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Des Ritters Fort. Sprecher v. Bernegg J.U.D. Geschichte der Kriege und Unruhen, von welchen die drei Bünde in Hohenrätien während der letzten Jahre heimgesucht wurden / [Fortunat von Sprecher von Bernegg] ; nach dem Lateinischen bearbeitet, durch Anmerkungen erläutert und unter den Auspizien der bündnerischen geschichtforschenden Gesellschaft herausgegeben von Conradin v. Mohr
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Erneuerung der Erbeinigung.

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Im Jahre 1475 erhob der nämliche Erzherzog auf Veranlassungdes Hauptmanns auf Schlandersberg und Naudersberg mit demBischof und den Gottshausleuten eine Fehde, in welcher die Engadinergroße Tapferkeit an den Tag legten. b"

Endlich wurde die Sache auf Dazwischenkunft der Bischöfe vonTrient und Brixen beigelegt."

Im Jahre 1499 brach der bekannte, äußerst blutige Krieg zwischenKaiser Maximilian einer und den Eidgenossen und Bnndnern ander-seits aus, in welchem die Truppen des Kaisers innert fünf Monatenacht Niederlagen erlitten.

Dann folgte am 22. September der Friede zu Basel und zwarauf hauptsächliches Bemühen des Galleazzo Visconti, Gesandten Lud-wigs Maria Sfocza, Herzogs von Mailand.

Aus eigener Erfahrung zur Ueberzeugung von der Tüchtigkeit desVolks gelangt, schloß nun der Kaiser ein neues Bündniß mit demBischof von Cur und den drei Bünden und zwar auf zwanzig Jahre.Man nennt dasselbe die Erbeinigung.

Vor dem Ablauf derselben, noch am 15. December 1518, sorgtedieser vorsichtige Fürst, welcher alt und hinfällig sich fühlend, seinenVölkern einen festen Frieden mit den Bünden hinterlassen wollte, —dafür, daß die Erbeinigung auf ewige Zeiten hinaus erneuert wurde.Es umfaßte dieselbe von österreichischem Gebiete die Grafschaft Tirolund die vier Herrschaften diesseits des Arlberges: Feldkirch, Bregenz,Hoheneck und Pludenz; auf der andern Seite das ganze Gebiet der dreiBünde. Unter anderen Bestimmungen kömmt auch diejenige vor, daßjedem einzelnen Bunde jährlich fl. 200 Rheinisch zu vergüten seien. ^

«a Der sog. Hcnncnkricg.

b* Im Jahre 1479 fand am 3. Mai die Schlichtung eines andernHandels zwischen Erzherzog Siegmund und BischofOrklieb statt. Schieds-leute waren Graf Georg v. Werdenberg, Ulrich v. Brandts, und Peterv. Hewen, und ihr Spruch ging dabin, daß bei dem Eidschwur, den dieLeute im Schansigg, Curwalden und Lenz, dem Erzherzog zu leistenhätten, des Bischofs Neckte in den genannten Gerichten vorbehaltenbleiben sollten, ebenso das Kastvogteirecht über das Kloster Münster;die übrigen Anständc sollten durch Jodocus, Graf von Zollern, entschie-den werden. Dieser Spruckbrief findet sich aber nickt vor.

Zusaz des Verf.

62 Der wörtliche Inhalt dieses hochwichtigen und merkwürdigen Akten-stückes findet sich oben in Note 37. (Seite 22. u. ff.)