Madras
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Madrid
Der Gursay, von den Engländern Garce genannt,hat 20 Baruays oder Cändies, i> 20Manungusoder M a u n d s, a 8 Visays oder Vis ü 40 Pollams,nIOVarahuns. Der V a r a h u n wiegt 52-/, englischeTroy-Grän oder 3,38378 genaue franz. Gramm; der Vi-say 3 Pfd. 3 Drachmen; derManungu oder Maunddaher 24Pfd. 1,83 Unzen engl. nv. 6.p. oder 10,8343 franz.Kilogr., der Baruay 482,2837 Pfd. engl. ov. 4. p. oder216,69 Kilogr.; und derGursay 9645>/2 Pfund englischav. ä. i>., oder 4333,8006 Kilogr., oder 4 Tons 6 Cwt.ohngefähr.
Die Vergleich ung der übrigen ostindischen Handels-gewichte mit denen in Madras, vergl. den Art. Bom-bay, ist:
In Madras.
Äaunds?Vls. Seers.
Bengalen, . . der Faktorei-Maund
--- 2
7
35-/2
- . . - Bazar-Maund
----- 3
2
"V-
Bombay, . . - Candyv.12Maunds
--- 22
3
8
Surate, ... - Candyv.20Maunds
-- 29
6
37>/z
Kalikut, ... - Maund v. 1000 Puls
-- 1
1
24
Cochin, ... - Candyv.20Maunds
----- 21
5
36'/-
Tellichery, . - - - 20 -
----- 24 -
—
Malakka,.. - Bahar - 3 PikulS
----- 16
1
24
Junk-Ceylon, - - - 8 Capins
--- 19
3
12
Benkulen, . - - - 4>/2Pikuls
----- 22
3
8
China, ... - Pikulv.lOOCatties
--- 5
2
26
Mokka, ... - Bahar v. 15Frazils
----- 18 -
—
Gold- und öilbci'Mülht ist in der Regel das engl. Troy-Gewicht, doch bedient man sich bisweilen der Sternpa-gode (l'oxoän 8wr), eines Gewichts von 32,36 engl. Troy-Grän, oder 3,40387 genauen franz. Gramm, oder 70,8622holl. As Schwere.
firobicrgenücht ist das englische; s. den Art. Groß-Britannien. Auch theilt man auf chinesische Weise das Ganzein 10 Touches a 10 Theile.
Manumigeniicht ist der engl. Karat. Roh werden dieDiamanten nach dem Quadrat ihres Gewichts gerechnet,und zwar kostet dann ein solches quadrirtes Karat gewöhn-lich 2 Pfd. Sterl., so daß zu diesem Preis ein Diamant von3 Karat (3 x 3 — 25 x 2 Pfd. Sterl.) 80 Pfd. Sterlingkosten würde. — Bei geschliffenen Diamanten nimmtman an, daß sie die Hälfte ihres ursprünglichen Gewichtsverloren haben, und rechnet sie also nach dem Quadrat vomDoppelten ihres wirklichen Gewichts; so würde ein geschnit-tener Diamant, welcher 3 Karat wiegt, zu jenem Preis(10 X 10 — 100 X 2 Pfd. Sterl.) 200 Pfund Sterlingkosten.
Das perlcngennchl ist der Mangelin von 16 Theilen,welcher 6 engl. Troy-Grän, oder 0,3888 genaue französischeGramm oder 8,0893 holl. As wiegt. — Das ein gebil-dete Gewicht aber, wonach man die Perlen verkauft, ist derChow, welcher in 64 Theile getheilt wird. Um die Man-gelins in Chows zu verwandeln, bedient man sich in Madrasfolgender Regel: man multiplizirt die Zahl der Mangclinsmit sich selbst, und dividirt V 4 dieses Produkts durch dieZahlder Perlen; der Quotient giebt die Anzahl der Chows an.Demnach sind 30 Perlen, welche 23 Mangclins wiegen —
15°/z Chows, oder 15 Chows 40 Theile, denn 23 X 28 ^625; 625 x "/§ -- 468-/,; 30:468-/, --- 13-/«.
Mtzgeiräuche.
Agentur- und Commissionsgebühren sind: Bei ganze"Summen sowohl Debet oder Kredit, die dem Agenten zu?Verfügung gestellt werden, 1 Procent, ausgenommen dieFälle, wo 5 Proc. Vergütung üblich ist. — Bei Besorgungvon Rimessen, Verkauf und Begebung von Wechseln I Proc-— Für Unterzeichnung auf Regierungsanleihen, Verkauf,Uebertrag oder Tausch öffentlicher Sicherheiten, ^Proc.-^Für Uebergabe oder Uebernahme öffentlicher Sicherheiten >"öffentlichen Kassen, '/r Proc. — Für Privat-Commissione»von Wein, Vieh und Waaren, 2^ Proc. — Für Einnahmtvon Renten, 2>/z Proc. — Für Kauf von Lotterie-Loose",1 Proc. — Für Verkauf derselben, 2^ Proc. — Für ga*rantirte Kredit-Briefe, 2>/2 Proc. — Für TestamentsVollstreckung oder Administration der Güter Verstorbener,5 Proc. — Für Stellvertretung der Lestaments-Vollstre«cker oder Administrators, 2'^ Proc. — Für gerichtlicheEintreibung von Schulden, 2>/2 Proc. — Für nichtange*nommene Wechsel, Anweisungen rc., 1 Proc. — Für Ei"*treibung von Schulden Abwesender, 2>/z Proc. — Für Ge*währleistung für Personen, 2^ Proc. — Für Kauf oderVerkauf von Waaren, 3 Proc., ausgenommen von Perle",Diamanten und Juwelen 2>/2 Proc., Barren und Bullio"
1 Proc., für zurückgenommene, nach Auftrag verschiffte"oder abgelieferten Waaren, so wie für alle anderen von de"Eigenthümern zurückgenommenen, disponirten, oder zukAuction oder zum Commissions-Verkauf gestellten Waare">/, Procent. — Für veloreäere bei Verkäufen, Wechseln,Bonds, Contrakten auf Waaren !c., 2>/z Proc. — FürVorschüsse auf Schiffe, 2>/2 Proc. — Für Schiffsbefrach*tung und Annahme von Fracht, 2'^ Proc. — Für Ankü"*digung der Agenten im Namen der Eigener oder BefehltHaber der Schiffe zur Annahme von Personen oder Fragst»5 Proc. — Für Besorgung der Assekuranz, '/-Proc.Assekuranz-Prämie und Verlustsatz, 1 Proc. — Für M*sorgung von Geld oder Respondentien, irgendwo zahlbar,
2 Procent.
Der Disconto für Privat-Wechsel ist 5 Proc., fürRegierungswechsel 4 Proc. Uebrigens werden Wechsel, d>rlänger als 3 Monate laufen, nicht discontirt.
Ueber die Bank zu Madras vergl. den Art. BanstBd. I., S. 291.
Madrid, die Hauptstadt in Spanien und des Gene*ral-Capitanats Neu-Castilien, links am Manzares auf weh*reren Hügeln in der großen castilischen Hochebene, die s>^zwischen der Sierra Guadarama N., und den Bergen vo"Toledo im S., im Waffcrgebiet des Tajo ausdehnt. Sie ^königl. Residenz mit 201,000 Einw., hat schöne königl. u"dandere Palläste, mit Baumalleen besetzte öffentliche Spaziergänge, Springbrunnen rc., Artillerie-Arsenal, Zollang,großes Hospital, Fabriken für Seidenzeuge, Teppiche, ^r*garren, Leder, in der Nähe (in San-Fernando) eine Kattu"*druckerei, mehrere Großgeschäfte im Commissionshandel undeinige Bankgeschäfte. Die hiesige San-Fernando-Ba"mußte ihr Geschäft (1846) aufgeben, und es entstand an >h'rer Stelle die Union-Bank, die jedoch durch die fortwähre"*
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