kalmos, in Brasilien 30,000 kalmos oder 3000llraoas.
Das Getreidemaaß ist der 4Iguelre, mit denselben Unter-theilen, wie in Portugal, aber von verschiedener Größe: inBahia 1 4>gueire — 2>/, 4Igueires in Lissabon, —30,5Liter; 103 bis 104 4Igueires — 1 Hamburger Last; nochgrößer ist der 4Igueire von Maranham, und beinahe vier-mal so groß als der 4Igueire von Rio Janeiro; 1 4Igueirsvon Rio Janeiro — 4>gueires von Lissabon.
Mssigkeitsmaaß. Die lonelaäa — 2 kixss oder Pipen,ä 180 Neäiäas, 3 4 yuartildos; also ist die portugiesische vonder brasilianischen Ouartilko sehr verschieden. 1 öleäiäa —0,733 alte englische Wein-Gallons. Die Maaß-Einheit istdie Lanaäa; 1 Lanaäa von Bahia — 3>/g Lanaäas von Lis-sabon; 1 Lanaäa von Pernambuco — IV- alte englischeWein-Gallons.
Die Vonelsäa wird bei Schiffsbefrachtungen und Koh-lenverkäufen gebraucht. Man versteht darunter 70 4rrobssNetto.
Die Sewichle sind die portugiesischen.
Brasilien-Holz, s. Roth-Holz.
Brau, heißt ein Gebräu Bier in Hannover, —43 Faß.
Braubach, Stadt und Amt in Nassau, am Rhein,mit 1320 Einw., dem alten Schloß Philippsburg unddem festen Bergschloß Marrburg, in der Nähe eine Silber-und Kupferschmelzhütte, zwei Sauerbrunnen und in einerThalschlucht der Dinkholderbrunnen, dessen Wasserversendet wird.
Braumalz, ist das zur Bierbrauerei zubereitete Ge-treide, s. Bie r.
Braumalz -Steuer, d. h. die Besteuerung des zurBierbrauerei verbrauchten Malzes, ist eine auf die inländi-schen Berzehrungsgegenstände gelegte sogenannte Consum-tionsstcucr. Dieselbe wurde in Preußen durch das Gesetzvom 8. Fcbr. 1819 §§. 18 bis 22 eingeführt. Dasselbe be-stimmt: Wer Bier aus Getreide verfertigt, soll von jedemCentner Malzschroot, das zum Bierbrauen verwendet wird,16 gGr. (20 Sgr.) entrichten. Ist mit der Bierbrauereizugleich Essigbereitung verbunden, oder wird aus MalzEssig in besonders dazu bestimmten Anlagen im Großen fürden Handel bereitet, so muß dieselbe Steuer auch von diesemMalzschroot bezahlt werden. Die Versteuerung muß vorder Einmaischung geschehen. Wer nur zum Bedarf imHause in einer Brauerei zu brauen sich verpflichtet, kann dieErlaubniß dazu gegen Vorausbezahlung einer Absindungs»
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