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Beitag zu Ilanz.
162 «. Allgemeinen alle Kaufhändel verboten. Als Gewähr für die steteBeobachtung von allem diesem wurden als Bürgen und Erecutorenernannt: Der König von Frankreich und die dreizehn eidgenössischenOrte sammt Wallis, und ihnen hätten die Bnndner darüber Conipro-mißbriefe zuzustellen mit der Zusage, in Allem nachkomme» und sichfüge» zu wollen.
Nachdem alle diese Artikel j,„ Einverständnisse der beidenBünde festgesezt worden, wurden auf Gneffier's Veranstalten derZehngerichtenbnnd, die Unterengadiner und Münsterthaler ebenfallsvorbeschieden. Hier mußten sie von den Oberbündncrn den Vorwurshören, wie sie jederzeit den Aufruhr und die Unruhe gestiftet undgeschürt hätten. Dagegen hielten sie jenen ihre Partheinahme fürSpanien, die Verlczung des Bnndsbricfs und ihre Weigerung vor,das Vcltlin wieder erobern z» helfe». Der Gesandte Guefsier sezte esnun bei den Boten des Gottshaus- und ZchngerichtenbundcS durch,daß sie, die Ratisieation durch die Gemeinden vorbehalten, den Neu-tralitätsartikel annahmen. Bereits verhandelte man auch darüber,jeden Anstand unter den Bündnern selbst an den Gesandten Guefsierund die dreizehn Orte znr Entscheidung zu conipronnttiren. Auchhiezn ließen sich der Gottshansbiuid und derjenige der zehn Gerichte,jedoch unter der Einschränkung herbei, daß dieser Eompromiß nur auspolitische Streitigkeiten Bezug haben sollte, während diejenigen con-fessioneller Natur durch Schiedsrichter, zu gleicher Zahl aus jederConfcssion bestellt, zu entscheiden seien. Offenbar nur nm sich eineAusflucht zu bewahren, kehrten die Oberbündner aber dem Zehn-gcrichtenbunde, den Untcrengadinern und Münsterthalcrn gegenüberstets auf ihre frühere Einrede zurück. u»d bereits wurde auch die
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>26 Zudem verlangte er, daß sämmtliches eidgenössische KricgSvolkdie Bünde verlasse» sollte, wozu die Reforinirlen sich sehr gerne ver-standen. Zusaz des Vers.
"7 Bezüglich der zehn Gerichte suchte» sie den Taz geltend zn machen,eS sei nicht billig, daß dieselben, an Volkszahl doch der kleinste Bund,in dein gleichen Maße, wie die beiden andern Bünde an den öffentlichenEinkiuulen Theil nähmen. Würde das Vcltlin wieder erobert, so seiendie Aemter im Verhältniß znr Volkszahl zu vertheile». Während dochim Widerspruch damit der Bundsbrief deutlich und klar fcstseztc, daßalle drei Bünde zn gleichen Theilen den Nuzcn aus den Unterthanen-landen genießen sollten. Zusaz des Vers.