Frankfurt a. M.
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Frankreich
Bon zählenden Gütern (Stückgüter) hat eingroß Tausend 12 große Hundert zu 120 Stück;«in Grüß hat 12 Dutzend zu 12 Stück; ein Wall 80Stück; ein Schock 4 Mandel zu 18 Stück; ein Zim-mer 40 Stück; eine Stiege 20 Stück; ein Decher10 Stück.
Beim Bergbau hat die Zeche 4 Schichten zu8Theilen oder S t ä m m e n d 4 K u x e.
Beim P a p i e r hat der B a l l e n 10 R i e s zu. 20 B u chL 24 Bogen Schreibpapier und d 28 Bogen Druckpapier.
Bon weißen und verzinnten Blechen Hältdas-Fäß-chen 300, auch 480 Blatt; vom englischen Weißblech inKisten 240; und vom Eisen - oder Schwarzblech 480 Blatt.
Bei Schiffsladungen hat die Last 2 Tonnenzu 20 Centnern i, 100 schwere Pfund. Die Last grobesSeesalz hat 18 Tonnen, die Last Heringe, Thran, Theer,Pech rc. 12 Tonnen.
Mtzgebriiuche:
DieWaaren-Berkäufe geschehen entweder pr. con-tant, d. h. Zug um Zug, oder aus 6 Wochen, oder auf2 Monate Zeit, ohne Abzug und im 24-Guldenfuß, der des-halb sogenannten Waarenzahlung; jedoch wird die Zah-lungszeit jedesmal ausdrücklich beim Kauf ausgemacht. DiePreise derjenigen Waaren, welche nach dem Gewicht ver-kauft werden, verstehen sich entweder für den CentnerSchwergewicht, oder für das Pfund Leichtgewicht, und mit1 Proc. Gutgewicht. Dieses Gutgewicht versteht sich inHundert, so daß man stets für 100 Pfund nur 09 Pfundrechnet und der Käufer auf diese Weise 109>/>, Pfund statt108 Pfund erhält. Folgende Waaren werden nach dem bei-bemerkten Maaßstab verhandelt:
Arak, Branntwein, Rum, nach der Ohm von 20 Viertel
i> 4 Aichmaaß.
Lein- u. Rüböl nach der Ohm von Kollo 280 Pfd.Leichtgew.
Provencer Olivenöl und Mohnöl nach dem Ctr.
Thran, blanker u. Südsee nach der Ohm von Kollo 448 Pfd.
Leichtgewicht.
Bergerthran.... - - Original-Tonne.
Silberglätte. ... - - Tonne v. circa 330 Pfd.
Berggewicht.
Rheinisches Blei in Jungen . . pr. 114 leichte Pfd.
Harzer Blei in Blöcken . . . pr. 110 leichte Pfd.
Weinstein. circa 117 Pfd. Leichtgew.
Die Waaren, welche nach dem Gewicht verkauft wer-den, werden größtentheils Netto-Tara gewogen; dochrechnet man bei nachstehenden gewöhnlich folgende Tara-Sätze:
Baumwolle, bengal.6 Proc.
Dergl. levantische l jt stricken .... ki -
- Georgia ^Stricke .... 4 -
- Louisiana s
Kleesaat, den Sack als Waare. Brutto wird
dabei als Netto-Gewicht gerechnet, aber
auch der Sack als Waaren-Gewicht und
nicht als Emballage.
Krapp, die Original-Lara.
Orlean in Fässern.16 -
Desgl. in bloßen Blättern oder Bast ... 4 Proc.
Reis, mailänd., den Sack als Waare.
Schmack . . Leichtgewicht 1'/2 leichte Pfd. pr. Ballen.
Tabak, Maryl. Schwergew. 90 schwere Pfd. pr. Faß.
Desgl., Birgini i , ^ .
- Stengel I
- Pfälzer - 9 - - - Ballen.
Auf das Netto-Gewicht wird bei den meisten Waa-ren, besonders bei den Colonial-Waaren, dem Käufer1 Procent Gutgewicht bewilligt, und zwar dasselbe nichtunter, sondern über gemacht.
Die Kurtage bei Waarengeschäften ist '/- Procent.
Frankfurt an der Oder, Hauptstadt des gleich-namigen Regierungsbezirks in Preußen, Prov. Branden-burg, am linken Ufer der Oder, mit 23,600 Einw., einemHauptsteueramt, Fabriken in Tabak, Seide, Tuch, Strumpf-waaren, Handschuhen, Zucker, Wachs, Fayence, und dreiMessen jährlich von ziemlicher Bedeutung. Die erste, dieReminiscere-Messe, beginnt am Montage nachRemi-niscere (also im Februar oder März); die zweite, dieMargarethen-Messe, am Montage nach Margaretha(im Juli), und die dritte, die Martini-Messe, amMontage nach Martini (im November). Die Dauer jederdieser Messen ist auf 8 Tage festgesetzt, wird aber gewöhn-lich auf 14 Tage verlängert. — Der Meßverkehr hat seit1836 ansehnlich zugenommen und ist viel bedeutender als zuNaumburg an der Saale. Im Jahr 1836 betrug die Masseder Meßeinfuhr 179,848 Ctr., und 1840/42 durchschnittlich236,182 Ctr.
Rechnung, Münzen, Maaße und Sewichte wie in Preußenüberhaupt.
Die Wechsclgeschäfte des Platzes sind besonderswährend der Messen von Wichtigkeit. Die revidirte Meß -ordn» ngfür Frankfurt a. d. O. vom 31. März 1832 ver-ordnet in §. 7., daß die Berfallzeit der in den hiesigenMessen unbestimmt lautenden Wechsel am Dienstage derzweiten Mcßwoche eintritt; und das allgem. preuß.Landrecht bestimmt in H. 866, daß die Einlösung der hie-sigen Meßwechsel längstens am vierten Tage der Aahlwoche(welches die zweite Meßwoche ist) erfolgen soll.
Frankreich, ein großes Ländergebiet und Königreichzwischen dem atlantischen Ozean und dem mittelländischenMeer, wird im Westen durch die Pyrenäen von Spaniengeschieden, und grenzt im Osten an Sardinien, die Schweiz,Deutschland und Belgien. Der Umfang des Landes beträgt844,826,000 Hectaren mit (1841:) 34,230,178, 1846:38,400,486 Einw. Ohngeachtet Frankreichs Küsten amOzean und am mittelländischen Meer sich erstrecken, undauch Buchten und Baien bilden, z. B. im Ozean gegenSpanien den großen Golf von Gascogne oder Biscaya,gegen England mit der Nordküste den Canal (>a dlaacbe),im mittelländ. Meer den Golf von Lyon, so ist doch der Zu-gang dieser Küstenstrecken für die Schiffe großentheilS wegenDünen (von Dunkerque bis zur Mündung der Somme),Klippen, kleinen Inseln, der felsigen Küste selbst, entwederunmöglich oder schwierig. Ein großer Theil des Landes istgebirgig durch die Pyrenäen, Ccvenncn, Alpen, das Jura-Gebirge, die Bogesen und Ardennen. Dadurch, so wie