Band 
Zweiter Band. H - Z.
Seite
46
JPEG-Download
 

Hessen-Darmstadt

Hessen-Darmstadt

— 46 —

festgesetzt, aber die Halben - und Vicrtel-Kroncnthaler außerCurs gesetzt, vgl. Baicrn, Münzen.

Scheidemünze in Kupfer: Pfennige (St. >/,).

tandesmünzen in Gold sind bis etwa 1790 geprägt:Ganze und halbeKarolinen zu 11 Fl. undzu 3'/-Fl.im 24-Gulde»fuß, im Gewicht eines Stücks 9,744 Grammoder 202,73 holl. As, der Karolin im Werth von 6,223963Lhlr. oder 3 Lhlr. Gold preuß. — seit 1826: Zehn gül-den stücke, gesetzmäßig 140,42 holländ. As, 34,6300 Stückauf die köln. Bruttomark, 21 Karat 7>/z Grän fein, und38'/2 Stück aus der köln. Mark fein Gold, im Werth dasStück zu 3,034963 Thlrn. preuß.

Im Wechsel richtet man sich nach der Wechselordnungund den Usanzen in Frankfurt a. M.

Staatspapiere sind Obligationen aus verschiedenenAnleihen mit 4 Proc. Zinsen, und 30-Guldenlovse oderPartial-Schuldscheine aus einer Lotterie-Anleihe.

Maaße und Semichle.

Eine Verordnung vom 10. December 1817 befahl dieEinführung neuer Maaße und Gewichte, welche auch imJahr 1821 erfolgte und wobei man das neue metrischeMaaß und Gewicht Frankreichs zum Grunde legte. Dieseneuen Maaße und Gewichte sind folgende:

cänpeiiiiiaaß. Die Einheit desselben ist der Zoll, ge-nau — 25 franz. Millimeter. — Der Fuß hat 10 Zoll,also 230 franz. Millimeter oder 110,824 franz. Linien; derZoll 10 Linien, und 100 neue Fuß — 25 franz. Meter;74 neue Fuß -- 65 frankfurter Schuh. — Die Elle ist24 Zoll lang --- 600 franz. Millimeter oder 263,9776 franz.Linien, und wird in halbe, Viertel, Achtel und Sechs-zehntel getheilt. 10 neue Ellen — 6 franz. Meter; 52 neueEllen — 57 frankf. Ellen.— Die Klafter ist 10 Fuß lang— 2'/? franz. Meter.

Mgmaaß ist die Meile, — 3000 Klaftern,— 1,0123oder l'/s« deutsche oder geogr. Meilen.

Als lßammaaß wird die Haspel von 3 Ellen Um-fang gebraucht. Der Strang hat 12 Gebund zu 120Haspel-Fäden. Für Zwirn ist die Haspel nur halbso lang.

Mchmmaaß ist die Quadrat-Klafter, — 100Quadratfuß l> 100 Quadratzoll. — Der Morgen hat 4Viertel oder 400 Quadratklaftern — 23 franz. Aren oderHektare — 0,77994 preuß. Morgen. 81 neue Morgen---- knapp 100 frankf. Feldmorgen. 100 neue Morgen —97,915 preuß. Morgen.

üörpeniiaaß. Bei Erd- und Steinmessungen brauchtman die Kubik-Klaftcr zu 1000 Kubikfuß a 1000 Ku-bikzoll oder 15^/z franz. Kubikmeter.

brciinholzmaaß. Der Stecken wird in halbe undviertel eingetheilt und soll gesetzlich 100 Kubikfuß — 1»/,gfranz. Stcren enthalten, und die Klobcnlänge soll bei inlän-dischem Holz entweder 40 oder 30 Zoll sein. Nach diesererlaubten Verschiedenheit richtet sich die Höhe und Breitedes Steckenmaaßes (Rahmens), welcher bei 40 Zoll Kloben-länge im Lichten 50 Zoll breit und eben so hoch sein, bei 30Zoll Klobenlänge aber im Lichten 50Zoll Breite und 40 ZollHöhe haben muß, 64 Stecken — genau 100 franz. Steren.

— Die Wellen (Reisholzbündel) sollen jede 50 ZollLänge und 10 Zoll Durchmesser haben.

Das üahlemnaaß ist ein viereckiger Kasten, inwendigvon 50 Zoll Länge, 40 Zoll Breite und 20 Zoll Höhe, undenthält daher 40 Kubikfuß — 623 franz. Liter.

üalkmaaß. Die Kalkbütte ist ein Quadrat, inwen-dig von 20 Zoll Länge, 20 Zoll Breite und 23 Zoll Höhe;sie enthält also 10 Kubikfuß — 156>/« franz. Liter.

Selreidemaaß. Das Malter hat 4 Simmer zu 4Kumpf » 4 Gescheid b 4 Mäßchen. Das Gescheid hatmit dem Maaß für Flüssigkeiten vollkommen gleichen In-halt, — 2 franz. Liter. Hiernach ist das Malter — 128franz. Liter oder 6453 franz. Kubikzoll. 50 Malter —genau 64 franz. Hektoliter. 26 Malter—reichlich 29frankf.Malter; 1 Malter ---- 2,329 preuß. Scheffel ^-1,191 dresd.Scheffel.

/lüssißkeilsiimaß. Die Ohm hat 20 Viertel zu 4 Maaß»4 Schoppen; der Schoppen — >/z franz. Liter ist demMäßchen, und die Maas ^ 2 Liter dem Gescheid des Ge-treidemaaßes gleich, — 1,7466 berliner Quart; demnachdie O hm — 80 Maaß, — 160 franz. Liter oder8036franz.Kubikzoll,'und 5 Ohm — genau 8 franz. Hektoliter; 26Ohm — 29 frankfurter Ohm; 26 Maaß — 29 frankf. Aich-maaß; 41 Htaaß — 31 frankf. Zapfmaaß.

handelsgenncht. Der Centner hat 100 Pfund zu32 Loth u 4 Quentchen a 4 (hessische) Richtpfennige. Beifeinen Abwägungen wird, der leichteren Rechnung wegen,das Loth in 10,000 Lhcilchen eingetheilt. Das Pfundist 500 franz. Grammen schwer — '/z Kilogramm; derCentner also — 50 franz. Kilogramm, — 103,204 Ham-burger Pfd., — 98,942 frankf. schwere Pfd., — 106,857frankf. leichte Pfd., --- 106,904 preuß. Pfd., --- 100,301bremer Pfd.

MünMnncht und Gold- und Silberpemicht ist die hessischeköln. Mark nach einer ofsiciellen Vergleichung einer groß-herzogl. Commission vom 2. Juni 1820 — 14,9670 neuehessische Loth oder 233,8594 franz. Gramme», — 4863,66holl. As. Früher betrug die hessische Mark 233,939 Gramm,--- 4867,3 holländ. As.

Jumelcn-Kemicht ist das englische Juwelen-Karat, —0,0132 großherz. Hess. Loth, und in halbe, viertel rc. ge-theilt.

Das Mcdimialgewicht ist das nürnberger. Das einerMinisterialverfügung von 1829 zufolge angefertigte Nor-malpfund des Medicinalgewichts, wonach alle Ofsicinen desGroßherzogthums ihre Gewichte regulircn mußten, wiegt22,9010 neue hessische Loth, ---- 357,828 franz.Gramm, —8364,2 holl. As.

Die alten Maaße und Gewichte der HauptstadtDarmstadt waren folgende:

Limgemiiaaß. Der Fuß hatte 287,6 franz. Millimeteroder 127,3 franz. Linien Länge; die Elle 347,7 Millimeteroder 242,79 franz. Linien.

vtkimhalzmaaß. Die Klafter hatte 6 Fuß Höhe und6 Fuß Breite, und die Klobenlängc betrug in der Regel4 Fuß. Der Inhalt der Klafter war daher 144 Kubikfuß

— 3,426 franz. Steren.