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Vier Jahre in Spanien : die Carlisten, ihre Erhebung, ihr Kampf und ihr Untergang. Skizzen und Erinnerungen aus dem Bürgerkriege / von A. von Goeben
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Die Heftigkeit und Entschiedenheit des ganzen Volkes inder Vertheidigung seiner Privilegien spricht für deren Wichtig-keit. In der That sind die daraus den Basken entspringendenVortheile unschätzbar: sie werden nicht sowohl von dem Madri-der Gouvernement als von den durch sie und aus ihnen ge-wählten Provinzial-Ständen regiert, der König ist ihr Herrnur in so weit seine Verfügungen mit ihrem Willen überein-stimmen. Die Basken sind nämlich von aller Conscription undTruppen-Aushebung frei, es dürfen selbst mit Ausnahme desKriegsplatzcs Sän Sebastian gar keine Truppen ohne Geneh-migung der Junta dorthin gesendet werden oder sie durchziehen;dafür unterhalten die Provinzen auf eigene Kosten ein Regi-ment, im Falle der Gefahr ist jeder Baske Soldat zur Ver-theidigung derselben. Eben so wenig hat der König das Rechtder Besteuerung oder der Gesetzgebung. Die Basken werdengerichtet von den Männern, die sie selbst aus ihrer Mitte dazugewählt, so wie die ganze Verwaltung durch sie selbst nach ih-rer Wahl geschieht. Daher bestimmte die Provinzial-Deputationden Bedürfnissen des Landes gemäß die Abgaben, deren Ertragganz im Lande bleibt; wenn die Madrider Regierung einer be-sondern Hülfe bedarf, wird sie ihr zuweilen als Geschenk undunter jedesmaligem Vorbehalte der Rechte bewilligt. Die Le- ^gislatur der Provinzen ist ganz unabhängig und verschieden von !der der andern Theile der Monarchie, und sie kann nur durch ^das Volk verändert werden: die Inquisition konnte daher, da ^sie im übrigen Spanien in der höchsten Blüthe stand, hier nie .Fuß fassen. Dann ist jeder Baske Edelmann und hat in denandern Provinzen und den Colonien die Rechte eines solchen,was für die Erwerbung von Militair- und Civilämtern, beiHofe u- s- w. früher von hoher Wichtigkeit war.

Das Recht aber vor allen andern, welches die Unzufrieden-heit der Regierung und den Neid der andern Theile des König-reiches erregte, ist die Zollfreiheit. Während Spanien unter