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Zweiter Band. H - Z.
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Mobile

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Ellen breit gemacht. Die böhmischen bestehen häufig ganzaus Baumwollengarn und sind meist geköpcrr. Sie werdendann auch wohl als baumwollener Merino verkauft. Dieelberfclder Möbelleinen, in Stücken von 60 brubanter EllenLänge und Vebis'/, E. Breite, bestehen halb aus flächscncm,halb aus baumwollenem Garn. In Belgien fabricirl mandiesen Artikel zu Courtray, Brügge, Mcnin und Gent, inStücken zu 43 bis 100 brab.E. Länge und -/» bis 1'/« brab.E. Breite, leinene oder gemischte Waare.

Mobile, Stadt in Alabama, an der Mündung desgleichnam. Flusses in die gleichnam. Bai, mit Seehafen,Baumwoll-Magazin, Bank, Schiffswcrfte; 16,000 Ew. die be-deutenden Handel mit Getreide, Baumwolle, Luch ic. treiben.

Mobilien, bewegliche Güter, fahrende Habenennt man im Allgemeinen alle diejenigen Dinge, welche,ohne daß sie dadurch,ihren eigentlichen Charakter verlieren,von einem Ort zum andern geschafft werden können; ge-wöhnlich aber versteht man darunter nur: Möbels, d. i.solche bewegliche Sachen, welche zur Bequemlichkeit oderzur Iierrath der menschliche» Wohnungen dienen, musikali-sche, physikalische und andere Instrumente, Bücher (ganzeBibliotheken aber werden gewöhnlich als Immobilien be-trachtet), jede Art von Hausrath, Kleidungsstücke undSchmucksachen, Equipagen, einzelne Maschine» und Ge-räthc, die zum Betriebe irgend eines Gewerbes dienen -c. Gel-der, Waaren u. dgl. aber werden in der Regel nicht zu denMobilien gezählt. Im juristischen Sinn dagegen ist derBegriff der beweglichen Güter viel ausgedehnter, als imgemeinen Leben, indem man dort außer den eben angeführ-ten Gegenständen auch alle Capitalien, Waaren, ja selbstausstehende Forderungen und Klagesachen, welche beweglicheDinge betreffen, dazu zählt. Den Mobilien entgegengesetzt,sind die Immobilien oder unbeweglichen Güter,worunter namentlich alle wirklich unbeweglichen Besitztheile,als liegende Gründe oder Grundstücke, Häuser und andereGebräuchlichkeiten; ferner solche Gegenstände, welche Acccs-sorien unbeweglicher Sachen sind, z. B. Fenster, Thüren, i»gewissem Sinn auch ganze Waarenlager, Bibliotheken undKunstsammlungen, insofern man sie ihrem Zweck gemäß alsein untheilbares Ganzes betrachtet, gehören. In rechtli-cher Hinsicht gehören auch alle diejenigen Forderungen undKlagen, welche auf unbewegliche Gegenstände Bezug haben,zu den Immobilien. — Den Besitz an Mobilien im engere»Sinn pflegt man Mobiliarvermögcn zu nennen. —Ueber die Verhältnisse des Mobiliarvcrmögens beim Falli-ment s. d. Art. Falliment, Bankerott -c. — Mobi-lien-Conto und Immobil ien-Conto s. unter d.Art. Buchhalten.

Mocca, Mocha, s. Mokka.

AI»»!«»»«, schöne Hauptstadt des gleichnam. Herzog-thums in Italien, zwischen dem Secchia und Panaro unddem Beginn des gleichnam. Kanals, der in den Panaroführt, mit 28,000 Ew., Bischofsitz, Universität, Kollegiumder Nobili, Akademie, Observatorium, Manufaktur vonordinärem Tuch und Leinwand, Darmsaiten, Fabrik opti-scher Instrumente, Handel mit den Erzeugnissen der frucht-baren Umgegend, Reis, Wein, Oel, Seide, Hanf, Flachs,Erdpech. Das Herzogthum, zu dem einige Enclaven gehö-ren, umfaßt 94'/, QM., mit 436,747 Ew., nebst Maffa-

Carrara 4'/o QM., mit Lunigiana, und überhaupt 810,098Ew. Im N. ist das Land eben, aber im S. erheben sich dieApenninen. Die bedeutendsten Flüsse sind der Serchio, Lcnza,Crostolo, Secchia, Panaro; die Produkte Reis, Getreide,Mais, Hülsenfrüchte, Wein, Oel, Hanf, Seide, Marmor,Alabaster, Schwefel, Erdpech.

Mann echnct seit 1808 nach I.ire nuove cli liludenu z»100 Ccntesimi. Diese I.ire nuove sind den in einigen Nach-barstaaten gebräuchlichen I.ire iialiane oder den französische"Francs gleich, daher betragen gesetzmäßig 31,9678 in derLbataber 52'/^ bis 32"/z Stück derselben eine köln. Markfein Sil-ber, wonach der Werth einer I.ire nnovo 8 Sgr.preuß.,-^22Kr.l!'/^ Pf. im 20-Guldenfuß, — 28 Kr. im LI'/^-Guldenfuß-Auch rechnet man bisweilen noch nach den früher ge-bräuchlichen I.ire correnii oder I.ire modenesi zu 20 Soldi !>12 Dcnari. 13'/r,o I.ire c-orrenli sind — 3 bire nunvi tari-flich; daher machen 135'/z I.ire correnii eine köln. MarksSilber aus, und der Werth eines Stücks ist: — 2M/,z I.iremndene-u,— 3 Sgr. Pf. preufi., — 8 Kr. 3'/,o Pf. im20-Guldcnfuß,--- 10 Kr. 2°/,o Pf. im tZi'/- Guldensuß.

Wirkliche Münzen sind:

a) Aeltcre.

In Gold: Dopple (Pistolen) zu 31 I.ire correnii;dergleichen doppelte und vierfache; 21 Karat 9 Grän fein,doppelte 33,42078 Stück auf die rauhe, 39,0830 Stück aufdie feine köln. Mark Gold.

In Silber: Scudi von 13 I.ire.

Außerdem wurden ehemals noch goldene Scndini zu 9!.. eorr. und mehrere Silbermünzen geschlagen, die aber fastgar nicht mehr vorkommen.

b) Neue.

In Gold: Stücke zu 40 und zu 20 I.ire nuove, nachdem sranz. Münzfuß, ----- 40 und 20 Francs, ->/,o fein.

In Silber : Stücke zu , '// und 1 I.ira, zu 2 und3 l.ire nuove, ebenfalls nach dem franz. Münzfuß, "/ch fein-In Kupfer : Stücke zu 1 Soldn di lieggi», und z"-/z Snldo di ölodene. — liolognini zu 1 Sold» cli Uodene,l'/r Saldo di Ilegxio. — Sixeini zu 4 Denari di Kodene undzu 6 Denari di lieggin.

In Kupfer: Stücke zu 1 Lentesimo, zu2u.3l>mesnm-Bon fremden Münzsorten kommen vorzüglichvor: goldene Dopple (Pistolen) und Xeccilini (Ducatcn) derübrigen italienischen Staaten, deutsche Ducatcn, französ-40- und 20-Francßstücke und einfache und doppelte neu«Louisd'or; silberne I.ire der ital. Nachbarstaaten; verschie-dene ital. Send!, toscanische Lrencesrnni, deutsche Conven-tions-Spccicsthaler und Kronenthaler, spanische Piasterfranz. Neuhaler, franz. Fünffrancsstücke.

InWechselgeschäste» richtctman sich nachden Curse"der benachbartenWechselplätze, namentlichG enuau.Turin-Maaße und lSeimchle.

Während der Herrschaft derFranzosen wurde das fran-zösische metrische Maaß-undGe wichtssystem ein-geführt, wie es im Art. Mailand dargestellt ist. Von den frü-heren Maaßen und Gewicht» komme» folgende noch ver-küngenmaast. Der modenescr Fuß, ?!cdo di lüodeno,hat 12 Dollici (Zoll) und ist---231, »/,„ franz. Linie», 0,323«^Meter. — Der 6avor.ro di dlodene, die modeneser KlafleDhat 6 modeneser Fuß.