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1800
Entschlüsse darauf zu baue»/ ist unter dem StaatS-zweck bedingt, und daher rechtmäßig einer Ein-schränkung empfänglich. Die Gewalt deS Sraa-tes soll nicht blos überhaupt im Staatsgebiete,sondern allenthalben im Lande die Höchste seyn.Verhält eS sich anders, existirt eine Gewalt imStaate, welche über politische Gegenstände Be-schüsse faßt, und sie der amtlichen Gewalt auf-dringen will, so giebt eS keine Regierung, keinAnsehen der Gesetze mehr.
Dez. 13. Die patriotische Gesellschaft in Lausanne wirdvon der Regierung aufgehoben.
1801
Januar Der Vollztchungsrath läßt die Anzeige der fran-zösischen Regierung von der Anerkennung der hel-vetischen Republik durch den Lüneviller-Fricdcndurch 60 Kanonenschüsse verkünden.
Der Minister des Innern geht nach PariS, umdas vom VollziehungSrathe mit dem Constitu-tions-Comire entworfene VerfaffungSprojekt demersten Consul zu überbringen.
- 26. Obrist Wyß überschickt der Regierung seinen an
den Consul übersandten Entwurf.
Febr.11. Der französische Gesandte fragt den PräsidentendeS gesetzgebenden RatheS: ob derselbe von demder französischen Regierung übersandten EntwurfKenntniß habe, und ob die Grundsätze der Ein-heit ihre Grundlage sey? Der Präsident beant-wortet Ersteres mit Nein , Anderes mit Ja, abermit Kantonalkompetenzen.
Jul. 13. Er dekretirt eine ausführliche Anleitung für dieKantonStagsatzungen in Rücksicht der ihnen auf-getragenen Geschäfte.
Spt. 7. Eröffnung der Tagsatzung. Der Präsident deSVollziehungSrathcs läßt sogleich einen Präsiden-ten aus der Versammlung ernennen, ehe zuvordie Vollmachten untersucht worden waren.
Okt. 8. Die Repräsentanten von Uri, Schwyz und Unter-walden treten mit Protestationen gegen die Ein-heit aus.
- 17. Zwölf andere Mitglieder folgen ihnen.
25, 26. Annahme der Verfassung und Wahl deS ScnatcS.
- 28. Dreizehn Mitglieder der Gesetzgebung und' die
Minorität des Vollziehungsrathes lösen die Tag-satzung und ihre Beschlüsse mit Hülfe der fran-zösischen Gewalt auf. — Schwerlich werden Je-