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stärkste Opposition gegen sich aufrufen. Oder sollteman sie vor ein Tribunal stellen? Und vorwelches? Etwa vor die Pairskammer? Aberkonnte man wohl die Wittwe des Herzogs vonBern vor einem Gerichtshof stellen, von demLouvel abgeurtheilt worden war, und sollte derletzte Akt dieser politischen Tragödie da endigen,wo der erste angefangen hatte? Und wenn diePairskammer nicht darauf einging, sollte man siedann vor die Jury stellen? Aber könnte die Juryselbst nicht einer bestimmten Partei angehören?War sie legitimistisch, so wurde die Herzoginfreigesprochen; war sie revolutionär, so erfolgtevielleicht ein Todesurthcil. Welche moralische undpolitische Wirkung mußte eine Freisprechung aufEuropa und auf Frankreich äußern? In welcherLage befand sich die Regierung, wenn bei einemmöglichen Todesurthcile die Vollziehung nunherankam? Alle diese Betrachtungen, welche späterwenigstens thcilweisc von dem Herzog von Brogliound von Thiers auf der Rcdnerbühne entwickeltwurden, um den von der Rcgieruag gefaßtenEntschluß, die Herzogin nicht vor Gericht zustellen, zu erläutern; alle diese Betrachtungen
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