Von der weiteren Zugntmachung des Holzes.
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der Fall ist. Das Bringen an die Wege geschieht gewöhnlich durch Tragen,Schiebkarren und Schlitten; schweres Blochhvlz wird gerollt, gewälzt und ge-schleift und zur Verminderung des Schadens dabei der Lottbaum ange-wandt. — Wenn im Gebirg der Ort, von welchem an gefahren oder geflößtwerden kann, zum Tragen oder Schleifen zu entfernt ist, liefern, nächst denSchlitten, Erd- und Holzrießen eine unerläßliche Hülfe. Da diese aber,theils schädlich, theils sehr kostbar in Anlage und Unterhaltung sind, so mußmau suchen, sie durch Ausdehnung des Waldwegbaues möglichst entbehrlich zumachen.
§. 51. Von Anlage und Unterhaltung der Waldwege.
Bei der Anlage müssen vor Allem Anfangs- und Endpunkt, nächst diesemdie intermediäre Richtung nach Maaßgabe des Gcfälls ins Auge gefaßt und,wenn es sich von Durchführung eines ganzen Wegsvstcms durch einen größerenWaldkomplex handelt, die Haupt- von den Nebenpnnkten, die Richtungen desständigen Gebrauchs von nur zeitweisem oder vorübergehendem Gebrauche unter-schieden werden. Dieser Unterschied ist überdicß bei Wahl der Breite derWege und der Sorgfalt ihrer Herstellung, der ihnen zu gebenden oder zuunterlassenden Decke von Steinen lChaussirung) wesentlich. Soweit es dieAbdachung, das beim Fuhrwerke geeignete Maximnm des Gefälls gestattet,sind die Nebenwege als „Schncißcn" (Gestell- oder Richtwcge) in geradenRichtungen rechtwinkelig sich durchschneidend und Parcellcn (Jagen oder Schnei-ßenquarticre) von 50 bis 100 Morgen einschließend, anzulegen. Für Abhaltenund Ableiten des Wassers, Entwässerung der Fahrbahn durch Neben- undSchlitzgräben n. s. f. ist, so weit nöthig, Sorge zu tragen. Die Leichtigkeit derAbfuhr bedingt einen Vortheilhaften Absatz so sehr, daß dieser schon sehr balddie Kosten jener reichlich einbringt.
Man sehe: >) Anleitung zur Flächcnanfnahmc u. s f., so wie zum Wegbane vonI. Aammincr, Darmstadt 1838; 2) Anleitung zum Waldwegban v. H. Karl, Stuttgartund Tübingen 1842.
§. 52. Bon dem Wegbringen des Holzes auf den Wegen, Schwemm-- und
F l o ß a nstalte n.
1) Die Fuhrwerke zum Transport auf der Achse bedürfen keiner beson-deren Konstruktion, welche jedoch in verschiedener Wehe jenem, zumal fürschweres Langholz, mit Nutzen angepaßt werden tann.^
2) Der Holztransport zu Wasser geschieht durch Schwemmen und Flößen,
ersteres mehr für Scheiter und Schrote, letzteres für Langholz. Er setzt an-gemessene Beschaffenheit der „Floßstraße" und zureichendes Wasser i» derselbenvoraus. Beides macht mitunter Kanäle, letzteres nach Bedürfniß Wafsersam-mclplätzc (Schwemm- und Floßteichc) mit Schwellungen (Klaußcn rc.) nöthig.An Stationen und am Schliche der Floßbäcbc sind Fangrechen und Ablage-plätze einzurichten. Der weitere Transport des Langholzes auf den größerenFloßstraßen geschieht durch Zusammenfügen der Floßstämme zu „Böden" unddieser zu Flößen. . .
Man sehe „Handbuch für Holztransport und Floßwc^cn von Jagerschmid. 2 Bde. mit Ab-bildungen. Karlsruhe 1827 und 1828."
Zweite Abtheilung.
Von der weiteren Zugutmachnng des Holzes und mehrerer anderer
W alderz eugnisse.
<ze nach den Conjumturen und den gewerblichen Verhältnissen, der Fortbildung der Wissen-schaft und den Beziehungen der WalLwirthschaft zu jenen wird zu weiterer Verarbeitung der