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Die Forstwissenschaft.
bedeckt, so erfolgen Nachhiebe, als Zwischenstufe zwischen dem Anhieb und Ab-trieb, „Lichtschlag" genannt, je nach dem Schutzbcdürsuiß der Holzart und dessenSteigerung durch den Standort. Der Lichtschlag findet bei der Buche undWeißtanne gewöhnlich erst nach drei bis fünf Jahren statt, bei Eichen »ach zweibis vier Jahren, bei Kiefern nach ein bis zwei Jahren; er wäre bei diesen undden anderen Holzarten (Buche und Weißtanne ausgenommen) ganz entbehrlich,wenn nicht die Entstehung der Pflanzen unter Oberstand die Vermittelung desUebergangs zur Freiheit durch eine Zwischenstufe räthlich machte. Indessen ge-nügt Eine Zwischenstufe bei den meisten Holzarten und folgt ihr binnen weiterenein bis drei Jahren der Abtrieb, während die Buchen und Weißtannenje nach dem Fortschritte und Gedeihen des Nachwuchses die Nachhiebe gewöhn-lich in einigen Abstufungen erfordern und der Abtrieb erst sechs bis zehn Jahre *)nach geschehener Besamung eintritt. Während des Vcrjüngnngszeitranms kannein und derselbe Schlag sich an verschiedenen Stellen gleichzeitig auf verschie-denen Stufen, je nach Beschaffenheit seines Nachwuchses befinden.
5) Sowohl bei der ersten Stellung des Anhiebs, als bei den Nachhieben,dienen Ausästungen zum Ausfeilen, znm genaueren Anpassen der bleibendenBeastung an den beabsichtigten Grad der Beschattung (m. vgl. oben §. 30.).
6) Sehr mannigfach sind die Abänderungen, welche, nächst den bereitsangedeuteten Momenten, die Lage (§. 2.) und Bodenbeschaffenhcit in demStellen des Schlags und der Nachhiebe veranlaßt, da das Bedürfniß vonSchutz und Schatten mit den Gefahren von Hitze, Kälte, Dürre, widrigenWitterungsznfällcn, von GraSwuchs u. dgl. zunimmt und der Verjüngungszcit-ranm sich nach Umständen bis zu 15, ja 20 Jahren verlängert. Die geringereBedeutung dieser Gefahren auf Bergen von mäßiger Höhe, als in Ebenen (woz. B. Spät- und Nachsröste rc. öfter schaden) macht auf jenen eine lichtereStellung der Schläge und eine frühere Vornahme des Abtriebs häufig zulässig.Auf Sommerseitcn wird der Schlag gewöhnlich dunkler gestellt, als auf Winter-festen u. s. f.
7) Die Verschiedenheiten im vorhandenen Bestände erfordern eine sorg-fältige Abwägung der Mittel, die er darbietet, um aus ihm die für den bereitsangegebenen Zweck geeignete Stellung, Beschattung und Beschützung hervorzu-bringen. Hat man von dieser Stellung ein klares Bild und weiß- man, wasmau will (unter Anderem auch, ob mehr der Zweck der Besamung oder mehrder des vcrhältnißmäßigen Schattens vorwaltet), so wird man auch, je nachBeschaffenheit des vorliegenden Bestands, seiner Vollkommenheit, Unvollkommcn-heit, Regel- und Unregelmäßigkeit, seiner Mengnng anS verschiedenen Alters-klassen und Holzarten, ab- und zuzuthun wissen. Dichter Schatten ist wenigerräthlich als gleichmäßig verbreiteter und solcher, in dem Licht durchschimmertunh nach dem Stande der Sonne wechselt; darnach wähle man, was stehenbleiben, was weg soll, meide also auch zum Stehenlassen wo möglich z. B. allzu-starke, zu dicht bekrönte Stämme u. s. f. Soweit der Bestand in dergleichenFällen nicht zur natürlichen Besamung hinreicht (z. B. auch bei Verwandlungvon Niederwald in Hochwald rc.), muß die am Schlüsse von Nr. 3. Seite 45.und unter 10 erwähnte Nachhülfe alsbald oder früher eintreten.
8) Die größte Schwierigkeit bei Ausführung des stufenweisen Abtriebs(namentlich in kleineren Wirthschaftsganzcm) macht das Vereinbaren der Gleich-heit der jährlichen Ausbeute mit dem Eintreffen natürlicher Besamung und
") 10 Jahre — nicht, weil alle Pflanze» so lang des Schutzes und Schattens bedürfen,sondern weil sie im vorausgesetzten Falle nicht gleiches Alter der Entstehung haben.