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Encyklopädie der Forstwissenschaft / von G.W. von Wedekind
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Die Forstwissenschaft.

§. 32. Von den Kahlschlagen und der Verjüngung auf d e nsel b e n.

Unterkahlem Abtriebe" oderKahlschlag" versteht man die gleichzeitigeFällung sämmtlicher Stämme auf der bestimmten Fläche für den Zweck derHauptnutzung. Aus dieser Worterklärnng erhellen schon die Vorzüge, welcheder Kahlschlag für Einfachheit und Ordnung des Betriebs hat; sie sind, inVerbindung mit den Vortheilen einer vollständigeren Wurzelholznutzung undmit entsprechender Verjüngung oder alsbaldigcm Wiedcranbau mit Holz, sosehr bedeutend, daß nur Eigenheiten der Holzart, des Standorts und derBenutzung, wie wir sie bereits unter (1) des §. 16. andeuteten und im §. 33.weiter besprechen, von der Regel des Kahlschlags eine Ausnahme rechtfertigen.Noch überwiegender sind freilich jene Vortheile da, wo eine Verbindung mitlandwirthschaftlicher Zwischennutzung stattfinden kann.

2) Wo der Kahlschlagbctrieb im Hochwald als Regel besteht, ist dienatürliche Verjüngung (§. 16. Nr. 1.) nur Ausnahme. Sie geht mitunterdem Kahlschlag zufällig voraus, wenn dessen Stellung nicht allein die Samen-erzeugung beförderte, sondern auch licht genug war, um bei empfänglichemBoden tue Entwickelung eines genügenden Nachwuchses zuzulassen, worauf nunetwa deßhalb bei den hier vorausgesetzten Oertlichkeiten und Holzarten bald-möglichst der Kählschlag folgt, wenn es in Absicht liegt, jenen Nachwuchs zurVerjüngung zu verwenden. Die natürliche Verjüngung tritt aber, wo sie beiocni Kahlschlagbetricb beabsichtigt und möglich wird, gewöhnlich erst nach demAlstriebe ein durch Besamung vornstehenden Orte" (so wird der nächst an-Mnzende mannbare Bestand genannt), setzt somit für diesen Zweck eine Holz-est, welche genügend weitfliegenden Samen <wie z. B. unsere gewöhnlichen

ladelholzer, die Birke, Erle, Ulme, Esche, Ahorn, Hainbuche) hat, überdieß'aber das Zusammentreffen einer genügend reichlichen Samcnerzeugung mit demempfänglichen Boden einer nicht zu breiten Schlagfläche voraus. Zur Beför-derung dieses Zusammentreffens hat man Führung schmaler Schläge, auchAbwechseln von abgeholzten mit noch bestandenen Streifen (Wechsel- oderCoulissenschläge) und dgl. empfohlen. Indessen führen diese zu ungenügendzum Ziele und wird bei hohem Bestände überdieß der Zweck bei jenen Wech-selschlägen durch Windschaden zu sehr beeinträchtigt, so daß man die Wechsel-schläge nur in ganz schmalen Streifen für Krummholzkiefern (Legforchcn) undStranchholzbestände des Hochgcbirgs nach Umständen empfehlen kann. Saatund Pflanzung nach §§. 20. bis 27. find also für Kahlschläge die regelmäßigenMittel der Verjüngung und müssen ihnen, wo nur immer möglich, sogleichunmittelbar nachfolgen.

Die Norme» für Bestimmung der jährlichen Schlaggroße gibt die Bciriebseinrichtnng, da-her auf Nr. 3. des 8- 72. und dir. 5. des 8. 74. hingewicien wird. Es gehört zu den Vorzügendes Kahlschlagbetriebs, das; er die Wirthschaft nach Zahrcsschlägen und nach der Fläche inähnlicher Weise, wie der Niederwald, erleichtert.

3) Das Ueberhalten einiger gesunden, schlanken Stämme, um sie denfolgenden Umtrieb erleben und zu starken Sortimenten heranwachsen zu lassen,4 bis 6 auf den Morgen, ist bei übrigens kahlem Schlag immerhin räthlich,wenn und wo sie dem Windfalle nicht zu sehr ausgesetzt sind.

§. 33. Von den Schlägen und der Verjüngung mit stufenweisem Abtriebe.

1) Derstufenweise" Abtrieb besteht darin, daß die Stämme des Schlags,worin die Hanptnutzung stattfinden soll, nicht gleichzeitig, sondern mittelststnfenweisen Aushiebs zum Abtriebe gelangen, 'um durch die Stellung dereinstweilen stehen gelassenen Stämme die Besamung und den zur Entwickelung