VonLudw. XIV. bis Friedr. d. Gr. -1786. 221
allein als reellen Verlust betrachtete, bestimmte sichdadurch der höchste Zweck der StaatSwirth-schaft, da selbst alle Beförderung der Industrienur Gelderwerb jur Absicht haben sollte; unddie ewige Wahrheit: daß alle producirende Thätig-keit nur in dem Maaße wahrhaft nützt, als sie derBeschaffenheit deü Landes, und den Bedürfnissenund Verhältnissen der Nation angemessen ist, undkeine nützlichere Anwendung der Kräfte dadurch ge-hemmt wird, — außer Augen gesetzt ward. In-dem man den ganzen Gesichtskreis der Staatswirthrschaft auf eine so unglaubliche Weise beschränkte,floß daraus eine ganze Reihe der verkehrtesten Maaß-regeln, die desto drückender wurden, da über ihreRechtmäßigkeit, ja selbst über ihre Klugheit, kaumein Zweifel entstand.
Wenn das Vermögen einer Nation in ihren Güternbesteht, so besteht der (materielle) Reichthum einer Regie-rung allerdings vorzugsweise in ihren, baaren Gelde, weilsie dessen vor Allen zu ihren Zwecken bedarf. So wardVermehrung des baaren Geldes Hauptzweck der Staats-wirthschast in den Augen der Regierungen; aber entschuldigtdieß die falsche Ansicht von dem Reichthum der Nation?
Z. Si>^ beschränkt die Ansicht von dem Wesenbes Nationalreichthums blieb, so beschränkt bliebauch natürlich die von den Quellen desselben.Bergwerke und Geldgewinn vom Auslande galtenallein dafür. Indem man ein Fabriken- und See-handel