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laden dienend. Derartig angelegt sind die drei alten Schlachthäuser inGlasgow, die Schlachthöfe in Dundee, Aberdeen und Newcastle unddie Etablissements der Abattoir -Company zu Liverpool, sämmtlicliveraltet, schmutzig und mangelhaft eingerichtet.
Die englischen Städte können das Recht zur Erbauung öffentlicherSchlachthäuser und zum Verbot aller Privatschlächtereien nur durcheine Parlamentsacte erhalten.
Bis jetzt ist dieselbe nur für Edinburg gegeben, wo demgemäfszwei Schlachthäuser aus städtischen Mitteln erbaut sind.
Nachstehende Zeichnung und Beschreibung von einem derselbenzeigen, wie wesentlich die herkömmlichen Einrichtungen festgehaltenund nur dem heutigen Bedürfnifs entsprechende Erweiterungen und Ver-besserungen getroffen worden sind.
Jetzt gerade werden in den meisten Städten Grofsbritannien’s Vor-lagen zur Concessionirung öffentlicher Schlachthäuser bearbeitet, derenNutzen und Nothwendigkeit allgemeine Anerkennung gefunden. Dochmacht das englische Gesetz durch die Sorgfalt, mit welcher jedes Pri-vatrecht geschützt und jeder Privatanspruch berücksichtigt wird, dieErreichung der Acte ebenso schwierig wie kostspielig.
Frankreich und, seinem Beispiel folgend, Belgien sind allen übri-gen Ländern in Bezug auf communale Anlagen weit voraus. —
Die Einrichtung öffentlicher Schlachthäuser aus communalen Mittelnwurde im Jahre 1807 von dem Kaiser decretirt, als die Verhandlungenzwischen den Schlächtern und den Behörden der Stadt Paris zu keinemErfolge führten.
Paris , welches damals 577,000 Einwohner zählte, begann sofortdie Erbauung der 5 Abattoirs: Montmartre , Ville juif, Menilmontant,Grenelle und du Roule, welche bis auf die neueste Zeit in Gebrauchgeblieben sind.
Kaum vollendet, wurden diese Schlachthäuser als Militairhospitaleeingerichtet, um einen Tlieil der zahllosen Verwundeten unterzubringen,mit welchen in den Jahren 1813 und 14 der Rückzug der kaiserlichenArmeen alle Krankenhäuser Frankreich’s überfüllte. Erst 1818 wurdensie ihrer eigentlichen Bestimmung zurückgegeben, welcher sie von vorn-herein so glücklich entsprachen, dafs sie bis auf den heutigen Tag dieMuster aller derartigen Anlagen geblieben sind.
Die allgemeine Anordnung ist wesentlich dieselbe bei den spätererbauten Schlachthäusern von Rouen, Versailles, Strafsburg und Mar-seille, von Brüssel, Mecheln und Wien , ebenso bei den in neuesterZeit zu Lyon und Mailand vollendeten und dem noch im Bau be-griffenen Abattoir central zu Paris , wie eine Vergleichung der beige-fügten Pläne dieser Anlagen auf den ersten Blick zeigt.
Die Fortschritte beschränken sich lediglich auf zweckmäfsigereEinrichtung einzelner Räume.
Mit glücklichem Griff ist damals ein Typus geschaffen worden,dessen Vorzug in seiner für alle Verhältnisse passenden Brauchbarkeitbesteht.
Die deutschen, schweizer und englischen Schlachthäuser sind denalten Zunftverhältnissen entsprechend gebaut und eingerichtet. Diefranzösischen dagegen von vornherein unter Voraussetzung gänzlicherAufhebung aller Privatschlächtereien zu allgemeiner Benutzung be-stimmt und demgemäfs versehen mit allen den Einrichtungen, welchezur Unterbringung des Schlachtviehs zum Schlachten, zur Zubereitungdes Fleisches und zur Nutzbarmachung der Abfälle erforderlich sind.Den Anforderungen städtischer Verwaltung und polizeilicher Ueber-wachung ist dabei ebenso Rechnung getragen, wie den Bedürfnissendes Publicums, welches befreit worden ist von dem lästigen Betriebder Privatschlächtereien, von dem nachtheiligen Einflufs, den zünftigeOrganisation auf die Fleischpreise übte und von den Gefahren, welcheMangel an ärztlicher Untersuchung der Beschaffenheit des Fleischesund der Gesundheit der Sclilachtthiere herbeiführte.
Eine französische Schlachthaus-Anlage (abattoir ) umfafst eine grofseAnzahl selbstständiger Baulichkeiten, bedarf daher eines ausgedehntenTerrains. —
Die Rücksichten auf freie, dem Luftzuge ausgesetzte Lage, guteEntwässerung, leichte Zugänglichkeit, Entfernung von belebten Stadt-theilen bestimmen die Wahl des Platzes.
Die Haupttheile der Anlage sind:
1) Der Viehhof (parc aux boeufs), in welchen das ankominendeSchlachtvieh eingetrieben, einer ärztlichen Besichtigung, auch derSteuer-Controlle unterworfen wird. — Der Viehhof liegt am bestenin der Mitte des Grundstücks, mit starken hölzernen Barrieren ein-gehegt, mit Bäumen umpflanzt und mit Wasser-Bassins zum Tränkender Thiere versehen. Gewöhnlich nimmt er nur Rinder auf; SchweineKälber und Hammel werden sogleich nach den Ställen getrieben.
2) Die Ställe für Rinder (bouveries), Kälber und Schafe (bergeries)sind erforderlich für alle Thiere, welche nicht am Tage ihrer Ankunft
geschlachtet werden können. Da die Viehmärkte gewöhnlich zweimalin der Woche abgehalten werden, so versorgen sich die Schlächter auf3 bis 4 Tage mit Schlachtvieh. Hiernach läfst sich die Gröfse deserforderlichen Stallraumes berechnen, indem für ein Stück Rindvieh40 Quadratfufs Standfläche und 10 Quadratfufs Gang, für ein StückKleinvieh überhaupt 10 Quadratfufs und für ein Schwein 20 Quadrat-fufs Stallraum berechnet wird.
Ueber den Ställen sind Futterböden (greniers), gewöhnlich durchVerschläge in kleine Abtheilungen geschieden, in welchen die Schläch-ter getrennt ihre Vorräthe bewahren, oder ganz offen, wenn die Ver-waltung des Schlachthauses die Fütterung der Thiere gegen Vergüti-gung übernimmt.
3) Die eigentlichen Schlachthäuser (echaudoirs) stehendurch breite Strafsen getrennt parallel den Stallgebäuden. In denältern Anlagen sind sie einzeln, in den neuern je zwei und zwei soangeordnet, dafs zwischen ihnen ein pp. 30 Fufs breiter offener oderüberdeckter, jedesmal aber durch Gitter abgeschlossener Hof bleibt.
Die Schlachthäuser sind in Kammern getheilt, deren Gröfse zwi-schen 100 und 600 Quadratfufs wechselt. Meistentheils haben sie450 Quadratfufs bei 30 Fufs Länge und 15 Fufs Breite.
Die Höhe richtet sich nach Material der Decke und nach klima-tischen Verhältnissen. 15 Fufs möchte das geringste zulässige Maafssein. Jede Kammer hat zwei 5 bis 6 Fufs breite Thüren, von deneneine nach der Strafse, welche das Schlachthaus von dem Stallgebäudetrennt, die andere nach dem Hofe zwischen je zwei Schlachthäusernführt.
Vermittelst einer an der Wand befestigten kleinen Winde mit ein-fachem Vorgelege werden die getödteten Thiere an Krummhölzern oderHaken hängend aufgezogen. Die Ketten oder Taue laufen über Rollen,die auf zwei Balken etwa 12 Fufs über dem Pflaster beweglich nachder Längen-Axe des Raumes liegen.
Am Fufsboden, welcher mit Gefälle nach einer Senkgrube abge-pflastert oder asphaltirt ist, sind Ringe zum Durchziehen des Taues,mit dem der Kopf des zu schlachtenden Thieres herabgezogen wird,um ihm sicher den tödtlichen Schlag zu geben.
Die übrige Einrichtung der Schlachtkammer beschränkt sich aufzahlreiche lange Wandhaken, einige Bordbretter und einen Wasser-Auslals.
Schafe und Kälber werden gewöhnlich auf dem Hofe zwischenden Schlachthäusern entweder auf hölzernen oder steinernen Böckengeschlachtet, abgehäutet und ausgeweidet.
Ueber den Schlachtkammern sind manchmal luftige Böden zumTrocknen der Häute.
Die für eine Stadt erforderliche Zahl der Schlachtkammern richtetsich zwar nach der Zahl der Schlächter, doch kann im Allgemeinenaus vorhandenen Anlagen hergeleitet werden, dafs eine Kammer von450 Quadratfufs in grofsen Städten auf 4 bis 5000 Einwohner zu rech-nen ist.
4) Das Schweine - Schlachthaus (abattoir des porcs) mitStällen (porcheries) und dem Senghause (brüloir) bildet eine getrennteAbtheilung des ganzen Schlachthofes.
Da später die eingehende Beschreibung eines der grofsen Schweine-Schlachthäuser zu Paris folgt, so genügt vorläufig die Bemerkung, dafses französischer Gebrauch ist, die Thiere durch einen Schlag mit eiser-nem Hammer zu tödten und die Borsten mit Strohfeuer abzusengen.Beides geschieht in dem brüloir, einem einzeln stehenden überwölbtemoder mit offenem Holzdach versehenen hohen leeren Gebäude.
Das getödtete Thier wird einfach auf einen Haufen brennendesStroh geworfen.
Die englischen Patentöfen sind in Frankreich gänzlich unbekannt.
Das Sengen mit Strohfeuer erfüllt nur sehr mangelhaft seinenZweck und ist oftmals nachtheilig für das Fleisch, welches ganz un-gleichmäfsiger Hitze ausgesetzt wird.
5) Die Kaldaunen-Wäsche oder das Brühhaus (triperie), einRaum mit Bottichen von Holz oder Stein zum Waschen der Einge-weide und Kesseln zum Kochen der kurzen Theile geschlachteter Thiere.
Reichliche Versorgung mit kaltem und warmem Wasser, gepflaster-ter Fufsboden mit genügendem Abflufs, Nähe der Dungstätten undkräftige Lüftung sind die Bedingungen für Anlage des Brühhauses.Das Waschen und Zubereiten der Eingeweide ist die unsauberste Ar-beit in einem Schlachthause und verbreitet die übelsten Gerüche.
Für die Gröfse des Raumes läfst sich kaum irgend eine mafsge-bende Zahl feststellen. 1000 Quadratfufs möchte die geringste Flächefür die Kaldaunen-Wäsche eines kleinern Schlachthauses sein.
6) Gewöhnlich werden in demselben Gebäude die Räume für dasSchmelzen des Fetts und Verarbeiten des Blutes untergebracht.
Die Fettschmelzen (fondoirs) gehören in Frankreich zur ersten