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Encyklopädie der Forstwissenschaft / von G.W. von Wedekind
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Die Forstwissenschaft.

§. 13. Vom Niederwaldbetricbe.

Der Betrieb, bei welchem der Bestand in dem Alter genügender Ausschlag-fähigkeit nächst dem Boden gefällt wird, nm, so viel möglich, seine Verjüngungdurch Stock- und Wurzelausschlag herbeizuführen, heißt die Niederwald-wirthschaft (m. s. deren Schlagführung §.36.). Er trägt diesen Namen, weilin dem erwähnten Alter der Bestand bei Weitem noch nicht die Höhe desHochwalds erreicht, und wird, des wesentlich damit verbundenen schlagweisenAbtriebs wegen, auchSchlagholz"-Betrieb genannt. In der kürzeren Zeit,welche man nur bis zur Hauptnutzung zu warten nöthig hat, somit auch indem geringeren Materialkapitalserfordernisse (8. 11. Nr. 2.) und in der, ver-hältuißmäßig größeren Fläche des Jahresschlags liegt eine Hauptveranlassungdieser Betriebsart und ihrer Annehmlichkeit bei kleinem Laubwaldbesitze. Nächst-dem bieten mitunter größeres Bedürfniß an Reisholz, Zweck der Rindengewin-nung (m. s. §. 44.), oder der Uferbefestigung, Seichtigkeit des Bodens, Vor-handensein der zum Stockausschlag vorzüglich geeigneten Holzart (z. B. Weide,Aspe, Linde, Nr. 5. des 8- 6.), Rechtsverhältnisse u. s. s. Gründe dar, welcheden Niederwaldbetrieb vor dem Hochwaldbetriebe empfehlen. Er bat bei unserenbesseren Laubholzarten im jährlichen Durchschnitte beiläufig nur die Hälfte desHochwaldcrtrags und den Nachtheil der leicht in Folge des öfters wiederkeh-renden Abtriebs eintretenden Bodeuverschlechrerung.

§. 14. Vom Mittelwalddetriebe.

Mittelwald nennen wir den Wald, welcher auf derselben Fläche ausHoch- und Niederwald zusammengesetzt ist, d. h. einen Niederwald, in welchemplenterwaldähnlich so viel Oberholz übergehalten wird, als mit dem Gedeihendes Stockausjchlags verträglich und zur Erzielung der beabsichtigten stärkerenHolziortimente erforderlich ist. Man nannte den Mittelwaldbetrieb daher früherCompositionsbetricb." Die Abstufungen in der Zusammensetzung sind mannig-fach, erheischen aber eine dem Zweck der vereinigten Betriebsarten entsprechendeOrdnung. Die Schwierigkeit der Erhaltung dieser letzteren und der Vermei-dung der Nachtheile, welche das Uebermaaß von Obcrholz dem Niederwald unddie Minderzahl von Oberständeru dem Zwecke des Compositionsbetriebs zufü-gen, sind die bauptsächlichen Schattenseiten dieser Betriebsart, welche in ihrerrationellen Ausführung den Vorzug bedeutend höheren und vielseitigeren-Ertragsvor dem Niederwald hat, folglich unter Umständen, die diesen letzteren empfeh-len (namentlich bei kleinem Waldbesitze oder anderweitig drängendem Bedürf-nisse), unter Voraussetzung regelmäßiger sorgfältigster Behandlung, vorzuziehenist und mitunter einen Weg darbietet, den Ucbergang vom Nieder- zum Hoch-wald zu vermitteln, oder die Rückkehr zu letzterem zu erleichtern. (M. s. 8> 37.).

§. 15. Von der Kopfholz- und Schneidelwirthschaft.

Wenn die dazu geeigneten Holzarten (Weiden, Pappeln, Hainbuchen u. s. f.,m. s. Nr. 5. des 8- 6.) nach Erreichung der geeigneten Stärke wenigstens 4,(meistens 12) Fuß über dem Boden abgehauen werden, um einen Wiederaus-schlag oben am Stamme (am Kopse) zu veranlassen und durch periodischen Ab-hieb dieses Ausschlags in Zeiträumen von wenigen Jahren eine Holznutzung zuerhalten, so nennt man dieß Kopfholzwirthschast. Wenn der Abhieb desoberen Stammtheils entweder unterbleibt oder in größerer Höhe geschieht undhauptsächlich die Holznutzung durch Abhieb und Abschneiden der Seitenästc be-wirkt wird, so nennt man dieß Schneidelwirthschaft, zu welcher sich vorzüg-