Revision der Beschlüsse des Eurer Strafgerichts zu Ilanz. 67
bcgno, dessen Podesta Giori ein Katholik war. Dort verhandelte man 16 > 7.über Protestationen, neue Statuten, so wie das einzurichtende Gym-nasium. Unter dem Verwände Familienangelegenheiten zn regeln,reiste dann der Kanzler »ach Rom, wo er den Papst von Allem unter-richtete. Schon damals wurde unter Eingeweihte» voni VeltlinerMord und einer Auflehnung gegen das Joch der Bnnduer gesprochen.
Doch soll bei dieler Gelegenheit, wie ich es von glaubwürdigen Ka-tholiken horte und der Cauzler später selbst nicht lauguete, der Papstdie Worte geäußert haben: „Den katbolischen Glauben werde ich stetsvertheidigen, wegen des klebrigen sehet aber selbst zu, wir wollen keinenBrand in Italien anfachen. Lebt in Frieden und habt Geduld"
Die über das zn Cnr abgehaltene Strafgericht Beschwerde führen-den Gottshansgemeindcn hatten sich inzwischen an die Gerichte derbeiden andern Bünde gewandt und durch Abgeordnete derselben eineRevision der ergangenen Urtheile wirklich erlangt. Ein neues Gerichtwurde im December zn Ilanz versammelt (Discntis, Lngncz und: Räzüns waren die ersten, welche ihre Richter dahin sandten) und das^ Eurer Strafgericht zur Verantwortung vorgeladen. Da Niemand er-! schien, wurden alle zu Cnr Vernrtheilten losgesprochen, einzig die! Hauptlente in venetianische» Diensten erhielten eine leichte Geldbuße.
Das Strafgericht von Cnr versammelte sich aber nun von Neuem,
^ erklärte dasjenige zn Ilanz für ungültig und vcrnrtheilte Joh. Travers,
- Hartmann Planta und Jacob Cnrtabatti, welche die einzelnen Ge-meinden zu Gunsten des venetianische» Bündnisses angegangen, jedenj zn tausend Goldgulden Strafe. Diese wollten sich jedoch dem Urtheil! nicht unterziehen und die Wirthe drängten inzwischen um Zahlung.
j 2" Als im Jabrc 1603 die Ve.ste Fucntes zu bauen begonnen wurde,
! stellten Einige die Frage an den Papst Clemens V., ob sie nicht unteri leinen Anspiele» auch im Veltlin etwas versuchen dürsten, erhielten jc-!' dock eine abschlägige Antwort. Znsaz des Vers.
Weil aus dem Erlös der Strafgelder die ausgelaufenen Wirths-bauskosten bezahlt z» werden pflegten. An diesen mußten auch sonstLosgesprochene Theil nehmen. S. Jnvalt Denkw. S. 39, wo ein Richteralso spricht: „Ich finde niebt, daß gegen den Angeklagten scs war Joh.
Flori») irgend etwas bewiesen worden sei, um dcssenwillcn er verurtheiltwerden könnte; nichts deitoweniger sind viele Unkosten aufgelaufen; irgend-! woher muß Bezahlung erfolgen und dieß kann nur von Seite derjenigent geschehen, welche Vermögen bcjizcn; und so stimme ich ebenfalls dafür,
: daß er so und so viel Kronen zn den Unkosten beitrage."