Braunschweig
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Braunschweig
9800 Ctr. Walzeisen, 8300 Ctr. Schneidewaaren, 400 Ctr.Stahl; Kupfer an 2200 Ctr.; Blei an 80,000 Ctr.; Blei-glätte an 30,000 Ctr.; Salz aus zwei eigenen und zwei mitHannover gemeinsamen Salinen; Stein-und Braunkohle,Kalk, Marmor, Gyps, Mergel, Schiefer, Mineralquellen.Die Industrie schafft Alaun, Vitriol, Glas, Porzellan, Le-der und Lederarbeiten, Handschuhe, Band, Wollenwaaren,Lackirwaaren, Karten, Papiertapeten, Spiegel, Pfeifen,geräucherte Fleischwaaren, namentlich Würste. Die Flachs-spinnerei und Leineweberei ist eine allgemein verbreitete Ne-benbeschäftigung des Landmanns. Der Handel wird durchdie beiden jährlichen Messen in der Hauptstadt belebt undder Verkehr theils durch Straßen nach Hamburg, Bremen,Köln, Frankfurt a.M. und Magdeburg, theils durch Staats-eisenbahnen von Braunschweig nach Magdeburg über Wol-ftnbüttel und Oschersleben (13«/5 Meilen), mit den beidenZweigbahnen nach Harzburg und von Oschersleben nachHalberstadt befördert.
Die Verfassung ist eine erbliche Monarchie mit Land-ständen in einer Kammer, die alle drei Jahre zusammen-treten. Zum deutschen Bundesheer stellt Braunschweig 2096Mann.
Durch die immer größereAusdehnung des deutschen Zoll-vereins betroffen schloß Braunschweig mit Hannover und Ol-denburg im I. 1833 einen Vertrag, wodurch gleichmäßigeund gemeinschaftliche Eingangs-, Durchgangs-, Ausgangs-und Verbrauchs-Abgaben festgesetzt, aber vom freien Ver-kehr Salz, Spielkarten und Kalender ausgeschlossen wurden.Die Dauer dieses Vertrags wurde vorläufig bis Ende 1841bestimmt, mit der Bedingung, daß, wenn sämmtliche deutscheBundesstaaten zu einem gemeinsamen Zoll sich vereinigten,
jener Vertrag aufhören solle, sobald der neue in's Lebenträte. Durch einen spätern Vertrag vom 1. Novbr. 1837wurden das Fürstenthum Blankenburg, das Stiftsamt Wal-kenried mit dem Amt Kalvördc mit 24,899 Einw., der han-növerschen Grafschaft Hohnstein dem deutschen Zollverein,dagegen preußische Gebietstheile dem hannover-oldenburg-braunschweigischen Zolloerbande angeschlossen. Am 19.Oktbr. 1841 schloß sich der Herzog von Braunschweig zumBeitritt vom 1. Jan. 1842 an den deutschen Zollverein mitseinem Lande, ausgenommen dasjenige Gebiet, das sich we-gen seiner Lage zur Aufnahme in den Zollverein nicht eignet.Dies ist der bei dem Hannover-oldenburgische Harz- undWeserdistrikt, nämlich die beiden Kreise Gandersheim undHolzminden. Der Eingang für gewisse Waaren darausnach Preußen ist zollfrei.
Dem braunschweigischen Fürstenhause gehört das Für-stenthum Oels im preußischen Schlesien; 372 -/^ QM. mitohngefähr 90,000 Ew.
Münzen und Kechnungsweise.
Braunschweig und Hannover rechneten früher gewöhn-lich nach Thalern zu 36 Mariengroschen s8Pfennige,aber besonders in Braunschweig viele Kaufleute nach Tha-lern zu 24 guten Groschen b 12 Pfennigen im 20 Guldenfußoder Conventionskurant. Die letztere Währung wurde imJahr 1817 in beiden Staaten allgemeiner. In Braun-schweig wurde durch ein Gesetz vom 18. Decbr. 1834 der21 Gulden- oder 14 Thalerfuß mit der Rechnung in Thalernzu 24 guten Groschen ä 12 Pfennigen eingeführt. Dasbraunschweigische Conventionskurant war gegen L'/z bis8 Proc. schlechter als die gesetzliche Conventions-Norm.
Folgende Uebersicht zeigt die:
wirklich geprägten Gold - und
Werth eines Stücks
Gewichteines Stücksin
Feingehalt inder rauhenMark
Stückauf eineköln. oderVereins-markbrutto
Stückauf eineköln. oder
Silbermünzen
in Thalcrnpreutz.Frd'or.zu S Tblr.
tn StückDucaten nachd. Reichsfuße.
Gramm
holl.Assen
Karat
Gran
Vereins-mark seinMetall
l. Goldmünzen:a. Von 1764 bis 1835.
1) Nach der gesetzmäßigen Aus-münzung:
Pistolen oder Carld'or zu 3 Thaler
1,74722
21
138,9190
in Gold..
Doppelte dergl. zu 10 Thaler inGold, und halbe zu 2>/- Thaler inGold nach Verhältniß.
Ducaten zu 2Vg Thaler Kassengoldoder 4 Fl. im 18 Guldenfuß, nach
4,98077
6,682
39,017
7,00
38.—
dem Reichsfuß geprägt ....
2) Nach den in Berlin gemach-ten Proben.
Einfache Pistolen aus den Jahren
2,88304
1,00000
3,490
72,621
23
8,00
67.—
67,9437
1822 und 1824 .
Doppelte Pistolen oder Wilhelmd'or,
4,93348
1,72920
138,23
21
6,00
38,1990
39,2920
bis 1831.
9,81666
3,44079
13,271
276,12
21
8,00
17,6212
19,6430
Ducaten (nach franz. Probe) . . .
b. Seit 1835.
1) Nach der gesetzmäßigen Aus-münzn n g:
2,73748
0,96649
3,482
71,83
23
2,80
67,7339
70,2991
Einfache Pistolen zu 8 Thlr. in Gold
4,938024
1,730792
6,680
138,388
21
6,00
38,1667
38*
39,2888