Band 
Zweiter Band. H - Z.
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Wim

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^Visconsin-Peiwitor/'

nießen aber die obige» drei Respekttage, wenn sie nicht aufpräcise ölollio des Monats lauten.

Die österreichische Wechselordnung ist vomJahr 1763, besteht aus 34 Artikel», und gilt für alle deut-schen Länder der Monarchie, mit Ausnahme von Schlesien,welches eine eigene Wechselordnung hat.

Die Curtage bei Wechsel- und Geldgeschäftenist 1 Promille, und sowohl vom Käufer als Verkäufer zuentrichten; die Provision für solche Geschäfte wird mit >/z,auch V2 Procent berechnet.

Curse der Staatspapiere,vom17. Febr. 1848.m. od. w.

(Der Curs wird ebenfalls in Brief und Geld notirt.)

Metalliques od. Staatsschuld-verschreibungen ä 3 pCt.

Dcrgl. ä 4 pCt.

Dergl. i> 3 pCt. . . .

Dergl. ä 2>/2 pCt. . . .

Dergl. s 1 pCt. . . .

National-Bankactien .

101'/, Gulden Convcntions-Mze. 100 Guld.

86>/j Gulden Conv. - Mze.ION Guld.

62'/? Gulden Conv. - Mze.100 Guld.

80^ Gulden Conv. - Mze.100 Guld.

33 Gld. Conv.-Mze. baarfür 100 Guld. in Iproc.Met.

1330 Gld. Conv.-Mze. baarfür eine Bankactie von1000 Gld. C.-M. No-

minalwerth.

Kaiser Ferdinand Nordbahn-

Actien ...... IZO'/z Gld. Conv.-Mze. baar

für 100 Guld. in solch.Actien (deren jede 1000Gulden Nominalwerthhat.)

Eisenb.-A. Wien-Gloggnitz . 108 G. Cv. - M. f. 100 G.

- - Pesth .... 81'/? äo.

- - Venedig-Mailand 86 äo.

- - Livorno-Florenz 74'/, äo.

- - Gmünd-Budweis 191 <Io.

In obigen Cursen sind aber die Interessen nicht mir be-griffen, es muß vielmehr der Käufer dem Verkäufer, vondem Tage an gerechnet, an welchem sie das letzte Mal erho-ben wurden, dieselben besonders vergüten.

Die Curtage auf Staatspapiere beträgt (lautVerordnung der niederösterreichischen Regierung vom I Nov.1825) >/» Promille (früher 1 Promille), und wird vom Be-trag der Papiere allein gerechnet, ohne den Interessen-Be-lauf dazu zu nehmen. — Die Provision bei dergleichenGeschäften wird mit '/z, auch >/r Procent in Anrechnung ge-bracht.

Die Geschäfte in S taats papieren des Aus-landes sind an der wienerBörse gänzlich ver-boten, weshalb auch der obige Fondscurszettel nur öster-reichische Effecten enthält.

Zum Wechsel- und Staatspapierhandel, so wie zumHandel mit Waaren im Großen, sind in Oesterreich aus-

schließlich die Großhändler berechtigt, s. den Art. Kauf-mann.

Wiener Währung, eine in ganz Oesterreich ge-bräuchliche Rechnungs-und Papier-Valuta; s. Wien.

Wiesbaden, Hauptstadt des Herzogthums Nassau,am Salzbach und am Abhang des Taunus, in einem schönenThal, von Weinbergen umgeben, l'/r Stunde vom Rhein,1 Meile von Mqinz entfernt, mit 10,000 Einw., und beson-ders durch seine warmen Quellen (der Kocher) und Bäderberühmt und während der guten Jahreszeit oft von tausendBadegästen besucht.

Wigtje, niederländisches Handelsgewicht, dem fran-zösischen Gramm gleich; s. Amsterdam.

Wilhelmd'or- 1) Eine Goldmünze (Pistole) desKurfürstenthums Hessen, auch in doppelten Stücken ausge-prägt; s. Kassel. — 2) Eine neuere niederländische Gold-münze, im Rennwerth von 10 Gulden, deren es auch dop-pelte und halbe giebt.

Wilna, Hauptstadt des gleichnam.Guv. in Litthauen,an der Mündung der Wilenka in die schiffbare Wilia, unter340 41- n. Br. 22" 86' ö. L., mit 36,000 Einw., worunter30,000 Handel u. Gewerbe treibende Juden. Der Handel mitWein, Colonialwaaren, Pelzwaaren, Eisen - und Kupferge-schirr, Hanf, Flachs, Honig, Wachs ic. ist nicht mehr daswas er war.

Winspel, Mispel, ein Getreidemaaß im nördlichenDeutschland.

Winters'Rinde, Wintersche Rinde, tlorloxVVintoronus verus, lVinteri oder ölsgollanicus, ist die Rindeder gewürzhaften Wintere, lVintera aromatica ölurr., eines inBrasilien und Südamerika überhaupt einheimischen Bau-mes. Sie kommt in gerollten oder rinnenförmigen, öfterseinige Fuß langen und bis 3 Linien dicken Stücken in denHandel, welche außen ziemlich glatt, von hellgraugelblichcr,ins Bräunliche übergehender Farbe sind. Die innere Seiteist nelkenbr., gewöhnlich glatt und mit dünnen Fasern be-setzt; der Bruch uneben und kurzfaserig; der Geschmack aro-matisch und stark brennend. Der aromatische, zimmt-,nelken- und pfefferartige Geruch der Rinde tritt erst beimZerstoßen kräftig hervor. Man kann sie leicht mit demweißen Zimmt verwechseln, der aber einen gewürzhafterenund mehr bittern Geschmack hat, und auf dem Bruch weißlichund nicht zimmtfarbig wie die W. Rinde ist. Gebrauch:nur in der Arzneikunde. — Der Wintersrindenbaum wurdezuerst vom Schiffscapitän Winter, dessen Schiffsmann-schaft durch den Gebrauch seiner Rinde vom Scharbock be-freit wurde, i. I. 1877 in der magellanischen Meerengeentdeckt.

Winterthur, Stadt im schweizer Kanton Zürich,eine der schönsten Städte der Schweiz, mit 5000 Einw.,Baumwollenmanufaktur, Vitriol-, Alaun-, Glaubersalz-fabrik.

Wirthsmaaß, s. Schenkmaaßund Aichmaaß.

i » > , ein zu den Verei-

nigten-Staaten in Nordamerika gehöriges Gebiet, dessenRegierung 1836 eingerichtet wurde; zwischen Illinois S.,Michigan O. und NO., dem Obern-See und den freien In-dianer-Ländern N., Jova-Territory W., davon durch den