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Encyklopädie der Forstwissenschaft / von G.W. von Wedekind
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Organisation der Wirkungskreise.

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Schulunterricht, Verbesserung der Landwirthschast, bessere Bildung der Bau-handwerker, durch Austheilung von Modellen und durch Veranlassung leichtenAnkaufs besserer Koch- und Heizeinrichtungen die Ersparung von Holz, Streuund anderen Walderzeugnisscn sehr befördert werden.

2) In Gegenden, wo erhebliche Gewerbszweige mit Walderzeugnissen be-stehen, z. B. Sammeln, Ausklcngen und Zubereiten von Waldsamen, Gewin-nung von Lohrinden u. s. f., kann es räthlich werden, zur Erhaltung des demdauernden Gedeihen solcher Nahrungszwcige nöthigen Zutrauens für Verhin-derung von Fälschungen, für Gewährleistung guter Waare u. dgl. ähnlichePolizeiliche Maßregeln zu treffen, wie bei den Leinen-, Tuch- und anderenFabrikationszweigen.

3) Eine andere sehr ersprießliche Maßregel besteht in Abschaffung derPrivatbacköfen und Einführung der Gemeindebacköfen, wvdurch der Holzver-branch auf den vierten bis sechsten Theil vermindert, das Brod besser gebackenund noch andere Vortheile erreicht werden.

Man sehe meine Abhandlung hierüber in dein V. Hefte meiner neuen Jahrbücher derForstkunde, Mainz 1829.

4) Das Verbot des Wiederverkaufs des Brennholzes, welches unter demNamen Loos- oder Gabholz unentgeldlich oder um niederern Preis vertheiltwird, ist durch den Zweck dieser Vcrtheilung gerechtfertigt. Aehnliches gilt fürdas Verbot des Wiederverkaufs von Bauholz und anderen Walderzeugniffen,wenn die Mgabe unentgeldlich oder um geringeren Preis geschieht. Am bestenist aber hierbei die Aufhebung der unentgeldlichen Abgabe. (M. vergl. §.

Lweites Haupt stück.Forstorganisationslehre.

Bildung und Ordnung dcr Organe, deren die vollziehende Gewalt zur Aeußerung ihrerThätigkeit in Beziehung auf das Forstwesen bedarf. Diese Organisation mit Inbegriff der siebegründenden Gesetze wird auchForstvcrfassnng" genannt.Forstdircctionslchre" nennt mandie wissenschaftliche Erörterung der Grundsätze der Forstvcrfassuug und dcr Leitung der Forst-verwaltung, welche letztere Gegenstand des dritten Hanptstücks (§§. SS. bis 105.) ist.

Erste Abtheilung.

Organisation der Wirkungskreise.

Das Gebiet dessen, was die Staatsforstverwaltiing leisten soll, ist durch das Vorhergehendeund den eigenen Waldbesitz des Landesherr» und Staats begründet. Diese Leistung erforderteine angemessenere Organisation der Wirkungskreise in drei Stufen: erstens dcr unmittel-baren Waldaufsicht, zweitens dcr örtlichen Verwaltung und drittens der Leitung derVerwaltung und ihrer Einigung in einen Ccntralpunkt. Nach Bedürfniß und Ausdehnung desLandes tritt auch noch eine Theilung dcr zweiten Stufe mit Unterscheidung eines inspicirendenForstdicnstgrads ein.

§.90. Organisation des Forsischutzes.

Die Vollziehung der §§. 56. rc., sowie der §§. 82. rc., nach Umständenauch der §§. 88. rc. erfordert eine stete Aufsicht an Ort und Stelle, unddie Uebung dieser Aussicht Befugnisse zur Abwehr, zum Festnehmen, Pfän-den, Abnehmen entwendeter oder Beschlagnahme der Entwendung verdächtiger