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Vier Jahre in Spanien : die Carlisten, ihre Erhebung, ihr Kampf und ihr Untergang. Skizzen und Erinnerungen aus dem Bürgerkriege / von A. von Goeben
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neunzehn Jahre bis zu seiner Entsagung gewiß hinreichendeZeit gegeben war. Ferdinand ergriff jedoch begierig den vonseinem Vater augenblicklich und nur zur Beförderung des per-sönlichen Interesses der Königinn Marie Louise aufgefaßtenGedanken, um sich so den Schein einer, freilich unendlich schwa-chen Rechtfertigung zu verschaffen und wenigstens die Schuldder Erfindung von sich zu schieben.

Beachten wir nun das Gesetz in Bezug aus seine Gültig-keit lediglich als solches, so drängt sich zuerst die Bemerkungauf, wie so ganz alle äußeren Erfordernisse vernachlässigt wur-ß den, ohne die doch das Gesetz als gar nicht gegeben muß an-t gesehen werden. Spaniens Könige sind nie, unumschränkt gc-- Wesen; ihre Macht war von jeher in mancher Hinsicht in ziem-g lich enge Schranken gezwängt, und vor Allem standen die Cor-i tcs und der Rath von Castilien als Wächter der alten Staats-«Verfassung da: ohne ihre Zustimmung konnte kein Gesetz ink Kraft treten. Wir sahen oben, daß Philipp V. allem der Ver-s fassung nach Nothwendigen streng Genüge leistete, da er seinet Thronfolge-Ordnung einführte. Falls also irgend einem seinerNachkommen das Recht zustand, das von dem Stifter der Dy-nastie angeordnete Erbgesetz umzustoßen, mußte dieses doch mitj eben den Förmlichkeiten und unter Beobachtung aller durch dieVerfassung vorgeschriebenen Bedingungen geschehen, um als gül-tig ins Leben treten zu können.

Ferdinand VII. erließ das Decret, durch welches er Philipp'sGrundgesetz vernichtete, ohne jene beiden höchsten Staatsgewaltenzu Rathe zu ziehen, er nahm es eben so zurück und erklärte esdann nochmals für wirksam; die Cortes waren zu jener Zeitgar nicht versammelt, das Gutachten des Rathes von Castilienward nicht eingefordert. Erst drei Jahre später, im April 1833berief der König die Cortes, aber nicht um über das zu gebendeGesetz mit ihnen zu berathen, sondern um die Huldigung fürdie Throncrbinn entgegenzunehmen, die dann auch ohne Wider-