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Des Ritters Fort. Sprecher v. Bernegg J.U.D. Geschichte der Kriege und Unruhen, von welchen die drei Bünde in Hohenrätien während der letzten Jahre heimgesucht wurden / [Fortunat von Sprecher von Bernegg] ; nach dem Lateinischen bearbeitet, durch Anmerkungen erläutert und unter den Auspizien der bündnerischen geschichtforschenden Gesellschaft herausgegeben von Conradin v. Mohr
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Auflösung des Tusner Strafgerichts,

1618. nerisch) Holz ausgeführt würde. Das Gebiet des Königs von Spanienreicht bis zu einer Stelle, welche den Namen Porta führt und in derEntfernung einer Stunde oberhalb des Felsens Olciasco liegt. Alsnun dermalen Unterthanen des Königs von Spanien einiges Holzüber den bündnerische» Theil des Seees herabführen wollten, wurde»sie von unsern Wächtern hieran verhindert. Am 6. Januar 1619kam dann in Erledigung dieser Sache Coiro, Fiscal der Kammer zuMailand, an den genannten Ort, besichtigte denselben und verhörtezulezt einige Augenzeugen zu Sorico. Doch sollen dieselben eben nichtsehr Vortheilhaft ausgesagt haben.

Mit Ende des Jahres 1618 löste sich das Strafgericht zu Tnsisauf. Zungen und Federn waren jezt wieder frei. Spottgedichte gegendie Mitglieder desselben und gegen Andere erschienen in Menge, unddie Betroffenen suchten schriftlich Gleiches mit Gleichem zu vergelten,wodurch die Gemüther beiderseits mehr und mehr erbittert wurden.

Im Januar 1619 fand zu Cur der ordentliche Beitag statt, aufwelchem ütechuung über die Verwaltung des Veltlins durch die Amt-leute abgelegt und die Klagen der Unterthanen angehört wurden.Guefsier, der französische Gesandte, hatte dem Beitag sehr ernste Briefezukommen lassen, in welchen er prophezeite, die Bünde gingen großenGefahren entgegen. Dabei versprach er, wenn man ihn rufe, kommenund Verschiedenes mittheilen zu wollen. Er erinnerte an die Guler'scheGesandtschaft, in welcher den königlichen Gesandten und Dienern dieschuldige Achtung zugesagt worden. Gleichzeitig verlangte er, daß diegegen die königlichen Dollmetsche erlassenen Urtheile aufgehoben wur-den und man jedes weiteren Bündnisses sich enthalte. Wenn auchnicht ohne Schwierigkeit, denn verschiedene Mitglieder des ehmalige»Tusner Strafgerichts erhoben sich dagegen, brachten es dennoch andiesem Beilage die königlichen Dollmetsche, Hauptmann Johann v.Schorsch und Bürgermeister Andreas Jenni von Cur, dahin, daßihnen behufs Erlangung freien Geleits und Vorbringung ihrer Ver-theidigung auf die Gemeinden zu schreiben gestattet wurde.

Ueberdieß sprach dieser Beitag am 20. Januar dein Pfarrer GeorgSalnz von dem Urtheile des Tusner Strafgerichts frei. Diese Los-sprechung wurde später sowohl von der Synode zu Villisnr, als derVersammlung zu Cur, und leztiich dem im Juli aufgestellten Gerichtder drei Bünde bestätigt.