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Bei» Holzanbau.
2) Reihensaat, je nach der Breite und Tiefe oder Wendung, in derman den Boden bearbeitet, Rinnen-, Riefen-, Streifen- oder Mulden- oderGraben-Saat, hat den Vorzug größerer Samenersparniß und größerer Be-stimmtheit in der Verthcilnng der Pflanzen, gestattet eine desto sorgfältigereBehandlung der Reihen, erleichtert die Pflege nach der Saat, erleichtert über-dieß bei Verbindung mit landwirthschaftlichcr Zwischennutzung deren Erndte undgewährt in manchen gefährlichen Standorten den Pflanzen ein sicheres Gedei-hen. Auch veranlaßt die Riefensaat auf Boden, wo die Zubereitung mit vielerArbeit verbunden ist, eine Verminderung derselben.
3) Stellensaat, je nach Größe und Tiefe der besäeten Stellen, Steck-,Plätze-, Platten-, Stufen- (Kanten)- oder Locher-Saat, übertrifft die Riefensaatmeistens an Ersparniß von Arbeit und Samen, an Ab- und Zuthun der Größeder Saatstellen je nach dem Gras- und Unkränterwnckse rc., in der Wahl dereinzelnen geeignetsten Stellen (z. B. auf felsigem Boden), in dem minderenAbgang durch Mäuse- und Vogelfraß; wo diese Momente nicht vorwalten, istihr in Rücksicht auf Gleichmäßigkeit der Vertheilung und sonstige unter (2)erwähnte Vortheile die Reihensaat vorzuziehen.
4) Bei vermengten Saaten ist das nach Nr. 2. des §. 18. und demSchlüsse des §. 21. zu bcmcssende Verhältniß der Mischung zu befolgen undbei erheblichem Unterschiede der gröbere Samen, welcher die stärkere Bedeckungerfordert, zuerst zu säen.
5) Auf vorerst ungünstigem Boden kann durch Beisüllen von fruchtbarerErde und Asche in die Reihen und Stellen des Keimbettö das Gedeihen sehrwesentlich befördert und mit einer nicht sehr großen Menge von Füllende schonviel geleistet worden. Bcgießcn ist nur bei minderer Ausdehnung der Kultur-flache und Nähe des Wassers zu rathen. Nach Umständen (in Forstgärten rc.)lohnen sich ffgar Bewässerungsanlagen. Ini klebrigen finden die Mittel desFeldbaues zur Pflege der Saaten analoge, nach den Eigenheiten und der Aus-dehnung des Waldbaues modistcirte Anwendung. Bei der Gras- und land-wirthschaftlichcn Zwischennutzung kommen wir auf einige derselben zurück. —Wegen des Schutzes verweisen wir auf §. 56. rc.
8.23. VcrhLlnnssc der räumlichen Pflanzenverthcilung und Pflanzcnmcnge.
1) Die freiere Wahl und die Bestimmtheit in den räumlichen Verhältnis-sen ist nach Nr. 5. des §. 16. ein Hauptvorzug der Pflanzung im Allgemeinen.Die „regelmäßige" Pflanzung hat aber vor der „unregelmäßigen" noch mancheVorzüge, z. B. gleichmäßige Vertheilung des Lust- und Bodenraumes, mindereKosten, genauere Voransbcstimmnng dieser und der Pflanzenmenge, leichteresNachbessern, zulässigere Grasnutzung n. dgl. Grundformen derselben sind: dieReih enPflanzung, bei welcher die Entfernung der Reihen größer ist, als diePflanzweite in denselben; die Staffel Pflanzung, eine Abart der Rcihcnpffan-znng, worin die Reihen an regelmäßig alternircndcn Stellen unterbrochenwerden; die Quadrat- oder Vier Pflanzung, bei welcher die Pflanzenreihenund Pflanzweiten gleich sind nnd ihre Richtungen sich in rechtem Winkel durch-schneiden: die Verb and Pflanzung, bei welcher die Pflanzen in der Mitte ihrerNebencntfcrnnng einander gcgcnnbergesctzt werden, insbesondere Dreipflanzung,wenn die Pflanzen in jeder der sich durchschneidenden Richtungen glcichweit voneinander abstehen, die Pflanzpnnkte also gleichseitige Dreiecke bilden, Fünf-pflanzung (tzumeunx der Römer), wenn in der Mitte der Quadrate der Vier-Pflanzung noch eine Pflanze gesetzt nnd so durch je drei Pflanzpunkte ein gleich-