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Der Proceß gegen Pompejus Planta.
1V18.
AIs Vertheidiger Zambra's war Commissarius Schmid v. Grüneckbestellt worden, welcher unter Anderm später schriftlich deponirte,Zambra habe das über Sonvig Gesagte nachher widerrufen, denselbenfür einen braven Mann erklärt, auch beigefügt, sein Verzicht überPlant« könne ihm vor keinem unparteiischen Gerichte schaden.Ueberhaupt habe er nur durch Versprechungen und Folterqualen be-wogen, so ausgesagt. Zwei der jüngeren Geistlichen hätten ihm Be-gnadigung in Aussicht gestellt, wenn er überhaupt nur etwas gegenPlant« eingestehe. Und in der That weder vor dem versammeltenGericht, noch vor den ander» Geistlichen und troz der dringendstenErmahnungen Einiger, namentlich Conrad Buol's, konnte er dazugebracht werden, sich selbst, wie er sagte und Anderen Unrecht zu thunund diesen Widerruf wieder zurückzunehmen. Andere wieder behaupten,es hätte derselbe vor Gericht und den Geistlichen, aus Furcht voreiner neuen Anwendung der Folter überhaupt keinen Widerruf gewagt.Ich begnüge mich, die Sache einfach zu erzählen und lasse jedem seinUrtheil frei. Den Tod erlitt er jedenfalls mannhaft, unter inbrün-stiger Anrufung des Heilandes.
Der zweite Proceß betraf den abwesenden Pompejus Planta.Seine Wohnung zu Paspels im Tumleschg war genau durchsuchtund einige Briefe und andere Papiere darin gefunden worden, soauch die Lehenbriefe des Hofs Strasberg auf Curwalder Gebiet,von Maximilian, Erzherzog von Oesterreich 1605 ausgestellt, inwelchen sich Planta eidlich zur Erfüllung der gewöhnlichen Lehens-pstichten verbindlich machte. Da nun derselbe auf dem Bundstagzu Davos, 1607, geschworen hatte, keinem Fürsten gegenüber eidlichverpflichtet zu sein, wurde ihm dieses jezt als Meineid zur Last gelegt.Doch reinigte sich später Pompejus bei Anlaß der zu Cur vorgenom-menen Revision der strafgerichtlichen Urtheile von diesem Vorwürfedadurch, daß er den Beweis führte, jenes Lehen vor verschiedenenJahren schon dem Hauptmann Benedict Thomas verkauft zu haben,wodurch er denn auch des Eides entledigt und quitt wurde. Ueberdießwar man in den Best; des Sbozzos eines Briefes gelangt, welchener im Jabre 1614, den 7. Aug., an den nämlichen Erzherzog Maxi-milian geschrieben hatte und in welchem cr ihm den Rath gab, durchernstliche Briefe an die Bünde oder durch andere ihm zur Hand
Am 14. August 1618. Anhörn I. 10.