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Des Ritters Fort. Sprecher v. Bernegg J.U.D. Geschichte der Kriege und Unruhen, von welchen die drei Bünde in Hohenrätien während der letzten Jahre heimgesucht wurden / [Fortunat von Sprecher von Bernegg] ; nach dem Lateinischen bearbeitet, durch Anmerkungen erläutert und unter den Auspizien der bündnerischen geschichtforschenden Gesellschaft herausgegeben von Conradin v. Mohr
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Strafgericht zu Cur.

1617. i„'s Venezianische ab, wo er noch einige Zeit an der Grenze sichaufhielt.

Das zu Cur versammelte und von Luzius Beli, Bürgermeister zuCur, präsidirte Strafgericht erließ im Umfang des Gottshausbnudesalsbald seine Vorladungen. Die Gerichte desselben, welche das vene-tianische Bündniß angenommen hatten, wurden hoch genug um Gelbgebüßt. So mußte Bcegell Unterporta siebentausend Gulden bezahlen.Von jenen erstgenannten drei Hauptleuten wurden Couradin Plantaund Wolfgang v. Juvalta, jeder um fünftausend Goldgulden gebüßt.Man suchte auch Bapt. v. Salis, venetianischen Ritter um fünfhundertGoldgulden zu strafen, die Anschuldigungen aber waren theils falsch,theils gänzlich bedeutungslos. Unter jene gehörte auch, daß er zu Jlauzgegen den Wille» des Hochgerichts dem Padavin bebülflich gewesen sei,die Gemeinden einzeln anzugehen. Der Beklagte aber bewies durchZeugen, hiezu keineswegs die Erlaubniß gegeben zu haben. Ungünstigwirkte auch, daß er, als Padavin nach Soglio kam, die dahin füh-rende Straße hatte verbessern lasten und ihn selbst als Gast in seineWohnung aufnahm. Zulezt wurde Hartmaun Planta als Gönnerund Beförderer des venetianischen Bündnisses zu tausend GuldenStrafe verurtheilt und da nichts Stichhaltiges gegen ihn vorgebrachtwerden konnte, machte man es ihm unter Anderem zum Verbrechen,Barbndigo nach Zürich begleitet zu haben. Uebrigens vertheidigtensich sowohl er als Bapt. Salis tapfer gegen die Anschuldigungen desStrafgerichts.

Die Grundlage und Basis der ganzen Procedur war das im Jahre1612 in Zuz zu Stande gekommene Einverständniß, welches übrigensganz im Widersprüche mit dem Wortlaut des allgemeinen Bundsbriesesabgeschlossen worden war. Körperstrafe oder Verbannung wurde gegenNiemand ausgesprochen. Einige drangen darauf, daß auch gegen Joh.Flugi, Bischof zu Cur, verfahren würde. Bereits hatte man zu diesemZwecke sechs Anklagepunkte gegen ihn formirt, wounter der hauptsäch-lichste dahin ging, daß er den durch die Jlanzer Sentenz ihm aufge-legten Eidschwur nicht geleiste habe. AIs übrigens die Klage ange-hoben werden sollte, wollten verschiedene Richter in Ausstand treten,indem sie, als Lehcnsträger des Bischofs, wie sie sagten, an der Urthelkeinen Theil nehmen könnten. Andere, obwohl Evangelische, erklärtenöffentlich, den Bischof nöthigensalls mit den Waffen in der Hand gegenjede Bedrohung schüzen zu wollen. So unterblieb die Anklage.