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Zweiter Band. H - Z.
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Verkauf

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Waadt

man das betreffende Blatt leer zu lassen und nur um unternTheil desselben mit wenigen Worten das Wesen der Voll-macht zu bemerken. Eine solche offen gelassene Vollmachtwird B lan kett, franz. Larle dlancde, Mancsignö; engl.Taille poevcr; hall. lllanquol; ital. Larta Inanca, genanntUnd kann z. B. folgendermaßen laute»:

„Blankett zu einer Vollmacht für Herrn kl. kl. in„behufs der gerichtlichen oder außergerichtlichen Einziehung

„meiner Forderung an Herrn X., im Belauf von..

"für meine Rechnung und in meinem Namen.

„L., den.

(ll. 8.)

Die Beidruckung des Siegels ist, den meisten Ge-setzen zufolge, zur Willigkeit nicht nothwendig; dagegenwird fast überall der Gebrauch des Stempelpapierserfordert.

Diejenige Vollmacht, welche ein Prinzipal seinem Hand-lungsgehülfe» ertheilt, führt insbesondere den Namen Pro-cura; man sehe diesen Artikel und wegen der nähern als-dann eintretenden Verhältnisse den Art. Factor. Uebrigensmüssen auch in diesem Verhältniß die deshalb bestehendenbesondern Landesgesetze beachtet werden.

Der Vollmachtsvertrag hört auf mit der Erledigung

des ihn bedingenden Geschäfts, oder durch Widerruf vonSeiten des Machtgebers, oder durch die Aufkündigung desBevollmächtigten, oder durch die Einwilligung beider con-trahirenden Theile.

Die Beauftragung eines Mäklers, oder der mündlicheoder schriftliche Auftrag zur Besorgung gewöhnlicher kauf-männischen Geschäfte (Käufe, Rimessen !c.) kann nichtals Vollmacht betrachtet werden und gehört also nichthieher.

Verkauf, Verkäufer, s. Aufkaufund Factor,Bd. I. S. 700.

Dormanu, heißt im Wechselgeschäft in Beziehungauf irgend einen Wechselbetheiligten jeder, der denselbenWechsel früher als jener in Händen hatte und von dem erunmittelbar oder mittelbar an jenen Wechselintercssentenübergegangen ist. Wegen der Rechte und Pflichten desVormannes s. d. Art. Regreß.

Vorzeigung dcS Wechsels, Vorzeiger desWechsels, s. Präsentation, Präsentant.

Vuah, heißt die Klafter, als Längenmaaß, im hin-terindischen Königreich Siam.

W.

Waadt, Waadtland, schweizer Kanton im Nor-den des Genfcrsees, von OI^/, QM., mit 184,000 Einw.Der Kanton liegt zwischen den Kantonen Wallis, Bern undFreiburg O.; Freiburg, dem neuenburgcr See und Reuen-burg R.; Frankreich W.; Genf, dem genfer See S. DieProdukte des Bodens sind Wein (jährlich 'etwa 16,000 Fu-der), Salz (in dem einzigen schweizer Salzwerk Bex), Obst,Holz, Käse, Butter, Vieh durch die beträchtliche Viehzucht,Honig, Wachs, Seide; die Industrie hat starke Uhrsabri-kation, Wollzcugweberei, Gerbereien, Töpfereien, Fayence-fabriken; außerdem ist der Transitohandcl von ziemlicherBedeutsamkeit. Der Getreidebau vermag das BedürfnißNicht zu befriedigen. Reich und mannigfaltig sind die mine-ralischen Produkte, nämlich Blei, Marmor, Sand- undMühlsteine, Tuff, Steinsalz, Naturschwcfel, Krystalle,Stein- und Braunkohlen, mehrere Mineralquellen zu Pver-dun, Rolle, Henning rc. Hauptort des Kantons ist Lau-fanne.

Münzen und Rechnung.

Man rechnet nach schweizer Francs oder k,ivroszu 10 Batzen i> 10 Rappen, oder zu 100 Rappen. Frü-her theilte man den schweizer Franc oder Mvre j» 20 Sonsd 12 Oeniors ein.

Der gesetzlich bestimmte Werth des ö-Francs-Stücks ist>n den Kantonen Waadt, Freiburg, Bern 34>/z, der desKronenthalers 39'/- schweizer Batzen, oder des ersteren^ Francs 43 Rappen, des letzteren 3 Francs 95 Rappen.Nach dieser Bestimmung beträgt der Werth des schweizer

Franc 36°/,o Stück auf die köln. Mark fein und 11 Sgr.7'V.«» Pf- preuß., --- 40 Kr. 2-/, Pf. im 24'/->-Gul-denfuß.

Von wirklichen Münzen des Kantons laufennur ganze und halbeBatzenin Silber um.

Maaße und Gcnnchle.

Durch ein Gesetz vvm 27. Mai 1822 wurde ein neuesMaaß- und Gewichts-System verordnet, welches mitdem 1. Januar 1823 in Kraft trat, allgemein den schnell-sten Eingang fand, und der frühern Verwirrung in denMaaßen und Gewichten dieses Kantons ein Ende machte.Die neuen Maaße und Gewichte sind folgende.

küngcnmaaß. Die Einheit, von welcher alle übrigenMaaße und Gewichte hergeleitet werden, ist der Fuß (I'ioü).

— Der waadtländische Fuß ist 300 Millimeter (0,3Meter) oder 132,9888 franz. Linien lang und wird in 10Zoll (I'oucos) zu 10 Linien (lügnos) a 10 Striche (kraus)eingetheilt. — Die Xune (Stab) enthält 4 Fuß, daher 1,2Meter oder 831,938 paris. Lin., oder das Doppelte derschweizer Elle.

Die koiso (Klafter) enthält 10 Fuß, mithin 3 Meteroder 9,238332 paris. Fuß.

Mchmmaaß. Die koiso carrco oder Quadrat-Klafter) hat 100 Quadrat-Fuß oder 9 Quadrat-Meter.

— Der kossorior hat 30 koisos carrcos oder Quadrat-Klaf-tern, — 430 Quadrat-Meter. — Die kose (Juchart)hat 10 Rossoriors, also 300 koisos carrees (Quadrat-Klaf-