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Des Ritters Fort. Sprecher v. Bernegg J.U.D. Geschichte der Kriege und Unruhen, von welchen die drei Bünde in Hohenrätien während der letzten Jahre heimgesucht wurden / [Fortunat von Sprecher von Bernegg] ; nach dem Lateinischen bearbeitet, durch Anmerkungen erläutert und unter den Auspizien der bündnerischen geschichtforschenden Gesellschaft herausgegeben von Conradin v. Mohr
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Der Bund zu Vazerol.

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Einige Gottshausgemeindeu gingen um das Jahr 1400 und 1471.später, 1419, gewisse gegenseitige Verpflichtungen unter sich ein.

Dann verbanden sich 1425 die Gottshausgerichte Oberhalbstein,Obervaz, Avers, Bivio, Bergün und Fürstenau mit dem grauenBunde.

Am Tage vor Auffahrt des Jahres 1440 verbündete sich dergraue Bund mit der Stadt Cur und den vier Dörfern.

Was die Bewohner der zehn Gerichte betrifft, so lebten diese imBesize ibrer Rechte und Privilegien, zufrieden und ruhig, unter dermilden und in gewisse Grenzen gezogenen Herrschaft der Frechermvon Vaz, welche, da sie zugleich ihre Gerichtsgenossen wäret, IhnenSchuz und Schirm angedeihen ließen. Ebenfalls Herrschaftsrechteüber einen Theil von ihnen, übten die Grafen v. Toggcnbrrg. AIsaber der lezte derselben, Friedrich v. Toggenburg, verstarb, das Erbein viele Theile sich zu zerstückeln und in Folge dessen mancherlei Ver-wicklungen nach sich zu ziehen drohte, schloffen die Gerichte Freitagsvor tlorpus äommi des Jahres 1436 ein ewiges Bündniß unter sich.

In der Folge verbanden sie sich dann 1450 mit dem Gotteslaus-bunde zu Cur und Donnerstags vor Mariae Empfängniß, m MonatMärz 1471, mit denen vorn obern Bunde.

In demselben Jahre 1471 fand die Vereinigung aller drei Vündein einen Staatskörper, auf ewige Zeiten, statt. Der Ort vo riesesgeschah, liegt im Gericht Belfort und trägt den Namen Vazerol."

Wie oben bereits bemerkt worden ist, hatten sich die Ritie: beiAusdehnung ihrer Grenzen bis Como, Trient und Verona, auch dieThalschaft Veltlin und die Grafschaften Cläven und Worms unter-worfen ; leztere wurden zwar von Publius Silius, den Kaiser Augastusgegen die Alpenvölker sandte, bewältigt, aber welche verschieienertige

A> Diese Verbindung will man als den eigentlichen allgemeinen BundLei Goltshausgerichle geltend machen, doch existiren keine Urkundendarüber und man muß sich mit der Thatsache, daß ein gegenseitigesBundesverhältniß nun einmal doch factisch bestand, begnügen.

Urkundliches existirt hierüber nichts. Die Annahme des JahreSI47l scheint mehr Tradition zn sein nnd ohne Laß man nothwendig aneine förmliche nnd ausdrückliche Verbindung durch Zusammenknickt undEidschwur an einem gewissen Orte denken muß, bleibt das Jahr 1471dennoch das Jahr der Verschmelzung der drei Bünde in einen Staats-körpcr, weil in eben diesem Jahre das lezte Glied der Kette geschlossenwurde, nämlich die Verbindung des obern Bundes mit den zehn Gerichten.