Der Proceß gegen Rusca.
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Der Erzpriester läugnete sowohl dieß als anderes und brachtedurch seine gerichtlichen Vertheidiger, unter welchen von Protestantenauch der Oberst Joh. Gnler war, folgendes vor. Seit achtundzwanzigJahren wohne er zu Sondrio, sei stets den drei Bünden ergeben ge-wesen und wolle es auch ferner sein; er habe nie das Volk zum Auf-ruhr gereizt oder dasselbe ermähnt keine Waffe» gegen den König vonSpanien zu erheben, sondern im Gegentheil zur Treue und jeglichemDienste seiner bündnerischen Oberherren. Deß zu Zeugen rufe er alleseine Zuhörer auf. Dem Proveditor habe er sich niemals widerseztund lediglich um Milderung derjenigen Landesdecrete gebeten, welchezum Nachtheil der catholischen Kirche erlassen und erschlichen wordenseien. Was die Aussage des Michael Chiappini betreffe, so sei erso weit davon entfernt gewesen dem Scipio Calandrin Nachstellungenzu bereiten, daß er gegentheils mit demselben auf dem freundschaft-lichsten Fuße lebte und sie sich gegenseitig ihre Bücher zu leihenpflegten. Chiappinis Worte seien eitel, widersprechend und nichts-würdig, überhaupt ganz so, wie man sie von einem Manne erwar-ten könne, der sich zum Mitschuldigen eines derartigen Verbrechensmache. Warum man den Chiappini, als er, der Erzpriester im MonatDecember des Jahres 1608 (um die nämliche Zeit wurde Chiappiniunter der Landshauptmannschaft Johann's Korn v. Castelmur, zurViertheilung verurtheilt, auf dem Wege der Milderung enthauptet)ihn behufs Empfangnahme seiner Beichte im Gefängniß besuchte,nicht mit ihm confrontirte? (Der Landshauptmann hatte dieß damitentschuldigt, daß er eine solche Confrontation beider und die gefäng-> liche Einziehung des Erzpriesters, aus Furcht vor einem Volksaufstandj unterlassen mußte.) Zu Cur sei er endlich durch das conipctentei Gericht von jeder Anlastung freigesprochen worden,j Zu den evangelischen Geistlichen soll Rusca unter Andern, auch^ gesagt haben: „Wenn ich Euch so sehr ein Dorn im Auge bin, sot ächtet mich oder schickt mich auf die Galeeren, doch laßt mich nicht? foltern."
t Dennoch wurde er Sonntags dazu verurtheilt, dann dreimal, ohnet Anhängung eines Gewichts, emporgezogen, doch gestand er nichts,t zum öfter,, die göttliche und menschliche Barmherzigkeit anrufend. Ams Montag verhüllte man ihm das Antliz, damit Niemand ihm ein Zeichen^ zu geben vermöge und zog ihn zweimal, wieder ohne Gewicht, in dies Höhe. Er hatte schon das Bewußtsein verloren und kurz nachdem