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Des Ritters Fort. Sprecher v. Bernegg J.U.D. Geschichte der Kriege und Unruhen, von welchen die drei Bünde in Hohenrätien während der letzten Jahre heimgesucht wurden / [Fortunat von Sprecher von Bernegg] ; nach dem Lateinischen bearbeitet, durch Anmerkungen erläutert und unter den Auspizien der bündnerischen geschichtforschenden Gesellschaft herausgegeben von Conradin v. Mohr
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Beitag zu Jlanz.

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sagten aber den meiste» Punkten ihre Zustimmung. Worauf übrigens 1620Gueffier am eifrigsten drang, war, daß die Bünde, wenn auch einefreie Republik, dennoch um der Ruhe des Landes willen, mit keinemFürsten irgend ein Bündniß, ohne Rath und Willen des Königs vonFrankreich eingehen sollten. Er nannte dieß den Artikel der Neutrali-tät, stieß aber selbst bei der Mehrzahl der Oberbünducr damit an.

Am Schluß dieses Beitags zu Jlanz sandte der Abt zu Disentisan den damals zu Lugano aufhältlichen apostolischen Nuntius unter'»,

15. December einen Generalbericht über den ganzen Verlauf. DieAntwort desselben, datirt Lugano den 23. Dec. 1620, (sie wurde mitandern Briefen 1621 zu Disentis aufgefunden) belobte es höchlich,daß der Rathschlnß (psrtilo im italienische» Original) den er (derNuntius) so oft anempfohlen habe, die Kezerei in Leu gesammten dreiBünden nämlich auszurotten und einzig die heilige, katholische Lehrezu pflegen, nunmehr von ihn, (dem Abte) gebilligt und angenommenworden sei.

In diesen Tagen kam Beroldiugen mit Joachim Puntinero, demDollmetsch des Alfonso Casati, nach Jlanz und soll eine große SummeGeldes mitgebracht haben. Er unterhandelte viel mit Gueffier undwie dieser (der namentlich betreffs des Neutralitätsartikels sich mitihm nicht zu einigen vermochte) uns später eröffnete, verlangte Berei-tungen neuerdings die Aussonderung und Ausschließung der Unter-engadiner, Münsterthaler, Davoser und Prättigauer von den übrige»Bündnern; dann könne die katholische Lehre von Neuem befestigtwerden und mit ihr die Ruhe in die Bünde wiederkehren. Gueffierwollte aber zu diesem Ausschluß die Hand nicht bieten, da der Königvon Frankreich es niemals zugeben würde. Und wenn er es auf eigeneVerantwortung thäte, fügte er hinzu, seze er sein Haupt aus's Spiel.

Der Artikel über die kirchlichen Einkünfte lautete dahin, daß in jeg-licher Gemeinde die an Zahl überwiegende Konfession jene allein zugenießen das Recht habe Im klebrigen sollte Niemand in der Aus-übung seines Glaubens gehindert werden. Wo dahin bezügliche Ver-träge zwischen einzelnen Gemeinden (z B. zu Cazis und Almens)bereits abgeschlossen wäre», sollten dieselben ihre Gültigkeit behalten.

Der Aufstand in den vier Dörfern über Kirche und kirchliche Ein-künfte wurde Rudolf v. Schauenstein und Gregorius v. Gugelbergzur Entscheidung übergeben. Der Venetianer geschah (auf AnrathenGneffiers) keine ausdrückliche Erwäbnung, sondern es wurden nur im