Lichter
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Liefland
See nicht allein den nächsten Zweck, dem Feinde durch Zer-störung seiner Fahrzeuge direkten Schaden zu thun, sondern^ ist außerdem noch das besondere Bestreben damit verbun-den, die feindliche Macht auf jede mögliche Weise in ihremHandel zu beeinträchtigen, weshalb auch der Handel derNeutralen während solcher Kriege in den betreffenden Län-dern großen Einschränkungen unterliegt, Einschränkungen,die aber nothwendig ebenso sehr auch dem Handel der eige-nen Unterthanen jener kriegführenden Mächte von Nachtheilstnd. Diese Nachtheile möglichst zu verringern, kamen schonfrühzeitig verschiedene gegen einander kriegführende See-mächte auf dem Wege des förmlichen Vertrags übcrein, auchMährend der Dauer des Krieges ihren Unterthanen den ge-genseitigen Handel zu gestatten; an die Stelle dieser Ver-träge hat nun die neuere Politik die Licenzen treten las-sen. Diese Licenzen nämlich sind Ausnahmen von denstrengen Vorschriften des angenommenen Völkerrechts, undwerden vom Landesherrn sowohl an Neutrale, als an eigeneUnterthanen ertheilt. Sie sind nach den verschiedenen Um-ständen vielfach modisicirt und enthalten alle besondern Be-stimmungen über die Ausdehnung, in welcher der Inhaberderselben seinen Handel zu treiben ermächtigt wird, undetwaige sonstige desfallsige Bedingungen. Es versteht sich,daß der Eigenthümer einer solchen Licenz alle diese Bestim-mungen genau inne halten muß, da jede Uebertretung der-selben als Verletzung der Neutralität betrachtet und geahn-det wird. Da übrigens dergleichen Licenzen keineswegs aufeiner Uebereinkunft zwischen den betreffenden sich bekriegen-den Staaten beruhen, so werden dieselben natürlich von derseindlichcn Macht nicht anerkannt, vielmehr die bloße An-nahme derselben schon als Neutralitäts-Verletzung betrach-tet- Deshalb tragen die Inhaber von Licenzen Sorge, daßdie eine Macht von der Licenz verändern keine Kenntnißerlange.— Licenz wird hin und wieder auch in Betreffder Ausübung irgend eines bürgerlichen Gewerbes gleich-dedeutend mit Erlaubnißschein, Gewerbschein, ver-standen.
Lichter, Lichterschiffe, Leichterschiffe, Bor-d'ngs, franz. Egos; engl. lüxkiors; holl. laxieren, nenntMan eine Art kleiner Schiffe, deren man sich bedient, umd'e Lasten großer Kauffahrteischiffe theilweise hineinzuladen*Md diese dadurch leichter zu machen, damit sie in einenseichten Hafen einlaufen können, den sie mit voller Ladung,^rer Schwere wegen, nicht erreichen können. Man wendetdieselben auch an, um auf eben die Weise leck gewordene^Hiffe zu erleichtern und in den Hafen führen zu können,^ie Vergütung, welche den Lichterschiffern für dieses Aus-sen gemacht werden muß, heißt Lichtergeld, franz.
ra>t cksllexe; engl. laxdteraxe; holl. laxlergelä.
. ^icitiren, öffentlich versteigern, Gegenstände irgend^"er Art dem Meistbietenden überlasten (zuschlagen), aber"uch- Ausführung von Arbeiten größeren Umfangs an
Mindestfordcrnden verdingen. — Licitation, heißt
m öffentliche Versteigerung oder Vcrdingung, die Auktion.7^ Licitations-Termin ist der Termin zur Einrei-der Gebote oder Forderungen.nLiebenan, Kamcralstadt in Böhmen, Kr. Bunzlau,
mit 3000 Einw., Leineweberei, Leinwandhandel, Stein-schneiderei und Handel mit böhmischen Edelsteinen.
Liechtenstein, ein Alpenland und das kleinste Für-stenthum im deutschen Bunde, am Ober-Rhein, zwischender Schweiz und Tyrol, 2'^ QM. groß mit 6500 Einw.Sie besteht aus den beiden Herrschaften Vadutz und Schcllen-berg, und gewährt an Produkten Getreide, Flachs, Obst,Wein, Rindvieh, Wild u. viel Waldholz. Außer mit Acker-bau , Viehzucht rc. beschäftigen sich die Einw. mit Baum-wollspinnerei und Holzarbeiten. Hauptort ist der FleckenLiechtenstein, früher Vadutz genannt. Außerdem hatdieses fürstliche Haus große mediatisirte Besitzungen inOesterreich, die zusammen 104 QM. ausmachen, mit 24Städten, 33 Flecken, 736 Dörfern und 330,000 Ein-wohnern.
Licferungshandel, Lieferungsgeschäft,Lie-ferungsvertrag, s. die Artikel Handel und Kauf-vertrag.
Liefland, Livland, eine der OstseerProvinzen undGuv. in Rußland, ist ein Küstenland am riga'schen Meer-busen, zwischen Esthland N., dem PeipuSsee NO., demGuv.PlcskowO., WitebskSO.,KurlandSW., größtentheilseben, sandig, sumpfig und waldig, 935 QM. groß mit730,000 Einw., die Eschen, Livcn, Letten und Deutschesind. Unter den viele» Seen sind der Peipus- und Ljuban-See die größten, und die bedeutendsten Flüsse die Düna,Aa und Oger. Der Haupterwerb ist der Ackerbau, der be-sonders Flachs, Hanf und Getreide so viel schafft, daß einebeträchtliche Ausfuhr davon gemacht werden kann. Ansehn-lich ist auch die Leineweberei, Fischerei und der Handel.Die Hauptstadt istRiga.
Münzen und llechnung sind jetzt gesetzlich die russischen.Früher geschah die Rechnung bis 1810 oder 1813 nachAlberts-Thalern und Eurant-Thalern, die inGroschen getheilt waren, in folgendem Verhältniß: 1Alberts-Thaler -- l'/z Thaler Curant, 3 Alberts-Gul-den, --- 4 Alberts-Ort, -- 13 Mark rigisch, --40 MarkFerding, ---- 80 Ferding oder Viertung, — 90 Alberts-Groschen, --- 120 Groschen Curant.
Die Alberts-Währung wurde hauptsächlich imGroß- und Wechselhandel, die Curant-Währung imKleinhandel und bei städtischen Abgaben und Ausgaben ge-braucht, so daß diese gesetzmäßig 33>/z Proc. geringer warals jene, also 3 Alberts-Thaler — 4 Curant-Lhaler. DerSilber - oder Zahlwerth der Alberts-Währung beruhte aufden groben Sorten der nach dem burgundiscken Münzfußgeprägten holländischen Curant-Thaler oder niederländischenThaler, in ganzen, halben und Viertclstücken,von denen die Viertelstücke Ort oder Oerter in Riga ge-nannt wurden. 1 ganzer Alberts-Thaler war — 1>>/2«Thlr. preuß. oder 1 Thlr. 13 Sgr. 9 Pf., 2 Fl. 8 Kr. im20-Guldcnfuß, 2 Fl. 33 Kr. im lll'/^-Guldenfuß, --- 1 Ru-bel 33°/,^ Kopeken Silber. Zu der Alberts-Währung ge-hörten auch die alten spanischen Piaster, schwedische unddänische Thaler, die insgesammt auf 40 Mark oder 80 Fer-ding festgesetzt waren.
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