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Des Ritters Fort. Sprecher v. Bernegg J.U.D. Geschichte der Kriege und Unruhen, von welchen die drei Bünde in Hohenrätien während der letzten Jahre heimgesucht wurden / [Fortunat von Sprecher von Bernegg] ; nach dem Lateinischen bearbeitet, durch Anmerkungen erläutert und unter den Auspizien der bündnerischen geschichtforschenden Gesellschaft herausgegeben von Conradin v. Mohr
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Drr Proceß gegen Pompejus Planta.

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liegende Mittel, auf welche leztere er zu günstigerer Zeit weitläufiger 1618zurückkommen würde, die Davoser (diese genießen bedeutende Privi-legien vor den übrigen Bündnern des Zehngerichtenbundes) zu zwin-gen, sich ausdrücklich Unterthanen Oesterreichs zu nennen. Zu Allemdiesem kam dann noch die allgemeine Anklage gegen Pompejus, ge-meinsam mit seinem Bruder Rudolf die verderblichsten Einverständnisseund Pratiken, (dieß war die damals übliche Bezeichnung dafür) mitauswärtigen Fürsten unterhalten zu haben, indem er gleichzeitig die-selben, um ihnen Geld abzupressen, auf die schlaueste und mannigfachsteWeise hinter's Licht geführt hätte. Auch habe er den Bundstag,die Beamten der Unterthanenlande, wie auch leztere selbst, zu tiranni-firen versucht. Dann wurden beispielsweise einzelne dieser Pratikenaufgeführt und namhaft gemacht.

Als Planta nun auf die Citation, welche mit einem Termin vondrei Wochen so wie allen gesezlichen Formalitäten versehen war, nichterschien, erließ man am 28. August ein Urtheil gegen ihn, zufolgewelchem er auf Lebenszeit aus dem gesammten Gebiet der drei Bündeverbannt wurde. Wer ihn lebendig in die Bünde liefere, solle tausendGulden, wer sein Haupt brächte, fünfhundert empfangen. Sollte eraber lebend in den Bünden gegriffen werden, so sei er, als bereitsverurtheilter Landesverräther, ohne jede weitere Procedur, sofort durchden Scharfrichter zu Viertheilen und seine Glieder an Kreuzwegen aufspizige Pfähle zu stecken. Seine Wohnung habe man zu schleifen undau deren Stelle zwei Schandsäule» zu errichten, sein gesammtes Ver-mögen endlich zu confisciren. Man ging noch weiter und bedrohteJeden mit der Todesstrafe, der ein Wort zu seiner Lossprechung fallenließe; — würde ihn ein Bündner in sein Haus aufnehmen, so hab«er lebenslängliche Verbannung und eine Buße von tausend Guldenverwirkt. Geschehe dieß aber von einer Gemeinde, so sei solche al»treulos aus dem Bunde zu schließen.

Sonntags den 1. Sept. wurde gegen den ebenfalls in Gewahr-sam befindlichen Nicol. Rusca, ^ Erzpriester zu Sondrio, der Proceßeingeleitet. Unter Anderem klagte man ihn an, mit Joh. Paul Quadriovon Ponte (Vater Doctor Prospers Quadrio) und Vincenz Gatts vonChiuro, beide Veltliner, Verabredungen getroffen zu haben, mittelsteiniger Meuchelmörder den Scipio Calandrin, evangelischen Prediger

" Von Locarno (lluxxsris) gebürtig. Anhörn I. 10.