Anordnung einer Revision desselben.
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zusammentretendes Gericht gestellt zu werden, wo sie auf öffentliche 1618.Sicherheit vertrauend, vor ehrliche und aufrichtige Männer erscheinenkönnten, um ihre Unschuld darzuthun und die Schliche ihrer Gegneraufzudecken. Sei dieß aber nicht möglich und bliebe ihnen nichtsübrig als auszuwandern, so möge man rufen: Wehe Rätien, Wehe,
Wehe!
Die Tusuer Gesandten antworteten durch ihren Wortführer Gre-gorius Meyer nur Weniges hierauf. Das Volk der drei Bünde seinur durch die dringendste Nothwendigkeit, die Freiheit aufrecht zu er-halten und zu bewahren, zur Abhaltung dieses Strafgerichts gezwungenworden. Unrecht gestehe übrigens Niemanden; aber die Tyrannei undGewaltthätigkeit, sowie die Verrätherci einzelner Personen sei iu'sUngeheure herangewachsen. Dieß gehe aus den stattgehabten Unter-suchungen genugsam hervor und Beispiele stünden zu Diensten. Siebäten, die drei Bünde und deren Freiheit sich empfohlen sein zu lassenund Verläumdern nicht ein allzu bereitwilliges Ohr zu leihen.
Mittelst Beschlusses wurde dann den Bandirtcu freies Geleit ge-geben und eine Revision des Gerichts angeordnet. Hiezn sollen dieevangelischen Orte nicht mitgestimmt haben, es waren aber die catho-lischen Stände in der Mehrheit. Der Beschluß wurde von den Eid-genossen den bündnerischen Gemeinden mitgetheilt und später von dencatholischen Orten noch die Drohung hinzugefügt, wenn dem Be-schlusse keine Folge geleistet und kein unpartheiisches Gericht aufgestelltwürde, so seien sie, der Tüchtigkeit ihrer Voreltern eingedenk, immer-hin un Falle, durch gesezliche Mittel die Widerspenstigen zur Hand-habung von Zucht und Ordnung zu nöthigen.
Das Tusner Strafgericht schrieb inzwischen unter öffentlichenSigel an den Erzherzog Maximilian von Oesterreich und ersuchtedenselben kraft und gemäß der Erbeiniguug den Rudolf Planta undseine Genossen, da solche geächtet seien, in seinen Staaten nicht duldenzu wollen. Der Hof zu Innsbruck sandte statt einer Antwort, einebloße Empfangsbescheinigung des Briefes und entschuldigte sich mitder Abwesenheit des Erzherzogs. Das gleiche Gesuch, jene Flücht-linge in ihr Gebiet nicht aufzunehmen, richtete das Tusner Straf-gericht auch an sämmtliche eidgenössische und besonders noch die catho-lischen Orte. Leztere aber, nachdem sie auf den Abschied zu Badennicht die gewünschte Antwort erhalten hatten, erließen ein öffentlichesSchreiben an die Bünde, in welchem sie ausdrücklich erklärten, sie